Ich arbeite auch in der Pflege = so etwas geht nicht. Du kannst dich in einer Bäckerei weigern kleine Brötchen zu backen = aber nicht in der Pflege die Wünsche der Pflegepersonen ablehnen. Auch wenn das nur ein Arbeitsbefehl der Stationschefin war = dafür gibt es Arbeitsverträge. Deine Bekannte würde ich sofort kündigen - fristlos. Religionsfreiheit ist etwas schönes = das gilt aber für beide Seiten
Schön dich auch in der Pflege zu sehen.
Aber unser Chef hier handelt es sich um ein privates Unternehmen mit 30 Heimbewohnern, kennt sicher auch die Gesetze, und wenn er schlau ist kündigt er keiner Mitarbeiterin, nur weil sie sich weigert aus der Bibel vorzulesen, denn die Richter auf dem Arbeitsgericht würden sich sicher totlachen.
Religonen und die damit verbundenen Schriften gehören zu dem privaten Boden eines Menschen und alles hat seine Grenzen.
Unser Chef wusste das sie Muslime ist und ihre Welt der Koran ist.
Eine fristlose halte ich daher von sehr hergeholt.
Vernachlässigt sie ihre Schützlinge in dem pflegerischen Bereich und sei es nur dem Heimbewohner das Essen nicht zu reichen, sieht die Angelegenheit natürlich anders aus.
Genauso ist es mit einer deutschen Kollegin, sie weigert sich eine Madonna aufzustellen mit Kerzen, und zu beten, das ist bei uns so geregelt wenn ein Heimbewohner stirbt.Sie hat keinen Glauben und ein Gebet kennt sie nicht.
So wird dann dieses von einer anderen geregelt je nachdem wer Dienst hat, und in der Regel sind wir immer zu viert.
Also wegen eines Glaubens hat es bei uns noch nie Probleme gegeben, jeder akzeptiert den anderen.
Die wirklichen Probleme sind ganz woanders gelagert.
LG Tigermaus