Antisemitismus weltweit

Nach einer Straftat rauswerfen finde ich in Ordnung. Aber generell nach Gesinnung verurteilen, ich meine in öffentlichen Bereichen, ist nicht in Ordnung. Man bedenke, wenn der Wind sich dreht könnte es die treffen welcher heute die Demokraten sind.
Also findest Du es ok, wenn jemand nicht eingestellt wird, weil er oder sie ein "Ossi" oder gar "ein Pollacke" ist, weil die Gesinnung des Personalchefs halt so ist und er mit "solchen Typen" nix zu tun haben will.
Oder der Polizist, Richter, Staatsanwalt, Arzt, Krankenschwester etc. Leute mit Migrations- oder "Vondahinten"-hintergrund
grundsätzlich strenger behandelt oder ihr Anliegen als nicht so dringend einstuft und damit diesen Personen schadet, dürfen dann einfach weitermachen, weil es ist halt noch im Ermessensspielraum und Absicht nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
 
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Woher hast du denn diese Info?

Aus der taz:


Noch bis vor drei Jahren hatten Berliner Universitäten das Recht, Student*innen aus „ordnungsrechtlichen“ Gründen auszuschließen. Diese Befugnis hatte der damalige rot-rot-grünen Senat mit der Novelle des Hochschulgesetzes 2021 abgeschafft.
 
Es ist wahr. In Berlin darf nicht exmatrikuliert werden, in anderen Ländern schon:
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FU Berlin darf nicht exmatrikulieren​

Wie die FU Berlin am Montag mitteilte, will sie im vorliegenden Fall "die möglichen juristischen Schritte im Rahmen des Hausrechts prüfen und gegebenenfalls ein Hausverbot durchsetzen". Eine Exmatrikulation hält sie dagegen für unzulässig, wie sie im Zusammenhang mit den Campus-Protesten auf ihrer Homepage angibt. Bis 2021 sei die Exmatrikulation noch als Mittel des "Ordnungsrechts" möglich gewesen, mit der Reform des Hochschulrechts in Berlin komme nur noch ein Hausverbot in Betracht.

Das beschreibt die Rechtslage in Berlin zutreffend – doch in anderen Bundesländern wäre ein Rausschmiss von antisemitischen Gewalttätern sehr wohl denkbar. Da Hochschulrecht Ländersache ist, unterscheiden sich die Regelungen erheblich.


Es sind ja nicht nur Antisemiten. Das kann auch einen Vergewaltiger betreffen, wo das Opfer in der Uni nicht mehr sicher ist, ihm zu begegnen. Es kann einen Neonazi betreffen, der einen einen syrischen Mitstudenten zusammenschlägt, wo das Opfer ebenfalls jeden Tag Angst haben muss in der Uni. Die Uni kann kurz Hausverbot verhängen, aber wie soll sie sonst Opfer von Gewalt schützen? Warum müssen die Opfer aus Angst vor den Tätern die Uni verlassen?
 
So so ... die böse rot-rot-grüne Regierung also ...


(Quelle)

Wenn man sich genauer anschaut, welche ursprünglichen Gesetzesformulierungen das Berliner Hochschulgesetz enthielt, dann wird klar, weshalb diese zwischenzeitlich entfernt worden waren: Die Formulierungen waren offenbar zu unklar formuliert, sodass Studierende schon wegen kleinerer Ordnungsverstöße hätten exmatrikuliert werden können.

Siehe Fassungen bei § 15 - Exmatrikulation:

und bei § 16 - Ordnungsverstöße:

Dass die Gesetzesveränderung 2021 diesbezüglich trotzdem keine gute Wahl war, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Natürlich war es die Regierung, wer hat es denn sonst verbockt? Wer hat denn der Uni die Möglichkeit genommen, Opfer von Gewalt zu schützen? Anstatt das Gesetzt besser zu formulieren, einfach weg damit und die Opfer müssen halt selber klarkommen? Warum müssen die Opfer von Gewalt gehen und nicht die Täter? Warum hat die Regierung nicht den Opferschutz für Studenten verbessert, sondern ihn ganz entfernt?
 
Nicht dein Ernst.
Duldung - aus Angst?

Ich verstehe: Extremisten lieber drin lassen - weil - bei einem politischen Umbruch Richtung Extremismus (egal welcher) bist DU dran.
Es geht um Gesetze und ich bezog mich auf den post von @Luca.S .
Woher willst du wissen was in den Köpfen vor sich geht? Wenn einer nicht kriminell ist kann man ihm kein Berufsverbot aussprechen in Deutschland und das finde ich richtig.
 
Ja..ich wunderte mich nur über die profunden politischen Kenntnisse von @Loop, was die deutsche Universitätslandschaft betrifft.. :confused:

Es gibt deutsche Zeitungen, in denen steht das drinnen, sogar Österreicher können das lesen. Und wenn Juden betroffen sind, interessiert es mich natürlich besonders, das liegt in der Natur der Sache. :rolleyes:
 
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Also findest Du es ok, wenn jemand nicht eingestellt wird, weil er oder sie ein "Ossi" oder gar "ein Pollacke" ist, weil die Gesinnung des Personalchefs halt so ist und er mit "solchen Typen" nix zu tun haben will.
Oder der Polizist, Richter, Staatsanwalt, Arzt, Krankenschwester etc. Leute mit Migrations- oder "Vondahinten"-hintergrund
grundsätzlich strenger behandelt oder ihr Anliegen als nicht so dringend einstuft und damit diesen Personen schadet, dürfen dann einfach weitermachen, weil es ist halt noch im Ermessensspielraum und Absicht nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
Da verdrehst du etwas mächtig gewaltig. Genau das Gegenteil ist der Fall.
 
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