Antisemitismus weltweit

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Woher hast du denn diese Info?
Es ist wahr. In Berlin darf nicht exmatrikuliert werden, in anderen Ländern schon:
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FU Berlin darf nicht exmatrikulieren​

Wie die FU Berlin am Montag mitteilte, will sie im vorliegenden Fall "die möglichen juristischen Schritte im Rahmen des Hausrechts prüfen und gegebenenfalls ein Hausverbot durchsetzen". Eine Exmatrikulation hält sie dagegen für unzulässig, wie sie im Zusammenhang mit den Campus-Protesten auf ihrer Homepage angibt. Bis 2021 sei die Exmatrikulation noch als Mittel des "Ordnungsrechts" möglich gewesen, mit der Reform des Hochschulrechts in Berlin komme nur noch ein Hausverbot in Betracht.

Das beschreibt die Rechtslage in Berlin zutreffend – doch in anderen Bundesländern wäre ein Rausschmiss von antisemitischen Gewalttätern sehr wohl denkbar. Da Hochschulrecht Ländersache ist, unterscheiden sich die Regelungen erheblich.

 
Die Uni kann den Schläger gar nicht exmatrikulieren, das hat 2021 rot-rot-grün verbrochen, die haben den Universitäten dieses Mittel gegen Gewalttäter weggenommen.
SPD, Linke und Grüne haben dafür gesorgt, daß man Gewaltopfer in der Uni nicht wirklich schützen kann, außer mit einem kurzen Hausverbot.
So so ... die böse rot-rot-grüne Regierung also ...

Die FU Berlin erklärte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst, das sogenannte Ordnungsrecht der Hochschulen, das als weitreichendste Maßnahme auch die Exmatrikulation ermöglichte, sei durch die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 abgeschafft worden. "Somit ist eine Exmatrikulation von Studierenden aus Ordnungsgründen nicht möglich."
(Quelle)

Wenn man sich genauer anschaut, welche ursprünglichen Gesetzesformulierungen das Berliner Hochschulgesetz enthielt, dann wird klar, weshalb diese zwischenzeitlich entfernt worden waren: Die Formulierungen waren offenbar zu unklar formuliert, sodass Studierende schon wegen kleinerer Ordnungsverstöße hätten exmatrikuliert werden können.

Siehe Fassungen bei § 15 - Exmatrikulation:

und bei § 16 - Ordnungsverstöße:

Dass die Gesetzesveränderung 2021 diesbezüglich trotzdem keine gute Wahl war, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja..ich wunderte mich nur über die profunden politischen Kenntnisse von @Loop, was die deutsche Universitätslandschaft betrifft.. :confused:

Grad wer selber Student/in war oder sonstwie damit zu tun hatte, hat halt schonmal was mitgekriegt.

Am aktuellen Beispiel wird ganz gut deutlich, daß das Rechtsempfinden des Bürgers nicht unbedingt
übereinstimmt mit tatsächlichen Regelungen. Dazu brauchts dann eben doch mehr Hintergrundinfos.
 
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Dass die Gesetzesveränderung 2021 diesbezüglich trotzdem keine gute Wahl war, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Wie man es nimmt. Eine Exmatrikulation kommt einem Berufsverbot gleich und unabhängig davon, das es gegen das Grundgesetz ist, verhängen Gerichte Berufsverbote und nicht Universitäten.
 
Wie man es nimmt. Eine Exmatrikulation kommt einem Berufsverbot gleich und unabhängig davon, das es gegen das Grundgesetz ist, verhängen Gerichte Berufsverbote und nicht Universitäten.

Eben. Jemandem zu verwehren, weiterhin studieren zu können, ist ein erheblicher Eingriff in seine Lebensplanung.
Was käme als nächstes? Wer eine aktuell gerade mißliebige Einstellung hat, dem ist seine Wohnung zu kündigen?
Und wenn wir einmal dabei sind ihn abzustrafen, vielleicht auch noch den Führerschein abnehmen? Das mag jetzt
überspitzt klingen, aber letztlich ist es doch so, daß wir alle uns freiheitliche und faire Bedingungen wünschen.
Wenn es zu etwas strafrechtlich Relevantem kommt, sind dafür Polizei und Gericht zuständig - und das ist gut so.
 
Wie man es nimmt. Eine Exmatrikulation kommt einem Berufsverbot gleich und unabhängig davon, das es gegen das Grundgesetz ist, verhängen Gerichte Berufsverbote und nicht Universitäten.
Das schon, aber dennoch müssen die Bundesländer ihre Hochschulgesetze so formulieren, dass der jeweilige Studienalltag für alle Studierenden und Lehrenden gewährleistet werden kann und nicht durch erhebliche Störungen beeinträchtigt wird.

Ich denke da auch an die israelische Professorin und Richterin, die sich in einer Podiumsdiskussion wegen protestierender Studenten bzw. Aktivisten nicht äußern konnte. Die Podiumsdiskussion wurde deshalb abgebrochen und woanders, im kleineren Rahmen fortgesetzt.

Siehe:
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wie man es nimmt. Eine Exmatrikulation kommt einem Berufsverbot gleich und unabhängig davon, das es gegen das Grundgesetz ist, verhängen Gerichte Berufsverbote und nicht Universitäten.
Obwohl der/die Ausbilder:In, in diesem Fall diese Uni doch entscheiden kann, ob er/sie eine:n Auszubildende:n aus bestimmten Gründen nicht weiter ausbildet.
Diese Exmatrikulation wäre nicht aufgrund von Prüfung nicht bestanden, und dann könnten die ja versuchen, an einer anderen Uni ihr Studium weiterzumachen.
Rechtsextremisten rechtzeitig daran zu hindern, dass sie in Berufen Fuß fassen können, in denen sie der Demokratie massiven Schaden zu fügen, fände ich persönlich allerdings auch nicht so schlimm.
 
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