Laguz
Sehr aktives Mitglied
Und wie ich gerade lese, wäre die Exmatrikulation des Angreifers auch mit der früheren Hochschulgesetz-Formulierung nicht schnell mal umsetzbar gewesen.Genau deswegen wurde die Exmatrikulation aus den Katalog gestrichen, weil es keine Ordnungsmassnahme ist, die ohne weiteres einfach so anwendbar ist, ohne das die Schuld zweifelsfrei und juristisch sicher festgestellt ist.
Siehe:
Exmatrikulationen in Berlin: Warnung vor Schnellschüssen
Nach dem Angriff auf einen jüdischen Studenten sollen nach dem Willen von Kai Wegner Universitäten Studierende für derartige Vergehen exmatrikulieren dürfen. In der SPD gibt es aber Skepsis, ob das rechtlich möglich ist.

Auszug:
Sorgten also »Grüne und Linke dafür, dass der Schläger nicht von der FU fliegen kann«, wie die »Berliner Zeitung« titelt?
Die Wahrheit ist komplexer.
In dem aktuellen Fall wäre auch mit dem alten Instrument eine Exmatrikulation nur schwer durchzusetzen gewesen: Die Liste möglicher Ordnungsverstöße im bundesweiten Hochschulrahmengesetz, auf das das Berliner Hochschulgesetz verwies, wurde bereits vor längerer Zeit gestrichen. Auch davor beschränkten sich die Regelungen auf Störungen des Lehr- und Forschungsbetriebs. Gewalt war nur sanktionierbar, wenn das Opfer dadurch »von der Ausübung seiner Rechte und Pflichten abgehalten wird«.
Die hohen Anforderungen trugen offenbar dazu bei, dass es bundesweit nur ausgesprochen selten zu Exmatrikulationen aus Ordnungsgründen kam.