Antisemitismus weltweit

Genau deswegen wurde die Exmatrikulation aus den Katalog gestrichen, weil es keine Ordnungsmassnahme ist, die ohne weiteres einfach so anwendbar ist, ohne das die Schuld zweifelsfrei und juristisch sicher festgestellt ist.
Und wie ich gerade lese, wäre die Exmatrikulation des Angreifers auch mit der früheren Hochschulgesetz-Formulierung nicht schnell mal umsetzbar gewesen.

Siehe:

Auszug:
Sorgten also »Grüne und Linke dafür, dass der Schläger nicht von der FU fliegen kann«, wie die »Berliner Zeitung« titelt?
Die Wahrheit ist komplexer.
In dem aktuellen Fall wäre auch mit dem alten Instrument eine Exmatrikulation nur schwer durchzusetzen gewesen: Die Liste möglicher Ordnungsverstöße im bundesweiten Hochschulrahmengesetz, auf das das Berliner Hochschulgesetz verwies, wurde bereits vor längerer Zeit gestrichen. Auch davor beschränkten sich die Regelungen auf Störungen des Lehr- und Forschungsbetriebs. Gewalt war nur sanktionierbar, wenn das Opfer dadurch »von der Ausübung seiner Rechte und Pflichten abgehalten wird«.
Die hohen Anforderungen trugen offenbar dazu bei, dass es bundesweit nur ausgesprochen selten zu Exmatrikulationen aus Ordnungsgründen kam.
 
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Und wenn der angehende Dr. der Medizin, Spezialgebiet Frauenheilkunde, in seiner Freizeit irgendwo eine Frau brutal vergewaltigt, gibt das natürlich großes Vertrauen, wenn er dann im Krankenhaus oder in seiner Praxis Frauen "behandelt".
Sollte in solch einem Fall der mutmaßliche Täter verurteilt werden, wird er wohl seine Approbation als Arzt verlieren.
 
Sollte in solch einem Fall der mutmaßliche Täter verurteilt werden, wird er wohl seine Approbation als Arzt verlieren.
Der Student, der heute vergewaltigt, dürfte gar nicht mehr weiterstudieren dürfen, bevor er dann seine Opfer frei haus geliefert bekommt und für seine Behandlung auch noch bezahlt wird.
Zumindest Medizin u.ä. Studiengänge müssten dann tabu sein.
 
Der Student, der heute vergewaltigt, dürfte gar nicht mehr weiterstudieren dürfen, bevor er dann seine Opfer frei haus geliefert bekommt und für seine Behandlung auch noch bezahlt wird.
Zumindest Medizin u.ä. Studiengänge müssten dann tabu sein.
Gibt es dazu einen konkreten Fall auf den du dich beziehst?
 
Sollte in solch einem Fall der mutmaßliche Täter verurteilt werden, wird er wohl seine Approbation als Arzt verlieren.

Hier ein Interview mit einem Rechtsanwalt zu solchen Fragen.
Der Mann ist Spezialist für Medizinstrafrecht

 
Hier ein Interview mit einem Rechtsanwalt zu solchen Fragen.
Der Mann ist Spezialist für Medizinstrafrecht

Das beantwortet aber nicht meine Frage, ob hier ein konkreter Fall vorliegt.
 
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