Der Begriff der Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, dass jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert besitzt (Selbstwert jedes Menschen). Nur wo der unbedingte Schutz der Menschenwürde gewährleistet ist, kann man von einem gleichberechtigten und freiheitlichen Gemeinwesen sprechen. Worin jedoch die konkrete inhaltlich normative Ausgestaltung der Menschenwürde bei den besonders rechtsethisch strittigen Fragen des Lebensbeginns als auch des Lebensendes besteht, wird je nach weltanschaulicher Begründungskonzeption anders beantwortet.
Praktisch konstituiert sich im Rahmen des Staatswesens die Menschenwürde aus der von jeder Gegenleistung unabhängigen Gewährung der Grundrechte durch den Souverän. Ein Erwerb der Menschenwürde ist demnach nicht möglich. Anders gesagt ist der Erwerb der Grundrechte durch irgendeine Leistung ein dem Prinzip der Menschwürde Entgegengesetztes.
Wie weit die gesellschaftliche Entwicklung der Grundrechte, wie Meinungsfreiheit, Schutz vor Folter und Hinrichtung, Recht auf Teilhabe oder Gesundheit, auf der Grundlage der Menschenwürde rechtstheoretisch stattfinden soll bzw. kann, ist Gegenstand hoch kontroverser Begründungsdebatten. Daher ist die These, dass Menschenwürde als ethisches Grundprinzip in ihrer Konzeption zeitlos sei, als Maßstab über jeder historischen Gesellschaftsform stehe und darum übergeordneter Maßstab für menschliches Handeln überhaupt sei, innerhalb der Rechtstheorie ebenfalls strittig. Die Gewährung der Menschenwürde kann überdies nicht von der Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft abhängig gemacht werden.
liebe grüsse pia