Es geht in erster Linie darum, dass man Frauen, die davon berichten, sie seien einem sexuellen Übergriff zum
Opfer gefallen, nicht einfach unterstellt, sie würden Lügen verbreiten.
Das brauch man ihnen auch nicht unterstellen.
Um es mal vom konkreten Fall loszulösen, ein fiktives Beispiel:
Eine junge Frau geht spät abends eine einsame Straße entlang. Etwas 30m hinter ihr geht ein Mann, düster dreinblickend, Muskelshirt, tätowiert. Die Frau biegt in eine Steitenstraße ab. Der Mann folgt ihr. Die Frau geht etwasschneller und biegt in eine dunkle Seitengasse namens "Drosselstieg" ab. auch da folgt der Mann. Da ruft sie um Hilfe und versucht eiliger davon zu laufen. Eine Polizeistreife, die gerade vorbei fährt, fängt die Frau ab und schafft es auch den besagten Mann, der die ganze Zeit hinter der Frau her ging, festzuhalten.
Nun wird die Frau befragt. Sie erzählt halt, dass der Mann sie verfolgt habe und sogar zweimal mit abgebogen ist.
Angenommen, Du würdest nur diese Schilderung hören; was wären Deine Schlussfolgerungen?
Nun wird der Mann befragt, und er kann anhand seines Ausweises belegen, dass er im Drosselstieg wohnt, so dass er auch gut andere Gründe gehabt haben kann, genau den gleichen Weg zu gehen wie die Frau.
Ist er deswegen unschuldig? Nein - nicht automatisch. Es kann ja sein, dass er sich insgeheim freute, dass sein nächstes Opfer zufällig richtung seiner wohnung geht. Das kann man aber nicht wissen. er muss deswegen als unschuldig gelten. Und das auch vollkommen ohne der Frau Lügen zu unterstellen.
Und zum konkreten Fall: Die Frauen berichten von ihren Erlebnissen. WAS berichten sie genau? Was davon ist strafbar und was nicht? Da bleibt immernoch sehr viel Spielraum über Schuld und Unschuld des mutmaßlichen Täters, ohne dass die Zeugen lügen.