Victim Blaming bzw. Täter-Opfer-Umkehr ...

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sondern Mann soll sich 3x überlegen, ob Frau den Kontakt will oder nicht.
Für mich gehört das definitiv dazu. Denn ich glaube eben nicht, das Manner sich grundsätzlich nicht beherrschen können und das es etwas vollkommen natürlich ist, wenn Männer übergriffig werden (sie konnten nicht anders), und man dann eh selber Schuld hat.
 
Es geht in erster Linie darum, dass man Frauen nicht einfach unterstellt, sie würden Lügen verbreiten.

Es ist implizit gegeben, dass zum Beispiel bei Aussage gegen Aussage mindestens einer von beiden lügt (wenn die Aussage so eindeutig ist, dass kein anderer Täter in Frage kommt). Und wir können nicht a priori ohne Beweis dem vermeintlichen Opfer (komplett) glauben, und den Täter damit de facto bereits (vor)verurteilen.

Die Möglichkeit, dass hier im Beispiel gelogen wurde (entweder von A oder B), wird ganz logisch Teil der Ermittlungen und des Prozesses sein. Zunächst weiß man nicht, wer nun die Wahrheit sagt.

Natürlich steht also im Raum, dass auch die Möglichkeit besteht, dass das Opfer lügt, denn wenn man das abstreitet, dann führt das wie gesagt logisch zu der Position, dass der vermeintliche Täter, der es abstreitet im Gegensatz dazu der Lügner ist, und damit notwendig schuldig.

Nicht ok ist eben, wenn man sich ohne Begründung darauf festlegt, dass sie gelogen hat. Genauso wie wenn man sich festlegt, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Zu Beginn ist man eben unentschieden, korrekterweise.

Die Familien des vermeintlichen Täters und Opfers dürfen (und sollen sogar) a priori (bis das Gegenteil bewiesen wird) jeweils loyal sein natürlich.
 
Mal abgesehen davon, kann man in Deutschland auch aufgrund von Indizien verurteilt werden.
Ja, das stimmt ...

Aber wie gesagt, es geht ja auch erst mal darum, dass man Personen, die angeben, Opfer einer Straftat geworden zu sein, glaubt und ihnen nicht gleich unterstellt, dass sie jemand anderen verleumden wollen - aus welchen Gründen auch immer.
 
Und das fällt ihr dann kurzfristig nach 40 Jahren und der zufällig ganz frischen Gesetzänderung ein?
Sorry, aber wir haben es "hier" nicht mit "Unter-Belichteten" zu tun.
Du scheinst keine traumatisierte Person zu kennen.
Dabei gibt es jede Menge Erwachsene, die erst vor wenigen Jahren an die Öffentlichkeit gingen, weil sie sich nicht schon viel früher trauten, anderen mitzuteilen, dass sie als Kinder oder Jugendliche von kirchlichen Würdenträgern missbraucht wurden.
Und warum?
Meist, weil man diesen Kindern und Jugendlichen viele Jahre lang nicht geglaubt hat.
In einigen Fällen bis heute nicht:

Kürzlich erst wurde eine Entschädigung an einen inzw. 64-Jährigen gezahlt, der als Kind in den 1970ern über 10 Jahre lang von einem Priester missbraucht wurde:
 
Es geht in erster Linie darum, dass man Frauen, die davon berichten, sie seien einem sexuellen Übergriff zum
Opfer gefallen, nicht einfach unterstellt, sie würden Lügen verbreiten.

Das brauch man ihnen auch nicht unterstellen.

Um es mal vom konkreten Fall loszulösen, ein fiktives Beispiel:

Eine junge Frau geht spät abends eine einsame Straße entlang. Etwas 30m hinter ihr geht ein Mann, düster dreinblickend, Muskelshirt, tätowiert. Die Frau biegt in eine Steitenstraße ab. Der Mann folgt ihr. Die Frau geht etwasschneller und biegt in eine dunkle Seitengasse namens "Drosselstieg" ab. auch da folgt der Mann. Da ruft sie um Hilfe und versucht eiliger davon zu laufen. Eine Polizeistreife, die gerade vorbei fährt, fängt die Frau ab und schafft es auch den besagten Mann, der die ganze Zeit hinter der Frau her ging, festzuhalten.

Nun wird die Frau befragt. Sie erzählt halt, dass der Mann sie verfolgt habe und sogar zweimal mit abgebogen ist.

Angenommen, Du würdest nur diese Schilderung hören; was wären Deine Schlussfolgerungen?

Nun wird der Mann befragt, und er kann anhand seines Ausweises belegen, dass er im Drosselstieg wohnt, so dass er auch gut andere Gründe gehabt haben kann, genau den gleichen Weg zu gehen wie die Frau.

Ist er deswegen unschuldig? Nein - nicht automatisch. Es kann ja sein, dass er sich insgeheim freute, dass sein nächstes Opfer zufällig richtung seiner wohnung geht. Das kann man aber nicht wissen. er muss deswegen als unschuldig gelten. Und das auch vollkommen ohne der Frau Lügen zu unterstellen.

Und zum konkreten Fall: Die Frauen berichten von ihren Erlebnissen. WAS berichten sie genau? Was davon ist strafbar und was nicht? Da bleibt immernoch sehr viel Spielraum über Schuld und Unschuld des mutmaßlichen Täters, ohne dass die Zeugen lügen.
 
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Ja, das stimmt ...

Aber wie gesagt, es geht ja auch erst mal darum, dass man Personen, die angeben, Opfer einer Straftat geworden zu sein, glaubt und ihnen nicht gleich unterstellt, dass sie jemand anderen verleumden wollen - aus welchen Gründen auch immer.

Nein, man glaubt niemandem a priori.

Genauso wie wenn dir sonst 2 Leute 2 unterschiedliche Geschichten erzählen.
Du musst dich nicht gleich entscheiden, oder etwa hin- und herspringen, je nach Beweislage.

Mir ist klar, dass man vielleicht immer irgendwie ein Gefühl hat, aber es ist möglich sich zu sagen und es dann auch zu wissen, dass man es eben gerade nicht weiß. Irgendein Gefühl ist nicht relevant. Das ist nicht so schwierig und die korrekte Vorgehensweise.
 
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