Victim Blaming bzw. Täter-Opfer-Umkehr ...

Und dennoch wunderst Du Dich, dass ein 85-jährige Vergewaltiger noch nach Jahrzehnten seiner Tat verknackt wird.
Nee nee, es geht mir nur darum, Dinge objektiv zu be-urteilen. Wenn "Menschen" (Frauen(!)), nach x-y Jahren aus der Versenkung auftauchen, weil gerade "per frischem Gesetz" die Bahn frei ist, um auch nur einen Cent abzugreifen, ist es für mich fragwürdig. Wenn es allerdings komplett erwiesen sein sollte, könnte es aber dennoch, aufgrund des fortgeschrittenen Alters, durchaus, zumindest, auf einen "Vergleich" hinauslaufen. Cosby ist schon eine Größe und damals waren andere Zeiten. Und er wurde innerhalb der Mediengesellschaft schon genug, nur aufgrund seiner Hautfarbe in US gechast. Weil er den Mächtigen in Hollywood zu stark als "Schwarzer(!)" wurde. Neider, Gegner etc.-
Den nun "guten Gewissens" im Knast verrecken zu sehen, wegen, meinetwegen
"gemäßigten Anzüglichkeiten" halte ich schlicht für "hauchzart verwerflich"...
 
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das geht nur in bestimmten Staaten so,
in D ist das nach 25 Jahren verjährt,
Es sind wohl 20 Jahre ...

Aber da gibt es noch eine Besonderheit bei der Festsetzung der Verjährung.
Man richtet sich auch nach dem Alter der Opfer: Die Verjährung kann damit auf später verschoben werden!
Wenigstens das!

Siehe:

Auszug:
Welche Besonderheit gilt bei der Verjährung des sexuellen Missbrauchs von Kindern?

Eine Besonderheit im Hinblick auf die Verjährung ergibt sich bei Sexualstraftaten aus dem § 78b StGB. Nach einer Gesetzesänderung im Januar 2015 ruht die Verjährung bei Sexualstraftaten danach bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers der Tat, anstatt wie zuvor nur bis zum 21. Lebensjahr.

Das bedeutet, dass die Verjährung bei (beispielsweise) einem sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs.1 StGB erst zu laufen beginnt, wenn das Opfer 30 Jahre alt geworden ist. Rechnet man nun die 20-jährige Verjährungsfrist hinzu, verjährt die Tat mit dem 50. Geburtstag des Opfers.

Durch diese Regelung soll dem Opfer von sexuellem Missbrauch von Kindern mehr Zeit gegeben werden, den Missbrauch zur Anzeige zu bringen.

Für Taten, deren Verjährungsfrist zum Zeitpunkt einer neuen Gesetzgebung noch läuft, greift im Falle einer Gesetzesänderung zugunsten des Opfers automatisch die neue Verjährungsfrist.

Ist eine begangene Straftat aber in dem Zeitpunkt der Einführung der Gesetzesänderung bereits verjährt, so wirkt die Gesetzesänderung nicht zurück. Es bleibt also bei der bereits eingetretenen Verjährung (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2012 – 1 StR 658/11 in BeckRS 2012, 4720).


Siehe auch:
 
Kein Problem. Die Geschichte geht aber noch weiter: Die gleiche Person hat dann 4 Jahre später, jemand, der sie selbst vergewaltigt hat, 2 Stunden später mit 19 Messerstichen getötet. Urteil: Diesmal 7 Jahre, auf 3 Jahre Bewährung, also kam sie nach knapp 4 Jahren (wegen guter(!) Führung) raus. Maßgeblich war, das ca. 3,2 Promille im Blut waren, deswegen mangelnde Zurechnungsfähigkeit und ein rel. mildes Urteil. Ich denke, das man sich für so'ne Aktion schon ordentlich einen "anglühen" muss. Das inzwischen auch schon rund 9 Jahre her.
 
das war algemein für mich gemeint,
denn ich hätte ihn nicht erschossen oder getötet
Sowas dient auch niemandem.
Missbrauchte Kinder haben ohnehin immer ein schlechtes Gewissen, ihre Familie "zerstört" zu haben, auch wenn sie keine Schuld trifft.
Darum schweigen viele ja auch so lange.....
 
Nee nee, es geht mir nur darum, Dinge objektiv zu be-urteilen. Wenn "Menschen" (Frauen(!)), nach x-y Jahren aus der Versenkung auftauchen, weil gerade "per frischem Gesetz" die Bahn frei ist, um auch nur einen Cent abzugreifen, ist es für mich fragwürdig.
Das ist legitim!
Denn wer will sich und seine Geschichte öffentlich machen, noch so lange die Gefahr besteht, dass man selbst als Schuldige/r hingestellt wird, weil man den Täter angeblich mit der "aufreizenden Kleidung" provoziert hat.

Es steht jedem das Recht zu, abzuwägen, ob man Anzeige erstatten möchte oder nicht, denn so einen - oft langwierigen - Gerichtsprozess inkl. aller Befragungen erlebt man als Opfer nicht selten als retraumatisierend.
 
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