Bei ALS kann man und dürfte nicht nur in D sein sondern auch in Ö, da kann man per Patientenverfügung einen Anschluss ans Beatmungsgerät verbieten lassen...dann wird derjenige eine finale sedierung bekommen..
mein schwager und meine schwester wurden beim arztgespräch nach der diagnose vollständig über den weiteren krankheitsverlauf aufgeklärt. es wurden auch die vor- und nachteile der später notwendigen beatmung ausführlich besprochen und er hat sich gegen die intubierung entschieden.
als das atemproblem akut wurde, hat er eine atemmaske bekommen. zu diesem zeitpunkt hat er erstmals den wunsch geäussert, dass er sterben möchte
.sofort, nicht erst nach 3 jahren, die die ärzte ihm noch als max. lebenserwartung prognostiziert haben. er hat seinen hausarzt um hilfe gebeten und später auch die ärzte im krankenhaus.
eine finale sedierung wurde ihm niemals angeboten. diesen ausdruck habe ich übrigens jetzt zum 1. mal gehört/gelesen.
Mit bestimmten Eingrenzungen wie am Bett gefesselt, kann man aber noch leben. Man kann gewisse Lebensqualität immer noch bieten..
Ja, aber man kann doch nicht für einen anderen entscheiden, wo seine lebensqualität anfängt oder aufhört. wo bleibt dabei die selbstbestimmung jedes einzelnen? ich für meinen teil möchte in würde leben können und auch meinen sterbeprozess in würde ablaufen lassen.
natürlich ist aktive sterbehilfe ein zweischneidiges schwert und missbrauch wäre vorgezeichnet, aber meiner meinung nach sollte es unter gewissen voraussetzungen legalisiert werden.
dazu habe ich einen interessanten artikel gelesen:
US-Bundesstaat Washington legalisiert Sterbehilfe
Washington Als zweiter US-Bundesstaat wird Washington am Donnerstag eine Form der Sterbehilfe legalisieren. Das nun in Kraft tretende Gesetz Tod mit Würde erlaubt Ärzten künftig, unheilbar kranken Patienten mit einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten tödliche Substanzen zu verschreiben.
Bei einem Referendum im vergangenen November hatte die Mehrheit der Wähler dafür gestimmt. Ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes hatte 2006 den Weg dafür freigemacht.
Befürworter der Sterbehilfe in Washington argumentierten im Vorfeld, das Gesetz gestatte keine Euthanasie. Ärzten bleibe es untersagt, die tödlichen Dosen selbst zu verabreichen. Zudem dürften Mediziner, die mit dem Gesetz nicht einverstanden seien, eine Rezeptausgabe ablehnen. (...)
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