althea
Sehr aktives Mitglied
Der organisierte Tod- Geschäft oder Gnadenakt- heute 21.45h bei Anne Will ARD
Politisch denken, persönlich fragen.\nGäste: Ludwig A. Minelli, Schweizer Sterbehilfeorganisation "Dignitas"; Barbara Rütting, B'90/Grüne; Wolfgang Bosbach, CDU; Hans Overkämping, Pfarrer und Sterbebegleiter; Henning Scherf (SPD), ehem. Bremer Bürgermeister; Ingeborg Jonen-Thielemann, Mitbegründerin der ersten Palliativstation in Deutschland, u. a..\n
"Sterbehilfe auf dem Parkplatz" oder "Freitod im Industriegebiet"
lauteten die Schlagzeilen, als die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas vor kurzem zwei Deutschen in ihren Autos zu einem schnellen Tod verhalf. Nun macht der deutsche Ableger des Vereins, Dignitate, Furore: Man habe, heißt es, einen Sterbehelfer gefunden, der Sterbewilligen auch in Deutschland Beihilfe zum Suizid leisten werde. Damit soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, um die Rechtslage auszuloten: Hierzulande ist aktive Sterbehilfe verboten; wer einem Sterbewilligen tätig beisteht, kann wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden. Die CDU/CSU befürchtet mit der Ausweitung der Aktivitäten von Dignitate in Deutschland eine Kommerzialisierung der Sterbebegleitung und will mit einem entsprechenden Gesetz gewerbsmäßige Sterbehilfe untersagen lassen. Doch dagegen erheben sich zahlreiche kritische Stimmen, die das Recht auf einen selbstbestimmten Tod nicht juristisch einschränken und unheilbar Kranken Hilfe auf dem Weg in den Freitod zugestehen wollen. Wo aber verläuft die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe? Und wer entscheidet letztlich, ob und wann ein Mensch in Würde sterben darf? Reicht das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Deutschland aus, oder muss es gar gelockert werden?
Politisch denken, persönlich fragen.\nGäste: Ludwig A. Minelli, Schweizer Sterbehilfeorganisation "Dignitas"; Barbara Rütting, B'90/Grüne; Wolfgang Bosbach, CDU; Hans Overkämping, Pfarrer und Sterbebegleiter; Henning Scherf (SPD), ehem. Bremer Bürgermeister; Ingeborg Jonen-Thielemann, Mitbegründerin der ersten Palliativstation in Deutschland, u. a..\n
"Sterbehilfe auf dem Parkplatz" oder "Freitod im Industriegebiet"
lauteten die Schlagzeilen, als die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas vor kurzem zwei Deutschen in ihren Autos zu einem schnellen Tod verhalf. Nun macht der deutsche Ableger des Vereins, Dignitate, Furore: Man habe, heißt es, einen Sterbehelfer gefunden, der Sterbewilligen auch in Deutschland Beihilfe zum Suizid leisten werde. Damit soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, um die Rechtslage auszuloten: Hierzulande ist aktive Sterbehilfe verboten; wer einem Sterbewilligen tätig beisteht, kann wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden. Die CDU/CSU befürchtet mit der Ausweitung der Aktivitäten von Dignitate in Deutschland eine Kommerzialisierung der Sterbebegleitung und will mit einem entsprechenden Gesetz gewerbsmäßige Sterbehilfe untersagen lassen. Doch dagegen erheben sich zahlreiche kritische Stimmen, die das Recht auf einen selbstbestimmten Tod nicht juristisch einschränken und unheilbar Kranken Hilfe auf dem Weg in den Freitod zugestehen wollen. Wo aber verläuft die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe? Und wer entscheidet letztlich, ob und wann ein Mensch in Würde sterben darf? Reicht das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Deutschland aus, oder muss es gar gelockert werden?