Hallo
@Tugendengel!
Die Schwester tritt nur als Gesellschafterin auf!
Ich soll / werde aus einem Festgehalt + Gewinnanteilen bezahlt! Bei der Notarin soll die Gründung der UG beurkundet werden, damit wir das Gewerbe anmelden, ein Konto eröffnen und die Lizenzen für den Güterkraftverkehr beantragen können!
@kobeso!
Ja, das habe ich auch schon gelesen!
Wer ein Amt mit Verantwortung, und das Amt des / eines Geschäftsführers ist ja nun bekanntlich mit reichlich / sehr viel Verantwortung verbunden, hat natürlich auch Risiken zu tragen.
Wenn ich mir anschaue, wofür ein Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftet,
• den Verlust des Stammkapitals der UG nicht meldet
• Verträge vor der Eintragung ins Handelsregister abschließt
• während der Gründung falsche Angaben macht
• den Buchführungspflichten nicht nachkommt
• Arbeitnehmeranteile nicht rechtmäßig abführt
• Missachtung der Informationspflicht an die Gesellschafter, wenn die Hälfte des Stammkapitals verbraucht ist
• Falschangaben zum Zweck der Eintragung der Gesellschaft
• Falschangaben zum Zweck der Eintragung einer Erhöhung des Startkapitals
• Unwahre Darstellung des Vermögens der Gesellschaft
• Zuführung der zu zahlenden Einlagen auf ein persönliches Konto anstatt auf das UG-Geschäftskonto
• Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter
• Verletzung von Pflichten im Insolvenzfall oder das Verschweigen einer drohenden Insolvenz vor den Gesellschaftern
• Betrug und Untreue
oder gegenüber Dritten
• seine Tätigkeiten als Geschäftsführer verschweigt
• Bestimmungen im Handelsregister nicht einhält
• eine Insolvenz gegenüber Geschäftspartnern verschweigt
• im Schriftverkehr den Rechtsformzusatz „GmbH“ übernimmt
Sind diese überwiegend schon im Bereich der groben Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar im Bereich des Vorsatzes angesiedelt.
Viele dieser Fälle kann man mit dem Einsatz eines Steuerberaters verhindern. Und ich stehe auf dem Standpunkt, das, wer keinen Steuerberater in Anspruch nimmt, schon selber Schuld hat. Und einen Anwalt, den man zu allen Themen der Führung eines Betriebes befragen kann, sollte man auch im Rücken haben.
Ich sehe mich absolut in der Lage, einen Betrieb zu führen - auch wenn die Handelsschule schon 33 Jahre zurückliegt. Aber auf die Unterstützung eines Steuerberaters und eines Anwalts kann und werde ich nicht verzichten.
Es gibt im Gesetzes-Dschungel dermaßen viele Fußangeln, die kann man als 'normaler' Mensch gar nicht kennen