Berufliche Partnerschaft mit meinem Chef

Ich lese nur mit, was mich jedoch die ganze Zeit beschäftigt @Marcuss ist, auf wessen Namen wird die neue Firma eröffnet?

Auf deinen Chef? Darf ein Insolventer überhaupt eine neue Firma eröffnen? Können die Gläubiger aus der alten Firma dann nicht kommen und pfänden lassen?

Ich finde dies sind Überlegungen die zu beachten wären.

Denn ich kenne es so, dass wenn eine Insolventer wieder eine neue Firma gründet er die Frau, Tochter oder Sohn als Eigentümer angibt.

Das sind doch Fragen die dich beschäftigten müssten @Marcuss.
 
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Hallo zusammen!

Die neue Firma läuft auf die Schwester meines Chefs! Es wird (zumindest zu Beginn) eine UG sein.

Von dem, was dann nach einiger Zeit hoffentlich am Monatsende übrig bleibt, soll auch das Stammkapital gefüttert werden um evtl. später eine GmbH daraus zu machen.
 
Und wie sollst Du bezahlt werden, @Marcuss?

Donnerstag geht es zum Notar
Und was soll am nächsten Donnerstag eigentlich genau beim Notar beurkundet werden?

Die neue Firma läuft auf die Schwester meines Chefs!
Und welche Rolle soll die Schwester Deines Chefs als offizielle Firmeninhaberin spielen?

Und wer soll schlussendlich das letzte Wort haben, wenn Du und Dein Chef und / oder seine Schwester irgendwann mal völlig konträrer Auffassung sein solltet, wie etwas zu händeln ist, wie die Abläufe sein sollen, usw.? Und ich spreche jetzt nicht von der rechtlichen Entscheidungsbefugnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen!

Die neue Firma läuft auf die Schwester meines Chefs! Es wird (zumindest zu Beginn) eine UG sein.

Von dem, was dann nach einiger Zeit hoffentlich am Monatsende übrig bleibt, soll auch das Stammkapital gefüttert werden um evtl. später eine GmbH daraus zu machen.
@Marcuss
Also ist jetzt schon nicht genug Geld vorhanden.
Mein Misstrauen wächst,aber es ist ja meines.
Hier ein kleiner Auszug über Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers einer UG.
Die Haftung des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer einer UG ist verpflichtet, alle Vorgaben der Gesellschafter umzusetzen. Kommt er seinen Pflichten nicht nach und schadet somit dem Wohl des Unternehmens, kann der Geschäftsführer einer UG haftbar gemacht werden. Bei mehreren Geschäftsführern ist jeder Einzelne verpflichtet, die Aufgaben des anderen zu überwachen und zu prüfen. Denn auch bei Fehlern von anderen Geschäftsführern des Unternehmens haften alle grundsätzlich gesamtschuldnerisch.

Der Geschäftsführer kann im Gegensatz zu Gesellschaftern unter Umständen auch mit seinem Privatvermögen zur Haftung gezogen werden. Dabei unterscheidet man zwischen der Haftung gegenüber der Gesellschaft und der Haftung gegenüber Dritten.

Kannst du alles im Netz nachlesen.
 
Die neue Firma läuft auf die Schwester meines Chefs!

Also doch auf eine Frau - mit der schon seit dem letzten KB ein Vertrag in deinen Karten lag und liegt. Wo wir beide noch nicht wussten, wer es sein würde. Und hier jtzt auch wieder Dame auf Mond auf Haus auf Ring spiegelnd - wobei Haus auch ein kleines Unternehmen sein kann.
 
Die neue Firma läuft auf die Schwester meines Chefs! Es wird (zumindest zu Beginn) eine UG sein.

Ah okay, diese Rechtsform gibt es bei uns in Ö nicht.

Sorry, für meine vielleicht laienhafte Frage, aber rein aus Interesse.. wenn seine Schwester als offizielle Firmeninhaberin fungiert, welche Rolle spielst dann du dabei?

Tritt sie die Schwester als Gesellschafterin auf und du bist der Geschäftsführer?
 
Hallo @Tugendengel!

Die Schwester tritt nur als Gesellschafterin auf!

Ich soll / werde aus einem Festgehalt + Gewinnanteilen bezahlt! Bei der Notarin soll die Gründung der UG beurkundet werden, damit wir das Gewerbe anmelden, ein Konto eröffnen und die Lizenzen für den Güterkraftverkehr beantragen können!

@kobeso!

Ja, das habe ich auch schon gelesen!

Wer ein Amt mit Verantwortung, und das Amt des / eines Geschäftsführers ist ja nun bekanntlich mit reichlich / sehr viel Verantwortung verbunden, hat natürlich auch Risiken zu tragen.

Wenn ich mir anschaue, wofür ein Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftet,

• den Verlust des Stammkapitals der UG nicht meldet
• Verträge vor der Eintragung ins Handelsregister abschließt
• während der Gründung falsche Angaben macht
• den Buchführungspflichten nicht nachkommt
• Arbeitnehmeranteile nicht rechtmäßig abführt

• Missachtung der Informationspflicht an die Gesellschafter, wenn die Hälfte des Stammkapitals verbraucht ist
• Falschangaben zum Zweck der Eintragung der Gesellschaft
• Falschangaben zum Zweck der Eintragung einer Erhöhung des Startkapitals
• Unwahre Darstellung des Vermögens der Gesellschaft
• Zuführung der zu zahlenden Einlagen auf ein persönliches Konto anstatt auf das UG-Geschäftskonto
• Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter
• Verletzung von Pflichten im Insolvenzfall oder das Verschweigen einer drohenden Insolvenz vor den Gesellschaftern
• Betrug und Untreue

oder gegenüber Dritten

• seine Tätigkeiten als Geschäftsführer verschweigt
• Bestimmungen im Handelsregister nicht einhält
• eine Insolvenz gegenüber Geschäftspartnern verschweigt
• im Schriftverkehr den Rechtsformzusatz „GmbH“ übernimmt

Sind diese überwiegend schon im Bereich der groben Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar im Bereich des Vorsatzes angesiedelt.

Viele dieser Fälle kann man mit dem Einsatz eines Steuerberaters verhindern. Und ich stehe auf dem Standpunkt, das, wer keinen Steuerberater in Anspruch nimmt, schon selber Schuld hat. Und einen Anwalt, den man zu allen Themen der Führung eines Betriebes befragen kann, sollte man auch im Rücken haben.

Ich sehe mich absolut in der Lage, einen Betrieb zu führen - auch wenn die Handelsschule schon 33 Jahre zurückliegt. Aber auf die Unterstützung eines Steuerberaters und eines Anwalts kann und werde ich nicht verzichten.

Es gibt im Gesetzes-Dschungel dermaßen viele Fußangeln, die kann man als 'normaler' Mensch gar nicht kennen
 
Ah okay, diese Rechtsform gibt es bei uns in Ö nicht.

Sorry, für meine vielleicht laienhafte Frage, aber rein aus Interesse.. wenn seine Schwester als offizielle Firmeninhaberin fungiert, welche Rolle spielst dann du dabei?

Tritt sie die Schwester als Gesellschafterin auf und du bist der Geschäftsführer?
@Sonne25

Genauso sieht es aus!

Persönlich wird sie nicht in Erscheinung treten, da ihr Bruder sie vertritt. Sie erhält dafür monatlich eine Salär.
 
Hallo zusammen!

Die neue Firma läuft auf die Schwester meines Chefs! Es wird (zumindest zu Beginn) eine UG sein.

Von dem, was dann nach einiger Zeit hoffentlich am Monatsende übrig bleibt, soll auch das Stammkapital gefüttert werden um evtl. später eine GmbH daraus zu machen.

welches Gehalt bekommst du dann als Geschäftsführer, oder bist du dann Mitinhaber der wieviel prozentual bekommt?

was mir selbst nicht so gefällt, sorry für meine kritischen Gedankengänge, dann werde ich weniger fahren (???) ..und dann werde ich irgendwann im Büro sein.........
also alles abhängig vom Firmenverlauf....

oder werden die Ternine notariell festgelegt?

Mich stößt der Berg auf Platz 34 immer wieder auf bei deinem Kartenblatt, verdeckt ist da die Sense zu finden, was soviel wie harter körperlicher Einsatz bedeutet um seine Finanzen decken zu können.
Was eben gegen die körperliche Konstitution spricht, mit Baum auf dem Berg und Wolken auf Platz 5.

also das Thema Geld ist das was mir hier am meißten nicht gefällt, und eher weniger sein wird wie vorher.
Aber das ist natürlich etwas, wenn es dir Spass macht, dann kann auch Geldverlust natürlich in Kauf genommen werden.
 
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@Marcuss
Also ist jetzt schon nicht genug Geld vorhanden.
Mein Misstrauen wächst,aber es ist ja meines.
Hier ein kleiner Auszug über Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers einer UG.
Die Haftung des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer einer UG ist verpflichtet, alle Vorgaben der Gesellschafter umzusetzen. Kommt er seinen Pflichten nicht nach und schadet somit dem Wohl des Unternehmens, kann der Geschäftsführer einer UG haftbar gemacht werden. Bei mehreren Geschäftsführern ist jeder Einzelne verpflichtet, die Aufgaben des anderen zu überwachen und zu prüfen. Denn auch bei Fehlern von anderen Geschäftsführern des Unternehmens haften alle grundsätzlich gesamtschuldnerisch.

Der Geschäftsführer kann im Gegensatz zu Gesellschaftern unter Umständen auch mit seinem Privatvermögen zur Haftung gezogen werden. Dabei unterscheidet man zwischen der Haftung gegenüber der Gesellschaft und der Haftung gegenüber Dritten.

Kannst du alles im Netz nachlesen.
Dacht ich es mir doch. Der Fuchs als erste Karte.
 
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