Niemand wird in Deutschland im Gefängnis umgebracht. Wenn Gemeinschaftszellen nicht harmonieren, erfolgt Verlegung, ferner besteht ein Rechtsanspruch auf Einzelhaftraum.
Es gibt aber ab und zu Selbstmorde und zwar von solchen Insassen, wo man es nicht für möglich hält. Aus der Bettwäsche kann man leicht einen Strick basteln und sich dann am Gitterfenster aufhängen, dabei muss nur die Gurgel für's Ersticken abgeschnürt werden.
Die großen Gefängnisse (Justizvollzugsanstalten), so ab 1000 Insassen, verfügen über eine eigene Kirche und einen Friedhof.