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Venus3
Guest
Desöfteren hört man, dass Männer oder Frauen in
deutschen Gefängnissen, Opfer von Gewalt und
sexuellen Übergriffen werden.
Normaler Weise hat der Staat eine Aufsichtspflicht
den Insassen gegenüber.
Mir kommt es aber so vor, dass auf die Würde des
Menschen in deutschen Gefängnissen nicht sehr
viel Wert gelegt wird, sonst würde dass nicht so
oft passieren.
Hier das jüngste Beispiel:
http://www.welt.de/data/2006/11/15/1112186.html
deutschen Gefängnissen, Opfer von Gewalt und
sexuellen Übergriffen werden.
Normaler Weise hat der Staat eine Aufsichtspflicht
den Insassen gegenüber.
Mir kommt es aber so vor, dass auf die Würde des
Menschen in deutschen Gefängnissen nicht sehr
viel Wert gelegt wird, sonst würde dass nicht so
oft passieren.
Hier das jüngste Beispiel:
Siegburg
Häftling in Gefängnis zu Tode gefoltert
Es war ein stundenlanges Martyrium, die Staatsanwalt spricht von einer barbarischen Brutalität. Ein 20-jähriger Häftling wurde vor seinem Tod über Stunden grausam misshandelt und mehrfach vergewaltigt. Währenddessen betrat sogar ein Aufseher die Zelle, schöpfte jedoch keinen Verdacht.
Tatort: Die Justizvollzugsanstalt in Siegburg
Foto: dpaSiegburg - Im Gefängnis von Siegburg in Nordrhein-Westfalen ist ein 20 Jahre alter Häftling nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwölf Stunden gequält, sexuell missbraucht und schließlich ermordet worden. Die drei mutmaßlichen Täter, Mithäftlinge aus einer Gemeinschaftszelle im Alter von 17, 19 und 20 Jahren, haben den Angaben zufolge weitgehende Geständnisse abgelegt. Zum Motiv habe einer der Beschuldigten gesagt, sie hätten einen Menschen sterben sehen wollen.
Dass dies alles unbemerkt blieb, erklärte Oberstaatsanwalt Fred Apostel am Mittwoch in Bonn unter anderem damit, dass die Tat am Samstag begangen wurde, als das Personal in der Justizvollzugsanstalt wegen des Wochenendes reduziert war. Nach derzeitigem Ermittlungsstand werde gegen keinen der Strafvollzugsbediensteten ein Verfahren wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht eingeleitet. Ob sie hätten sensibler handeln müssen, das habe ich nicht zu beurteilen, sagte Apostel. Es sei aber erschütternd, dass sich so etwas in einem Gefängnis zugetragen habe, da die Häftlinge ja dem Schutz des Staates unterstellt seien.
Der 20-Jährige war am Sonntagmorgen tot aufgefunden worden. Die Gefängnisleitung hatte zunächst mitgeteilt, er habe Selbstmord verübt. Bei der Leichenschau wurden jedoch verdächtige Verletzungen festgestellt. Eingehende Ermittlungen begannen. Die Staatsanwaltschaft ist nun davon überzeugt, dass die Täter am Samstagmittag beschlossen, den 20-Jährigen zu töten. Er ist geschlagen worden, er ist getreten worden, er ist gezwungen worden, Urin mit Spucke zu trinken, sagte Apostel. Es ist unfassbar.
Schließlich hätten die Beschuldigten drei Mal versucht, ihr Opfer aufzuhängen - der Strick aus Kabeln sei aber jedes Mal gerissen. Mit einem Strangwerkzeug aus Bettlakenstreifen sei die Tat schließlich ausgeführt worden - wobei die Beschuldigten den Strang zunächst nach eineinhalb Minuten noch einmal gelöst und das Opfer mit Schlägen ein letztes Mal zu Bewusstsein gebracht hätten.
Während dieser Quälerei gelang es dem Opfer ein Mal, einen Rufknopf in der Zelle zu drücken und das Aufsichtspersonal zu alarmieren. Die Täter beteuerten aber über eine Sprechanlage, dass sie den Schalter nur versehentlich berührt hätten. Später wurde die Zelle dann sogar von einem Aufseher betreten, nachdem sich andere Häftlinge über Lärm beschwert hatten. Der Beamte habe aber keinen Verdacht geschöpft, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Robin Faßbender. Der 20-Jährige lag im Bett und war wohl schon derart misshandelt, dass er nicht mehr zu irgendwelchen rationalen
Handlungen fähig war. Das Opfer verbüßte eine Jugendstrafe von sechs Monaten wegen Diebstahls mit Waffen.
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) verteidigte am Mittwoch die gemeinschaftliche Unterbringung junger Häftlinge. Es wäre falsch, alle Gefangenen nur in Einzelzellen unterzubringen, sagte Friedhelm Sanker als Vize-Vorsitzender des NRW- Landesverbands des BSBD. Die Gemeinschaftsunterbringung hat schon Hunderten von Menschen das Leben gerettet. Zu Haftbeginn seien junge Täter oft selbstmordgefährdet. Das Risiko sinke, wenn sie über Nacht nicht allein seien. Allerdings seien die Gemeinschaftsräume nachts abgeschlossen und würden nicht kontrolliert. Insofern sei es möglich, dass dort ein Häftling von den anderen getötet werde. Im Erwachsenenvollzug ist so was ja schon vorgekommen, aber im Jugendvollzug habe ich so was in 38 Jahren noch nicht erlebt.
http://www.welt.de/data/2006/11/15/1112186.html