Beschneidungen von Maedchen In Deutschland bald strafbar!!

Nun,

ich wiederhole es nochmal, ich sehe einen großen Unterschied zwischen freiwillig hinter gelaufenen gesellschaftlichen Normen und dem Dazugehören und dem, um was es dort geht, denn es geht um

..... an kleinsten Kindern vorgenommenen Vestümmelungen mit lebenslangen Auswirkungen auf Psyche und Körper, bis hin zu vielen Suiziden, die auftreten!

Ich kann nur wiederholen, schaut euch die Videos und die Bilder an, das sind kleinste Kinder, Mädchen und Jungen, an denen das praktiziert wird, hier geht es um die Mädels, da die Eingriffe ungleich schwerer sind!

Aber um nochmal auf den Artikel zu kommen, es ist äußerst bedenklich aus meiner Sicht, daß die Verjährung mit 18 Jahren einsetzt, da ich mir vorstellen kann, daß die Kinder, dann Jugendliche, junge Erwachsene ab diesem Zeitpunkt erst beginnen zu realisieren, daß da ein unwahrscheinliches Unrecht (schwere Körperverletzung mit lebenslangen Folgen) an ihnen vorgenommen wurde. Sich dann daraus zu lösen und ggf. juristische Schritte zu unternehmen, bedarf nochmal großen Mutes und das dauert sicher.

Also irgendwie doch eine Farce, oder?
 
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Also ich finde PIERCING nicht unbedingt gesund, doch ist es ein "freiwillige"
Angelegenheit im Unterschied zu der Zwangsbeschneidung von kleinen Mädchen unter unhygienischen Verhältnissen mit schrecklichen Schmerzen, da es eine Körperstelle mit sehr empfindlichen Nerven betrifft. Auch die gesundheitlichen Folgen in Hinblick auf Empfängnis und Geburt sind unbeschreiblich schrecklich.

Dass Letzteres abgeschafft gehört, ist selbstverständlich.

Piercing ist allerdings oft eine von der jeweiligen Menschengruppe, der man angehören will, abhängige, also manipulierte Angelegenheit. Manchmal eben auch nicht ganz freiwillig.

eva07
 
Ich hab mir nochmal den Artikel angeguckt, siehe hier:

Genitalverstümmelung soll als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen und als schwere Körperverletzung mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden.

Die Verjährungsfrist für Genitalverstümmelungen soll erst einsetzen, wenn die betroffenen Mädchen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Genitalverstümmelungen sollen auch in den Katalog von Auslandsstraftaten aufgenommen werden.


Ziel der Abgeordneten ist es, die Praxis in Deutschland stärker zu ahnden - auch wenn die meisten Mädchen aus afrikanischen Ländern stammen. Bislang war die Straftat verjährt, ehe die Mädchen in einem Alter waren, um sich selbst zur Wehr zu setzen: Eine einfache Körperverletzung verjährt nach fünf Jahren, eine gefährliche nach zehn Jahren. Dies soll sich künftig ändern. Die Frauen sollen sich auch als Erwachsene gegen das ihnen widerfahrene Unrecht wehren können. Vergleichbares gilt jetzt schon für Fälle von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigungen.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die Beschneidung auch dann in Deutschland bestraft werden kann, wenn sie während des Urlaubs im Ausland, beispielsweise im Heimatland der Eltern, durchgeführt wird. Die Parlamentarier wollen so der hohen Zahl sogenannter "Ferienbeschneidungen" beikommen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Genitalverstümmelungen unter Paragraf 5 des Strafgesetzbuches fallen, der "Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter" regelt, wie es im Juristendeutsch heißt. Er legt fest, dass das deutsche Strafrecht unabhängig vom Recht des Tatorts gilt, auch wenn die Straftaten im Ausland begangen werden.


http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,624816,00html

Es ist zwar eine verlängerung, aber trotzdem irgendwie unsinnig, denn mit 18 Jahren ist es bereits verjährt, was soll der Blödsinn? Können sie vorher überhaupt selbst gegen die eigenen Eltern vorgehen und wer, welches Kind zu Hause wohnend, würde das tun?

Eben gabs Beckmann, sehr interessant der Rest, den ich sehen konnte. Da wurde über Frauenrechtsverletzungen in verschiedensten Ländern und allgemein gesprochen, starke Frauen im Interview. Iris Berben sagte, daß dies immer mit so einem ganz kleinen Augenzwinkern abgetan wird, selbst oder gerade in höchsten politischen Kreisen, auch Frau Merkel könnte mal deutlicher Position beziehen.

Mir ist dies hier auch extrem unangenehm aufgefallen, interessanterweise hauptsächlich von Frauen.
 
Ich hab mir nochmal den Artikel angeguckt, siehe hier:

Es ist zwar eine verlängerung, aber trotzdem irgendwie unsinnig, denn mit 18 Jahren ist es bereits verjährt, was soll der Blödsinn? Können sie vorher überhaupt selbst gegen die eigenen Eltern vorgehen und wer, welches Kind zu Hause wohnend, würde das tun?


Da kann ich dir nur recht geben. Allerdings sollte sich eine Verlängerung der Verjährungsfrist, auf jede Art von Körperverletzung durch die eigene Familie beziehen. Hier muß einfach den besonderen Umständen mehr Rechnung getragen. Du hast, glaube ich, völlig recht, wenn du sagst, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein Mensch automatisch mit 18 Jahren frei ist von den Zwängen seiner Familie.
V.a. sollte beachtet werden, dass es sich gerade bei der Beschneidung um ein kaltblütiges Verbrechen handelt. Kaltblütige Verbrechen sollten überhaupt ein viel längere Verjährungsfrist haben, als Verbrechen aus dem Affekt heraus.

Abgesehen davon kann keine Bestrafung oder Entschädigung der Welt eine lebenslange Verstümmelung wieder gutmachen. Schrecklich die Vorstellung, ein lebenlang keinen guten Sex haben zu können. Deshalb sollte viel mehr in Prävention inevstiert werden. Zum Beispiel vermehrte Aufklärung, auch über die Konsequenzen, also Strafen für die Eltern.
Möglicherweise verpflichtende (schul-)ärztliche und psychologische Untersuchungen für alle Kinder auf Misshandlungen. Natürlich in zumutbarer Art und Weise und mit dem nötigen Taktgefühl. Ich glaube, ich würde so einen verpflichtenden Check als gut empfinden. Die Freiheit der Eltern sollte nicht über der Freiheit der Kinder stehen. Als vollwertige Menschen, verdienen sie vollwertigen Schutz.
 
Es ist zwar eine verlängerung, aber trotzdem irgendwie unsinnig, denn mit 18 Jahren ist es bereits verjährt, was soll der Blödsinn?

*grübel* Das verstehe ich jetzt nicht, wieso ist er mit 18 schon verjährt? Der Satz "Die Verjährungsfrist für Genitalverstümmelungen soll erst einsetzen, wenn die betroffenen Mädchen das 18. Lebensjahr erreicht haben." bedeutet in Deutsch: AB dem 18. Lebensjahr beginnt die Verjährungsfrist. Und das wiederrum heißt, wenn die Verjährungsfrist 10 Jahre ist, dann ist die Tat verjährt, wenn das Mädchen im 28. Lebensjahr ist.

lg
EnergyOfLight
 
*grübel* Das verstehe ich jetzt nicht, wieso ist er mit 18 schon verjährt? Der Satz "Die Verjährungsfrist für Genitalverstümmelungen soll erst einsetzen, wenn die betroffenen Mädchen das 18. Lebensjahr erreicht haben." bedeutet in Deutsch: AB dem 18. Lebensjahr beginnt die Verjährungsfrist. Und das wiederrum heißt, wenn die Verjährungsfrist 10 Jahre ist, dann ist die Tat verjährt, wenn das Mädchen im 28. Lebensjahr ist.

lg
EnergyOfLight


Stimmt,

war spät gestern, die Frist ist ja auf 10 Jahre erhöht worden statt 5, wäre also 28 Jahre, okay, das kann man wohl durchgehen lassen.

Wutiger, "keinen guten Sex" zu haben, ist wohl noch das wenigste dabei. Es ist eine Beeinträchtigung, die täglich spürbar und fühlbar ist bei der FGM:


Die Art und das Ausmaß der Beschneidung variieren sehr stark, zu Zwecken der wissenschaftlichen
Einteilung und Vereinfachung der Diskussion hat die WHO folgende Klassifizierung vorgeschlagen:
• Typ I Exzision des praeputium clitoris, mit oder ohne - teilweise oder gänzliche - Entfernung
der Klitoris
• Typ II Exzision der Klitoris mit teilweiser oder vollständiger Entfernung der kleinen
Schamlippen
• Typ III Exzision - teilweise oder vollständig - des gesamten äußeren Genitale und Verschluss
des Defektes durch Infibulation (mit Nahtmaterial oder Dornen). Es wird eine kleine
Durchtrittspforte für Urin und Menstrualblut offen gelassen.
• Typ IV Nicht klassifizierte Formen der Manipulation der Klitoris und der kleinen und großen
Schamlippen, wie Piercing, Anbringen von Einschnitten in die Klitoris oder Vagina etc.
In der Praxis finden sich Mischformen und Variationen. Global gesehen führen etwa dreiviertel aller
Beschneidungen zu Verletzungen vom Typ I und II. Die extremste Form der Beschneidung, die
Infibulation (Typ III), führt zu den schwerwiegendsten medizinischen Komplikationen.


http://www.auswaertiges-amt.de/dipl...r/Gesundheitsdienst/Symposien/VII/Helling.pdf


Die Mensis kann nicht ungehindert abfliessen, urinieren dauert bis zu einer halben Stunde usw.

Das ist ausserdem eine Dauerwunde, wie das mit dem sitzen, bewegen, gehen, laufen und alltäglichem ist, mag man sich vielleicht vorstellen.
 
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endlich wird ein Gesetz erlassen,dass die widerliche Beschneidungen von Maedchen in Deutschland strafbar macht,bis zu zehn jahre Gefaengnis koennen dann drohen.Auch wenn die Beschneidung in den Ferien in irgendeinem afrikanischen Land(wo es oft noch Sitte ist)vollzogen wird,und man kehrt zurueck nach Deutschland,wird es unter Strafe gestellt.FDP und Gruene haben sich dafuer stark gemacht.
vorhin im Spiegel gelsesen.


Man sollte diesen Parteien mehr Beachtung schenken. Schade, dass es manchmal den Eindruck macht, als seien die sich nicht grün. Sie haben mehr Gemeinsamkeiten, als man oberflächlich vermutet.
Rüdiger Nehberg macht sich zusammen mit seiner Partnerin in Afrika stark dafür, dass dieser Blödsinn, diese Grausamkeit aufhört. Er hat auch führende Muslime auf seine Seite gebracht und sie dazu ermuntert, den Menschen zu vermitteln, dass diese Verstümmelungen mit dem Islam nichts zu tun haben, sondern im Gegenteil eine schwere Sünde darstellen.
"Beschneiderinnen" (die dort verhältnismässig gut verdienen) bekommen, wenn sie ihren Beruf aufgeben eine Ausbildung, z.B. zur Schneiderin.
Tatsächlich kamen Fälle vor, in denen Familien zu arm waren, sich eine "Beschneiderin" zu leisten und so ihre Tochter von dem Eingriff verschont blieb. (Die Kehrseite der Entwicklungshilfe nach dem Gieskannenprinzip, wo das Geld in solche Familien fliesst, finden dann - ohne Aufklärung - wieder Verstümmelungen statt).

Auch wenn diese grausamen Verstümmelungen an Mädchen ein Extrem darstellen, das man vorrangig bestrafen und bekämpfen muss, finde ich grundsätzlich:
Erwachsene haben nicht an den Genitalien kleiner Kinder herumzuschneiden, egal welches Geschlecht diese haben. (medizinische Indikationen natürlich ausgenommen)
Unglaublich: tatsächlich wurden in den 80ern noch solche Eingriffe an kl. Mädchen (aus Afrika etc.) in Deutschland von Amts wegen durchgeführt ("man muss die Tradition dieser Völker respektieren und bevor es irgendein Kurpfuscher unsteril und ohne Hygienemassnahmen macht.......")
Zum Glück hat sich diese Meinung geändert und TäterInnen werden hier in D bestraft.
 
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