Geht doch rein logisch nicht..
wenn Selbstmord straffrei ist, warum sollte versuchter bestraft werden?
btw. selbsttotschlag gibbet nicht, bzw wäre mir neu
Das ist aber richtig so.
Wenn du Tatbestandsmerkmale aufbröselst sieht das so aus:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Subjektiver Tatbestand beinhaltet:
Den willen zu haben einen Menschen zu töten.
Heisst: Wer einen Mensch tötet und es ist egal, ob man das nun selbst ist, oder nicht, ist dieser Tatbestand erfüllt.
Objektiver Tatbestand:
Der Mensch ist tot.
Wenn die beiden Tatbestände erfüllt sind, kann eine Straftat vorliegen. Es muss nicht sein. Dazu muss dann noch Rechtswidrigkeit und Schuldhaftigkeit kommen.
Darauf gehe ich jetzt aber nicht näher ein.
Um auf diene Frage genau zu beantworten:
Jemand der versuchten Totschlag begeht kann rechtiswidrig und schuldhaft handeln, bei einem vollendeten Totschlag (an sich selbst) ist da niemand mehr der bestraft werden könnte (also niemand der rechtswidrig oder schuldhaft gehandelt haben könnte, weil der Mensch ja tot ist.)
Ganz einfach.