Freiwilligkeit/Selbstbestimmung

Geht doch rein logisch nicht..

wenn Selbstmord straffrei ist, warum sollte versuchter bestraft werden?

btw. selbsttotschlag gibbet nicht, bzw wäre mir neu

Das ist aber richtig so.

Wenn du Tatbestandsmerkmale aufbröselst sieht das so aus:

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Subjektiver Tatbestand beinhaltet:

Den willen zu haben einen Menschen zu töten.

Heisst: Wer einen Mensch tötet und es ist egal, ob man das nun selbst ist, oder nicht, ist dieser Tatbestand erfüllt.

Objektiver Tatbestand:

Der Mensch ist tot.


Wenn die beiden Tatbestände erfüllt sind, kann eine Straftat vorliegen. Es muss nicht sein. Dazu muss dann noch Rechtswidrigkeit und Schuldhaftigkeit kommen.

Darauf gehe ich jetzt aber nicht näher ein.

Um auf diene Frage genau zu beantworten:

Jemand der versuchten Totschlag begeht kann rechtiswidrig und schuldhaft handeln, bei einem vollendeten Totschlag (an sich selbst) ist da niemand mehr der bestraft werden könnte (also niemand der rechtswidrig oder schuldhaft gehandelt haben könnte, weil der Mensch ja tot ist.)

Ganz einfach.
 
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Jemand der versuchten Totschlag begeht kann rechtiswidrig und schuldhaft handeln, bei einem vollendeten Totschlag (an sich selbst) ist da niemand mehr der bestraft werden könnte (also niemand der rechtswidrig oder schuldhaft gehandelt haben könnte, weil der Mensch ja tot ist.)

Ganz einfach.

Ergo unnötig es überhaupt unter Strafe zu stellen.:rolleyes:
 
Der kleine Wikinger sagt:

Deutschland

Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung)

Selbstbestimmungsrecht


Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Gedanke der Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln.

Menschenrechte


Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen sollen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins[1] mit gleichen Rechten ausgestattet sein sollen und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind.


Deswegen hat man sich ja auch darauf geeinigt es Suizid zu nennen, weil Mord und Totschlag anderweitig straf fähig sind.
 
Ergo unnötig es überhaupt unter Strafe zu stellen.:rolleyes:

Da benötigt das Strafgesetzbuch vielleicht eine neue Definition des Paragraphen.

Man könnte den Paragraphen ja umwandeln in:

1) Wer einen anderen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Dann wäre das Problem ja beseitigt (und in vielen §§ steht das auch so da "wer einen anderem...") Ohne mich selbst mit der Entstehung dieses Paragraphen auszukennen, vermute ich mal, dass das von der Gesetzgebung vielleicht doch so bestimmt war. Das man sich selber nicht umbringen darf. Die Gründe aber dazu kenne ich nicht. Würden mich aber interessieren.

Um mal ganz krazz zu denken: Wenn sich ja jeder Mensch straffrei umbringen dürfte, gäbe es ja keine Gesellschaft mehr :D
 
Da benötigt das Strafgesetzbuch vielleicht eine neue Definition des Paragraphen.

Man könnte den Paragraphen ja umwandeln in:

1) Wer einen anderen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Dann wäre das Problem ja beseitigt (und in vielen §§ steht das auch so da "wer einen anderem...") Ohne mich selbst mit der Entstehung dieses Paragraphen auszukennen, vermute ich mal, dass das von der Gesetzgebung vielleicht doch so bestimmt war. Das man sich selber nicht umbringen darf. Die Gründe aber dazu kenne ich nicht. Würden mich aber interessieren.

Um mal ganz krazz zu denken: Wenn sich ja jeder Mensch straffrei umbringen dürfte, gäbe es ja keine Gesellschaft mehr :D

Das wurde ja jetzt schon mehrmals gesagt; man darf sich auch nicht selber umbringen, aber bestraft wird man dafür nicht!
 
Das wurde ja jetzt schon mehrmals gesagt; man darf sich auch nicht selber umbringen, aber bestraft wird man dafür nicht!

Man muss auch ganz klar hier nochmal unterscheiden. Das strafrecht kennt zwei Strafformen wenn man es so nennen will:

Man kann ein Rechtswidriges Verhalten gezeigt haben (versucht haben sich selbst zu töten), aber keine Schuld haben zB. wegen einer krankhaften seelischen Störung.

Das bedeutet aber nicht, dass nichts passiert! Es heisst lediglich der jenige hat keine Schuld.

Was bedeutet das konkret? Das bedeutet, anstelle der normalen Strafe so wie sie im StGb geregelt sind, kann eine Maßregel angeordnet werden.

Bei einem Selbsttötungsversuch wäre dies vermutlich eine unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus.
 
Man muss auch ganz klar hier nochmal unterscheiden. Das strafrecht kennt zwei Strafformen wenn man es so nennen will:

Man kann ein Rechtswidriges Verhalten gezeigt haben (versucht haben sich selbst zu töten), aber keine Schuld haben zB. wegen einer krankhaften seelischen Störung.

Das bedeutet aber nicht, dass nichts passiert! Es heisst lediglich der jenige hat keine Schuld.

Was bedeutet das konkret? Das bedeutet, anstelle der normalen Strafe so wie sie im StGb geregelt sind, kann eine Maßregel angeordnet werden.

Bei einem Selbsttötungsversuch wäre dies vermutlich eine unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus.


Ich bitte dich! Jemand ohne starke seelische Probleme, wählt keinen Freitod!:confused:
 
Bei einem Selbsttötungsversuch wäre dies vermutlich eine unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Was aber nicht daran liegt das Suizid in irgendeiner Form bestraft wird, weil das wird es nicht, sodern weil jeder andere zu Hilfeleistung verpflichtet ist, und die Unterlassung ist nicht Straffrei..
 
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Ich bitte dich! Jemand ohne starke seelische Probleme, wählt keinen Freitod!:confused:

Starke seelische Probleme. Hmmmm.... das ist so ....
Die hab ich vermutlich nur, wenn ich das mit einer Seele weiss bzw. für mich in meiner Gesellschaft :D was nicht stimmt.

Für meine Begriffe ist aber genau das die Lösung und der Anker, und zwar ebenjene gesellschaftliche Gepflogenheiten, die ich mit dem, was ich als Seelenfang benenne und da von aussen überhand nehmen lasse, auf eine Ebene stellen kann.

So ergibt sich dann auch freie Sicht auf eine scheinbare Stringenz von Gesetzen und *meiner* Diskrepanz. Hui!

Loge33
 
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