Freiwilligkeit/Selbstbestimmung

JimmyVoice

Sehr aktives Mitglied
Registriert
13. November 2004
Beiträge
100.753
Ort
Berlin,Germany
Der Prostituiertenthread hat mich auf diesen Thread gebracht.
Betrifft ja nicht nur Prostitution.

Wie weit darf sie gehen? Wo sind die gesellschaftlichen Grenzen?
 
Werbung:
Soweit das ein Mensch das recht hat sich selbst umzubringen..

Welche höhere Form der Selbstbestimmung kann es da geben?
 
Hier gehts es aber um Freiwilligkeit und Selbstbestimmung, und die geht bis zum Selbstmord.

Unbhängig von Normen, handele ich nach gesellschaftlochen Normen ist es nicht freiwillig..




EDIT:Ich hab den Text geändert^^ Thread kann doch nicht geschlossen werde^^
 
"Tu was du willst, soll sein das ganze Gesetz." AL. I. 40


"Du hast kein Recht denn deinen Willen zu tun.
Tue dies, und keiner soll nein sagen." AL. I. 42 - 3


"Jeder Mann und jede Frau ist ein Stern." AL. I. 3
 
Komm ;) Das war doch klar :) Deswegen ist ein Verbot , wie im anderen Thread angesprochen, totaler Quatsch..Jeder Mensch hat da Recht sich umzubringen, aber seinen Sex/Körper zu verkaufen wird ihm verboten? :rolleyes:

Stimmt nicht ganz. Das Recht hat man nicht, versuchst du dich umzubringen, schaffst es aber nicht und wirst "erwischt", steckt man dich solange in die Mühle bis du sie davon überzeugen kannst, dass du dich nicht mehr selbst gefährdest.
Also wird einem hier die Selbstbestimmung auch genommen.
 
Werbung:
Komm ;) Das war doch klar :) Deswegen ist ein Verbot , wie im anderen Thread angesprochen, totaler Quatsch..Jeder Mensch hat da Recht sich umzubringen, aber seinen Sex/Körper zu verkaufen wird ihm verboten? :rolleyes:

Erkärs mal den Gesetzgeber, der ja wohl nicht weiß, wie man es richtig definieren soll bzw inwieweit es wirklich relevant sein kann oder soll
 
Zurück
Oben