Freiwilligkeit/Selbstbestimmung

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NENE ist genau richtig so wie ist. Deswegen kommt ja Tochter straffrei davon und besagter Mörder nicht. OBWOHL für beide die gleichen Gesetze gelten.

Wenn 2 das Gleiche tun ist es immer noch nicht das selbe.

Nicht bei aktiver Sterbehilfe und bei einen Suizid anwesend sein, kann dir eine Klage wegen unterlassener Hilfeleistung einbringen
 
NENE ist genau richtig so wie ist. Deswegen kommt ja Tochter straffrei davon und besagter Mörder nicht. OBWOHL für beide die gleichen Gesetze gelten.

Wenn 2 das Gleiche tun ist es immer noch nicht das selbe.

Naaa, langsam.

Der Kannibale wurde wegen Mordes verurteilt und "Tötung auf Verlangen" ist immer noch eine Straftat.
 
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