Lieber Merlin,
hier irrst Du.
Noch 1815 war im Luzernerland ein Prozess. Eine Bauernfamilie, die es sich erlaubte, die Bibel zu lesen. Der Vater wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet, die Mutter mit den Kindern nur mit dem was sie am Leibe trugen an die Grenze gestellt und des Landes verwiesen und natürlich - vielleicht das Wichtigste - die Güter fielen der Kirche zu.
Das Protokoll des Prozesses liegt mit vor.
Erstaunlich, dass Du hier einfach etwas anderes behauptest!!? Ansonsten bist Du doch recht gut informiert, ergreifst aber oft Partei für die katholische Kirche: wie kommt das?
Mit welcher unglaublichen Arroganz diese auch heute noch ihre Kinderschänder in Schutz nimmt und sich damit mit diesen auf die gleiche Stufe stellt. Wiedergutmachung an die Opfer?? Wo denkst du hin??
lg
Syrius
Lieber Syrius,
kann schon sein, dass es da im Luzernerland irgendeinen solchen Prozess gegeben hatte. Soweit ich gelesen habe, lief jedoch die Einführung der Elementarschulen nicht wesentlich anders ab als in Deutschland oder Österreich (Genf 1536, Bern 1615 und Zürich 1637).
Ich hatte mich zudem schon vor einiger Zeit auch mit Zwingli beschäftigt und seiner Übersetzung der Bibel aus dem Griechischen 1522 (Züricher Bibel). Genau um diese Übersetzung ging es dann bei Zwingli, die letztlich dann mit eine Rolle bei seinem Tod spielte (1531). Diese Bibel wurde jedoch nach einer Revision im Jahr 1574 übernommen.
Jetzt geht es aber um das Jahr 1815 und da taucht die Frage auf, aus welcher Bibel die Schüler denn lesen sollten? Alternativ wäre dazu die Lutherbibel, aber die hat ja eigentlich auch einen reformatorischen Hintergrund. Unabhängig davon steht ja in den Übersetzungen nur das, was es aus den Quellen zu übersetzten gäbe. Mit einem Blick auf den Codex Sinaiticus, kann ich da jetzt keine große inhaltliche Unterschiede zu den Übersetzungen von Luther, seinen Freund Melanchthon oder Zwingli erkennen. Alle der Genannten hatten sich große Mühe gemacht, den Quellen treu zu bleiben.
Ja, ich habe jetzt auch schlaugemacht und von einer sogenannten privaten Bibelausgabe von 1772 gelesen, die wegen ihrer Texte Anstoß erregte. Der Grund lag darin, dass dem eigentlichen Bibeltext Gedanken der Aufklärung vorangestellt wurden. Da könnte ich mir also schon vorstellen, dass es in dem Fall aus dem Jahr 1815 um diese private Bibel ging. Du siehst, ich bin lernwillig.
Nein ich nehme die Verfehlungen der Kirchen nicht in Schutz, aber ich stelle sie auch nicht unter einen Generalverdacht. Ich bin der Auffassung, dass man trotz anderer Vorstellung in der Sache immer fair bleiben sollte. Ich denke, dass man bei Anschuldigungen immer Ross und Reiter nennen und nicht nach einem Gießkannenprinzip verfahren sollte.
Ich hoffe, ich konnte jetzt die Eidgenossen wieder versöhnen?
Merlin