Victim Blaming bzw. Täter-Opfer-Umkehr ...

Ist jetzt natürlich wieder nicht mehr 100% das Thema, aber kannte das auch aus meiner Kindheit und Jugend.

Wenn man (auch körperlich) gemobbt wird, ist man (meistens) nicht moralisch schuld, aber dass sollte nicht darauf hinauslaufen, dass das bedeutet, dass man rational nichts ändern kann.

Im Gegenteil gibt es einige Möglichkeiten Mobbing zu verhindern oder zu stoppen, auch für die gemobbte Person selbst.
Und letzteres ist eigentlich interessanter, als Schultern zu klopfen, dass man ja selbst lieb wäre und die anderen Kinder böse oder dämonisch.

Insofern ja, ich habe gute Gründe zu sagen, dass diese Moralisierung nicht hilft, wenn man sich nicht (auch) verteidigen und/oder eine Situation anders abwenden kann.
 
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Immer gut, wenn die Realität nicht erkannt wird. Unser Vorteil.

Daher mein Vorschlag: Ein globaler Handelsmaulkorb für alle Männer.
Und das nicht nur vom Handeln, sondern auch vom Denken.

Und ein "Selbstanzeigeportal" wo sich jeder Mann, der auch nur
hauchzart über euer Kalkül hinausgeht, sich selbst anprangern darf.

Z.B. (Klaus B. aus C.): "Ich dachte heute daran, der Nachbarin auf den Arsch zu gucken,
das wollte ich mitteilen, bevor ich verunglimpft werde, aber, ich konnte
meinen Blick gerade noch abwenden, daher nur vorsichtshalber.."
Joa. Lupenreiner Populismus.:rolleyes:
 
Nochmal zum Thema:


Auszug:
Terre des Femmes verweist darauf, dass 2022 rund 11.000 Frauen von sexueller Nötigung und Vergewaltigung betroffen waren. Dabei komme es in Deutschland nur in etwa drei Prozent der Fälle zu Falschbeschuldigungen. In den meisten Fällen gebe es jedoch überhaupt keine Anzeige, die Dunkelziffer werde auf bis zu 90 Prozent geschätzt. "Das Problem in Deutschland sind nicht Falschbeschuldigungen, sondern dass Frauen – wenn sie sich überhaupt trauen, Anzeige zu erstatten – sich nicht sicher sein können, dass ihnen dann Gerechtigkeit widerfährt."
... und das deshalb, weil versucht wird, den Opfern rechtlich eine gewisse Mitschuld zu geben.
 
Noch was zum Lesen:


Auszug:
Ich habe so viele Stunden in Verhören verbracht: Bei der ersten Anzeige waren es 3,5 Stunden, bei der zweiten Befragung bei der Polizei waren es 8 Stunden. Die Polizei hat mich gefragt, ob ich schon immer einen Dreier wollte. Das hat nichts mit der Tat zu tun. Wir reden hier nicht über sexuelle Vorblieben, wir reden über Gewalt. Doch das schien egal. [ ... ]

Seitdem ich weiss, dass ich wahrscheinlich nicht sein einziges Opfer war, ist es mir noch wichtiger, dass es einen Schuldspruch gibt. Ich habe ein paar Mal überlegt, die Anzeige zurückzuziehen, weil ich die ständigen Befragungen nicht mehr ertragen habe. Aber ich habe es nicht gemacht. Denn es macht mich wütend, dass so viele Menschen Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt erleben und dann im Dunkeln leben müssen, weil sie sich schämen. Dass sie keine Anzeige erstatten, weil sie denken, sie haben sowieso keine Chance - was in vielen Fällen leider auch stimmt. Ich will anderen Mut machen. Deshalb kämpfe ich weiter und rede über das, was mir angetan wurde.
 
Noch was zum Lesen:


Auszug:

Möchte dies mal kommentieren mit "Im Zweifel für den Angeklagten"


Das kann bereits beim polizeilichen Verhör beginnen... sozusagen, Dienst nach Vorschrifft bzw. nach diesem Grundsatz.
Ich stelle dies jetzt hier mal als Hypothese auf, nicht mehr, nicht weniger...

Wenn ich die Befragung der Polizei lese... erscheint mir diese lediglich auf die Form der Tat (eine sexuelle Handlung) abzuzielen. Der Inhalt (die Anwendung von Gewalt) derrer bleibt dabei völlig unberührt.

Erst die tiefere Betrachtung, somit den Inhalt oder auch das dahintersteckende Motiv einer Straftat kann ans Licht bringen, was durch die alleinige Sicht auf die Form des Deliktes verborgen bleibt.

Ist unsere Justiz wirklich so "oberflächlich" in ihren Ermittlungen und Beweisführungen geworden?
(... "oberflächlich" dient hier nicht als Bewertung sondern als konkrete Erklärung zur Vorgehensweise... )

Edit: dann ist es an der Zeit, dass sich auch da etwas ändert... den die Medaille hat immer zwei Seiten...

Danke Dir @Laguz... für diesen Link...
 
Aber Vergewaltiger kommen leider oft immer noch ziemlich glimpflich davon.
Und das wird auch weiterhin so bleiben, solange die Gesellschaft, vor allem ,die Augen verschließt, oder victim blaming legitimiert, wenn man nicht mehr wegschauen kann.

Es kann nicht sein, dass man erst halb tot geschlagen, irgendwo im Gebüsch liegt, bevor mal etwas passiert. Und selbst dann.....
 
Ob Grenzbaum, Grund und Boden, Eigentum und Schulden - in einigen Bereichen scheinen die Regeln aus der Kaiserzeit nach wie vor aktuell zu sein. Auch 120 Jahre später.
Die (deutsche) Bürgerliche Gesetzgebung - noch zu 46 Prozent aus der Kaiserzeit - 19.Jahrhundert.

Vergleicht man die Version von 1896 mit der von 2017, zeigt sich, dass rund 46 Prozent des Gesetzestextes mehr oder weniger identisch sind.

Artikel vom 17.11.2018

Irgendwo meine ich mal gelesen zu haben, dass Eigentumsdelikte um zigfaches stärker bestraft werden, als "Schäden an natürlichen Rechtspersonenen".


Oberflächlich betrachtet - verwundert mich so manch wundersame Rechtsprechung - nicht.
 
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Hier mal eine Statistik zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung
in Deutschland von 2011 bis Ende 2022:

Opfer-Vergewaltigung_2011-2022.JPG
(Quelle)

Die Statistik bezieht sich auf Opfer von vollendeten und versuchten Straftaten.
Abgebildet werden angezeigte Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung gemäß §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB.

Allerdings gibt es Unterschiede bei der Auswahl der Fälle, denn seit November 2016 gilt ein verschärftes Sexualstrafrecht in Deutschland (Quelle).
Man merkt es auch an der sprunghaften Zunahme der Anzeigen zw. 2016 und 2017.
Sprich, ab Ende 2016 trauten sich offenbar mehr Opfer, Anzeige zu erstatten als vorher.

Wichtige Info zur Grafik:
Bis einschl. 2017 wurden noch alle angezeigten Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung/Übergriffen abgebildet (nach altem und neuem Strafrecht, gemäß §§ 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9, 178 StGB).
Doch seit 2018 zeigt man in der Grafik oben nur noch die Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff, die besonders schwere Fälle einschließlich Todesfolge nach §§ 177, 178 StGB waren.

Man kann also davon ausgehen, dass seit der Änderung des Sexualstrafrechts (seit Ende 2016) in Deutschland auch mehr Sexualdelikte angezeigt werden.
 
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