Wenn das alles ja so klar wäre, dass Kräuter und Heilmittel nur mit entsprechender Gewerbeberechtigung verkauft werden dürfen, würde ich diese Unterhaltung mit dir gerade sicher nicht führen...aber du kannst mich ja gerne weiter für bescheuert hinstellen wollen. Wenn das ja so weit hergeholt wäre, würde man das nicht explizit ins Berufsbild Energetiker reinschreiben, dass er sich daran zu halten hat keine Lebensmittel zu verkaufen, indem man ihnen Zauberkräfte andichtet, die sie nicht haben, etc.Klar ist es unklar, wenn hier nicht zwischen einzelnen Richtungen differenziert wird.
Was Kräuter betrifft ist die Gesetzeslage völlig klar ... gewerblich dürfen Kräuter und Heilmittel nur mit entsprechender Gewerbebereichtigung verkauft werden. Und, was ist da jetzt dein Problem damit?
https://www.energetikerkurse.at/wie-werde-ich-energetiker/energetiker-berufsbild/
Ebenso ist laut § 5 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) unter an- derem Folgendes zu berücksichtigen:
„Es ist verboten, Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr zu bringen oder zu bewerben.
Zur Irreführung geeignete Angaben sind insbesondere
- zur Täuschung geeignete Angaben über die Eigenschaften des Lebensmittels, wie Art, Identität, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung oder Herkunft und Herstellungs- oder Gewinnungsart;
- Angaben von Wirkungen oder Eigenschaften, die das Lebensmittel nicht besitzt;
- Angaben, durch die zu verstehen gegeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eigen- schaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften besit- zen.“
„Es ist verboten, beim Inverkehrbringen oder in der Werbung einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen.“
Bitte warum glaubst du steht das da drinnen? Warum glaubst du wird das bei einem Mechaniker nicht extra auf HPs geschrieben beim Berufsbild? Versuch wenn anders zu pflanzen!