Joey
Sehr aktives Mitglied
Das hatte ich dir doch bereits erklärt. Joey, es kann wirklich nicht so schwer zu verstehen sein, dass es sich nicht rechnet, für Millionen von Euro eine Medikamentenstudie zu einer Pflanze zu machen, auf die man kein gewinnbringendes Patent anmelden kann.
Im übrigen kann man hierzu auch noch tiefer recherchieren... und stellt dann fest, dass es falsch ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Biopatent
Wikipedia schrieb:Die aktuell gültige Grundlage für die Vergabe von Biopatenten in der EU ist die Richtlinie 98/44/EC aus dem Jahr 1998. Die Voraussetzungen für ein Patent im biotechnologischen Bereich unterscheiden sich nicht von denen in anderen Bereichen: Die Erfindung muss[6][7]
Biologisches Material, welches mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, ist darin eingeschlossen. Von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind[6][7]
- neu sein,
- gewerblich anwendbar sein, und
- einen erfinderischen Schritt beinhalten.
- Pflanzensorten und Tierrassen.
- im Wesentlichen biologische Verfahren zur Produktion von Pflanzen oder Tieren (beispielsweise Kreuzung und Selektion). Diese Nichtpatentierbarkeit bezieht sich jedoch nicht auf Erfindungen, die ein mikrobiologisches Verfahren zum Gegenstand haben.
- (...)
Pflanzenteile (biologisches Material) die Du irgendwie herausisolierst, kannst Du patentieren.