Galahad schrieb:
Ob es sich dabei um eine günstige Prognose handelt, weiß ich nicht.
Aber man kann davon ausgehen das eine Mutter die neun Kinder kurz nach der Geburt tötet nich normal ist.
Und einen Mord (eine geplante Tötung aus niederen Beweggründen) wird man Ihr nicht nachweisen können. Logischer Weise. Solche Taten begeht man nicht geplant.
Diese Frau hat also keinen Mord (im juristischem Sinne) begangen, daher wird Sie auch nicht wegen Mordes verurteilt werden. Das würde Sie auch nicht in den USA.
Und daher ist die Argumentation von Mondgöttin unlogisch. Ebenso wie Ihre Behauptung vom "Luxushotel".
Leider geht Sie aber auf Argumente nicht ein, sondern verfällt wieder in immergleiche Aussagen, die Sie nicht belegen kann.
LG
Galahad
Ich meinte die "Geistesgestörten". In Ö gibt es die Einweisung in eine "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher"
§ 21. StGB (1) Begeht jemand eine Tat, die mit einer ein Jahr
übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und kann er nur deshalb
nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluß eines die
Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) begangen hat,
der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad
beruht, so hat ihn das Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher einzuweisen, wenn nach seiner Person, nach seinem
Zustand und nach der Art der Tat zu befürchten ist, daß er sonst
unter dem Einfluß seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit eine
mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen werde.
(2) Liegt eine solche Befürchtung vor, so ist in eine Anstalt für
geistig abnorme Rechtsbrecher auch einzuweisen, wer, ohne
zurechnungsunfähig zu sein, unter dem Einfluß seiner geistigen oder
seelischen Abartigkeit von höherem Grad eine Tat begeht, die mit
einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist. In einem
solchen Fall ist die Unterbringung zugleich mit dem Ausspruch über
die Strafe anzuordnen.