ist das nicht verdammt traurig ?

TinkerbellA

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21. November 2012
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unter den selben Himmel wie Du
Hallo liebes eso Forum!

Kann jemand hier vielleicht helfen?

An unser Land!
Lieber Til Schweiger, Sie setzen sich für traumatisierte Kinder ein, deshalb ist dies hier ein /unser Versuch sich an Sie zu wenden!

Bitte hören Sie uns an! Es geht um ein Kind !!

Aktuell setzen wir uns dafür ein, das ein kleines 8 jähriges Mädchen bei ihrer Mutter bleiben kann! Die Mutter hat nur noch bis Donnerstag 27.8.15 Zeit ihr Kind im Land zu wissen. Zur Zeit ist es mit dem Vater in einem Hotel in Deutschland, es soll ab Donnerstag mit dem Vater in die USA reisen, dort leben! GEGEN DEN WILLEN DES KINDES !
Entschieden vom OLG Hamburg! Setzt die Mutter einen Fuss in die USA wird sie verhaftet. Dafür sorgte der Vater!

Aber wo bleibt das Kind ? Es will mit seiner Mutter, bei seiner Mutter leben, hier in Deutschland ! Wo bleibt das Recht des Kindes auf Nein ?
Das Kind wird vom Subjekt zum Objekt! mit der gegen den ausdrücklichen Kindeswillen gerichtlichen Entscheidung vom OLG!

Im Gerichtsaal verlief es so, das das Kind zusammenbrach, sich übergab und hyperventilierte, das weil ein Vater seine Rechte durchsetzten will. Die Polizei stand schon vor Verhandlungsbeginn bereit, das Kind gegen seinen Willen dem Vater zu übergeben!*
Wichtig zu erwähnen ist auch, dass die Mutter seit vor der Geburt AE ist und der Vater schon immer eine mehrstündige Reise entfernt lebte! Dass das FamFG den Willen des Kindes anerkannt hatte, aber das OLG einfach ein "anderes" Ermessen hatte, obwohl das Kind massgeblich dasselbe sagte? Das Kind spricht sich bereits seit 3 Jahren dafür aus hierzubleiben, in diversen Verfahren hier sowie in USA! Eine vom Gericht bestellte Gutachterin sagte, das Kind würde eine Trennung von der Mutter psychisch nicht überleben, aber das Gericht sich darüber hinweggesetzte!

Stopp mit dem Wahnsinn an deutschen Familiengerichten!! Stopp dieser Willkür!

Für Frauen ist Mutterschaft ein bedeutendes, das eigene Leben stark veränderndes Ereignis. Sie sind in der Folge auf die Unterstützung und den besonderen Schutz der Gesellschaft angewiesen, so wie es auch dasGrundgesetz vorsieht. Viele Mütter erleben in allen Lebensbereichen, insbesondere im Berufsleben, während Trennung und Scheidung, in Scheidungsfolgen und als alleinerziehende Mütter, dass das Grundgesetz nicht ausreichend umgesetzt wird.

Seit Einführung des aktuellen Kindschaftsrechts 1998 erleben immer mehr Mütter in gerichtlichen Sorgerechts- bzw. Kindschaftsverfahren, dass ihre Rechte und die ihrer Kinder nicht gewahrt sind. Viele Mütter berichten von Nötigung und Willkür im Namen des Kindeswohls.

Ohnmächtig stehen sie den Verfahrensbeteiligten gegenüber: Sie können ihre Kinder und sich nicht mehr schützen. So werden z. B. Kinder, die den Umgang zum Kindesvater verweigern, i.d.R. zum Kontakt gezwungen - selbst, wenn es sich um einen bereits wegen häuslicher Gewalt verurteilten Vater handelt.

Die Belastung der Kinder - bis hin zur Kindeswohlgefährdung durch langjährige Prozesse mit unzähligen Verfahrensbeteiligten - und Mütter in solchen strittigen Verfahren ist enorm. Immer häufiger werden einer Mutter die elterliche Sorge eingeschränkt oder sogar die Kinder entzogen - diese Kinder werden dem Kindesvater oder einem Heim übergeben. Häufig aus Gründen, die wir für völlig unangemessen halten. Diese Gründe sind auch einer breiten Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.

Es gibt verschiedene Formen von Gewalt: psychische, physische, finanzielle Gewalt. Die schwerste Gewalt gegen Mütter (und Kinder) ist vermutlich der Kindesentzug.

Aus der Bindungsforschung ist bekannt, dass Kinder durch den Verlust von Bezugspersonen erheblich traumatisiert werden können, worauf sie mit einer Bandbreite von Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu Retardierungen und Entwicklungsverzögerungen reagieren (Bowlby, 2001).

Der Wille des Kindes hat zwar im Falle einer Umgangsverweigerung keine Bindungswirkung für das Gericht. Über das Kindeswohlprinzip fließt er aber trotzdem in den gerichtlichen Entscheidungsprozess mit ein, da er grundsätzlich als wichtiger Bestandteil des Kindeswohls gilt.

Seit der Etablierung des gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall 1998 haben Um- gangskonflikte an Häufigkeit und Schärfe zugenommen. Die gesetzliche Betonung des Umgangsrechts als Recht des Kindes hat mit der Zeit zu einer exponierten Stellung des Kindeswillens geführt, da eine offenkundige Verweigerung von Umgangskontakten durch den betreuenden Elternteil verboten ist und in letzter Konsequenz zum Entzug des Sorgerechts, im Einzelfall sogar des Kindes führen kann. Insofern steht der Wille des Kindes heute für streitende Eltern stark im Zentrum, da es ungleich schwerer ist, auf Umgang zu bestehen, wenn er vom Kind selbst abgelehnt wird.

Die Gerichte betonen heute, dass der Kindeswille für sich allein betrachtet zwar nicht ausschlaggebend für eine Entscheidung ist. Trotzdem messen sie der kindlichen Meinung, wie das Kind sie mit eigenen Worten oder – vermeintlich – über projektive Testverfahren zum Ausdruck bringt, wesentliche Bedeutung bei. Das ist vor allem darin begründet, dass sie für die Umsetzbarkeit einer Umgangsregelung eine wichtige Rolle spielt. Weigert sich das Kind strikt, den Kontakt mit einem Elternteil aufrecht zu erhalten, wird oft auch kein angeordneter Umgang gelingen.

Trotzdem herrscht heute ein überaus unbefriedigender Zustand. Wenn nicht mehr unmittelbar zu erkennen ist, ob ein Kindeswille – verbal oder nonverbal – „echt“ ist oder nicht, dann ist es weitgehend eine Sache des persönlichen Ermessens, ob ein
Richter ihm nachgibt oder gegen den kindlichen Widerstand Umgang einfach anordnet.

Das ist der Punkt! Wie kann es sein, das Gerichte mal den Kindeswillen respektieren, dann wieder ausser acht lassen ? Wie kann es sein eine persönliche Ermessenssache eines Richters das Leben einer ganzen Familie ins Wanken bringt, bzw. diese Familie auslöscht?

Stoppen Sie den Wahnsinn! Helfen Sie uns!! Helfen Sie der Kinderseele! Der Familie!!

Mütterlobby setzt sich dafür ein, die gesellschaftliche, rechtliche und finanzielle Position von Müttern, insbesondere alleinerziehenden Müttern, zu verbessern und Frauen auch mit Kindern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Juliane Möller Mütterlobby
 
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kann die frau mit dem Kind nicht irgendwo untertauchen, mit der Unterstützung einer Hilfsorganisation?
allerdings müsste sie zunächst den gegenwärtigen Aufenthaltsort des kindes herausfinden.
 
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Entschieden vom OLG Hamburg! Setzt die Mutter einen Fuss in die USA wird sie verhaftet. Dafür sorgte der Vater!

Aber wo bleibt das Kind ? Es will mit seiner Mutter, bei seiner Mutter leben, hier in Deutschland ! Wo bleibt das Recht des Kindes auf Nein ?
Das Kind wird vom Subjekt zum Objekt! mit der gegen den ausdrücklichen Kindeswillen gerichtlichen Entscheidung vom OLG!

Im Gerichtsaal verlief es so, das das Kind zusammenbrach, sich übergab und hyperventilierte, das weil ein Vater seine Rechte durchsetzten will. Die Polizei stand schon vor Verhandlungsbeginn bereit, das Kind gegen seinen Willen dem Vater zu übergeben!*
Wichtig zu erwähnen ist auch, dass die Mutter seit vor der Geburt AE ist und der Vater schon immer eine mehrstündige Reise entfernt lebte! Dass das FamFG den Willen des Kindes anerkannt hatte, aber das OLG einfach ein "anderes" Ermessen hatte, obwohl das Kind massgeblich dasselbe sagte? Das Kind spricht sich bereits seit 3 Jahren dafür aus hierzubleiben, in diversen Verfahren hier sowie in USA! Eine vom Gericht bestellte Gutachterin sagte, das Kind würde eine Trennung von der Mutter psychisch nicht überleben, aber das Gericht sich darüber hinweggesetzte!

Stopp mit dem Wahnsinn an deutschen Familiengerichten!! Stopp dieser Willkür!

Für Frauen ist Mutterschaft ein bedeutendes, das eigene Leben stark veränderndes Ereignis. Sie sind in der Folge auf die Unterstützung und den besonderen Schutz der Gesellschaft angewiesen, so wie es auch dasGrundgesetz vorsieht. Viele Mütter erleben in allen Lebensbereichen, insbesondere im Berufsleben, während Trennung und Scheidung, in Scheidungsfolgen und als alleinerziehende Mütter, dass das Grundgesetz nicht ausreichend umgesetzt wird.

Seit Einführung des aktuellen Kindschaftsrechts 1998 erleben immer mehr Mütter in gerichtlichen Sorgerechts- bzw. Kindschaftsverfahren, dass ihre Rechte und die ihrer Kinder nicht gewahrt sind. Viele Mütter berichten von Nötigung und Willkür im Namen des Kindeswohls.

Ohnmächtig stehen sie den Verfahrensbeteiligten gegenüber: Sie können ihre Kinder und sich nicht mehr schützen. So werden z. B. Kinder, die den Umgang zum Kindesvater verweigern, i.d.R. zum Kontakt gezwungen - selbst, wenn es sich um einen bereits wegen häuslicher Gewalt verurteilten Vater handelt.

Die Belastung der Kinder - bis hin zur Kindeswohlgefährdung durch langjährige Prozesse mit unzähligen Verfahrensbeteiligten - und Mütter in solchen strittigen Verfahren ist enorm. Immer häufiger werden einer Mutter die elterliche Sorge eingeschränkt oder sogar die Kinder entzogen - diese Kinder werden dem Kindesvater oder einem Heim übergeben. Häufig aus Gründen, die wir für völlig unangemessen halten. Diese Gründe sind auch einer breiten Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.

Es gibt verschiedene Formen von Gewalt: psychische, physische, finanzielle Gewalt. Die schwerste Gewalt gegen Mütter (und Kinder) ist vermutlich der Kindesentzug.

Aus der Bindungsforschung ist bekannt, dass Kinder durch den Verlust von Bezugspersonen erheblich traumatisiert werden können, worauf sie mit einer Bandbreite von Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu Retardierungen und Entwicklungsverzögerungen reagieren (Bowlby, 2001).

Der Wille des Kindes hat zwar im Falle einer Umgangsverweigerung keine Bindungswirkung für das Gericht. Über das Kindeswohlprinzip fließt er aber trotzdem in den gerichtlichen Entscheidungsprozess mit ein, da er grundsätzlich als wichtiger Bestandteil des Kindeswohls gilt.

Seit der Etablierung des gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall 1998 haben Um- gangskonflikte an Häufigkeit und Schärfe zugenommen. Die gesetzliche Betonung des Umgangsrechts als Recht des Kindes hat mit der Zeit zu einer exponierten Stellung des Kindeswillens geführt, da eine offenkundige Verweigerung von Umgangskontakten durch den betreuenden Elternteil verboten ist und in letzter Konsequenz zum Entzug des Sorgerechts, im Einzelfall sogar des Kindes führen kann. Insofern steht der Wille des Kindes heute für streitende Eltern stark im Zentrum, da es ungleich schwerer ist, auf Umgang zu bestehen, wenn er vom Kind selbst abgelehnt wird.

Die Gerichte betonen heute, dass der Kindeswille für sich allein betrachtet zwar nicht ausschlaggebend für eine Entscheidung ist. Trotzdem messen sie der kindlichen Meinung, wie das Kind sie mit eigenen Worten oder – vermeintlich – über projektive Testverfahren zum Ausdruck bringt, wesentliche Bedeutung bei. Das ist vor allem darin begründet, dass sie für die Umsetzbarkeit einer Umgangsregelung eine wichtige Rolle spielt. Weigert sich das Kind strikt, den Kontakt mit einem Elternteil aufrecht zu erhalten, wird oft auch kein angeordneter Umgang gelingen.

Trotzdem herrscht heute ein überaus unbefriedigender Zustand. Wenn nicht mehr unmittelbar zu erkennen ist, ob ein Kindeswille – verbal oder nonverbal – „echt“ ist oder nicht, dann ist es weitgehend eine Sache des persönlichen Ermessens, ob ein
Richter ihm nachgibt oder gegen den kindlichen Widerstand Umgang einfach anordnet.

Das ist der Punkt! Wie kann es sein, das Gerichte mal den Kindeswillen respektieren, dann wieder ausser acht lassen ? Wie kann es sein eine persönliche Ermessenssache eines Richters das Leben einer ganzen Familie ins Wanken bringt, bzw. diese Familie auslöscht?

Stoppen Sie den Wahnsinn! Helfen Sie uns!! Helfen Sie der Kinderseele! Der Familie!!

Mütterlobby setzt sich dafür ein, die gesellschaftliche, rechtliche und finanzielle Position von Müttern, insbesondere alleinerziehenden Müttern, zu verbessern und Frauen auch mit Kindern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Juliane Möller Mütterlobby




shalom.

ich frage dabei: kennst du die ganze geschichte? weisst du die umstände=

du hast zwar recht vile geschribenb - aber wie ist das genze entstanden? so etwasassiert nicht auf einmal, auch in D. nicht.

shimon
 
Seit Einführung des aktuellen Kindschaftsrechts 1998 erleben immer mehr Mütter in gerichtlichen Sorgerechts- bzw. Kindschaftsverfahren, dass ihre Rechte und die ihrer Kinder nicht gewahrt sind. Viele Mütter berichten von Nötigung und Willkür im Namen des Kindeswohls.y



Und es gibt genauso viele Väter, deren Rechte auf einen Anteil im Leben ihres Kindes nicth gewährleistet ist, und das obwohl die Unterhalt zahlen müssen.

Es gibt jede Menge Kinder die nach Trennungen von ihren MÜTTERN gegen die Väter aufgehetzt werden und denen das Umgangs- und Erziehungsrecht vorenthalten wird.

Ein Kind hat einen Vater genauso nötig wie eine Mutter. Und es gibt auch genauso viele schlechte Mütter wie es schlechte Väter gibt.


Und da ich wirklich KEINE Ahnung habe, was da evtl auch alles vorgefallen ist werd ich mich hier überhaupt nicht äussern. Es ist Fakt, dass Kinder sogar bei der Trennung von hochgradig misshandelnden Bezugspersonen starke Verlustängste erleben können. Kindeswohl muss nicht immer Kindeswille sein.
 
Ich halte zumindest die aktuelle Rechtslage, was Sorgerechtsstreits angeht für sehr gut. Entweder wir haben hier einen Fall wo noch andere Faktoren mit reinspielen (Bestechung, Befangenheit der Richter, sonstwas) oder die Richter haben gute Gründe so zu entscheiden.

Wir wissen hier nichts über die Mutter, genauso wenig über den Vater. Und Schweiger weiß da genauso wenig. Der kann da bestenfalls einen polemischen Kommentar zu abgeben.
 
Und es gibt genauso viele Väter, deren Rechte auf einen Anteil im Leben ihres Kindes nicth gewährleistet ist, und das obwohl die Unterhalt zahlen müssen.

Es gibt jede Menge Kinder die nach Trennungen von ihren MÜTTERN gegen die Väter aufgehetzt werden und denen das Umgangs- und Erziehungsrecht vorenthalten wird.

Ein Kind hat einen Vater genauso nötig wie eine Mutter. Und es gibt auch genauso viele schlechte Mütter wie es schlechte Väter gibt.


Und da ich wirklich KEINE Ahnung habe, was da evtl auch alles vorgefallen ist werd ich mich hier überhaupt nicht äussern. Es ist Fakt, dass Kinder sogar bei der Trennung von hochgradig misshandelnden Bezugspersonen starke Verlustängste erleben können. Kindeswohl muss nicht immer Kindeswille sein.


Ne du hast dich dazu gar nicht geäußert :D
 
Hallo liebes eso Forum!

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Aktuell setzen wir uns dafür ein, das ein kleines 8 jähriges Mädchen bei ihrer Mutter bleiben kann! Die Mutter hat nur noch bis Donnerstag 27.8.15 Zeit ihr Kind im Land zu wissen. Zur Zeit ist es mit dem Vater in einem Hotel in Deutschland, es soll ab Donnerstag mit dem Vater in die USA reisen, dort leben! GEGEN DEN WILLEN DES KINDES !
Entschieden vom OLG Hamburg! Setzt die Mutter einen Fuss in die USA wird sie verhaftet. Dafür sorgte der Vater!

Aber wo bleibt das Kind ? Es will mit seiner Mutter, bei seiner Mutter leben, hier in Deutschland ! Wo bleibt das Recht des Kindes auf Nein ?
Das Kind wird vom Subjekt zum Objekt! mit der gegen den ausdrücklichen Kindeswillen gerichtlichen Entscheidung vom OLG!

Im Gerichtsaal verlief es so, das das Kind zusammenbrach, sich übergab und hyperventilierte, das weil ein Vater seine Rechte durchsetzten will. Die Polizei stand schon vor Verhandlungsbeginn bereit, das Kind gegen seinen Willen dem Vater zu übergeben!*
Wichtig zu erwähnen ist auch, dass die Mutter seit vor der Geburt AE ist und der Vater schon immer eine mehrstündige Reise entfernt lebte! Dass das FamFG den Willen des Kindes anerkannt hatte, aber das OLG einfach ein "anderes" Ermessen hatte, obwohl das Kind massgeblich dasselbe sagte? Das Kind spricht sich bereits seit 3 Jahren dafür aus hierzubleiben, in diversen Verfahren hier sowie in USA! Eine vom Gericht bestellte Gutachterin sagte, das Kind würde eine Trennung von der Mutter psychisch nicht überleben, aber das Gericht sich darüber hinweggesetzte!

Stopp mit dem Wahnsinn an deutschen Familiengerichten!! Stopp dieser Willkür!

Für Frauen ist Mutterschaft ein bedeutendes, das eigene Leben stark veränderndes Ereignis. Sie sind in der Folge auf die Unterstützung und den besonderen Schutz der Gesellschaft angewiesen, so wie es auch dasGrundgesetz vorsieht. Viele Mütter erleben in allen Lebensbereichen, insbesondere im Berufsleben, während Trennung und Scheidung, in Scheidungsfolgen und als alleinerziehende Mütter, dass das Grundgesetz nicht ausreichend umgesetzt wird.

Seit Einführung des aktuellen Kindschaftsrechts 1998 erleben immer mehr Mütter in gerichtlichen Sorgerechts- bzw. Kindschaftsverfahren, dass ihre Rechte und die ihrer Kinder nicht gewahrt sind. Viele Mütter berichten von Nötigung und Willkür im Namen des Kindeswohls.

Ohnmächtig stehen sie den Verfahrensbeteiligten gegenüber: Sie können ihre Kinder und sich nicht mehr schützen. So werden z. B. Kinder, die den Umgang zum Kindesvater verweigern, i.d.R. zum Kontakt gezwungen - selbst, wenn es sich um einen bereits wegen häuslicher Gewalt verurteilten Vater handelt.

Die Belastung der Kinder - bis hin zur Kindeswohlgefährdung durch langjährige Prozesse mit unzähligen Verfahrensbeteiligten - und Mütter in solchen strittigen Verfahren ist enorm. Immer häufiger werden einer Mutter die elterliche Sorge eingeschränkt oder sogar die Kinder entzogen - diese Kinder werden dem Kindesvater oder einem Heim übergeben. Häufig aus Gründen, die wir für völlig unangemessen halten. Diese Gründe sind auch einer breiten Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.

Es gibt verschiedene Formen von Gewalt: psychische, physische, finanzielle Gewalt. Die schwerste Gewalt gegen Mütter (und Kinder) ist vermutlich der Kindesentzug.

Aus der Bindungsforschung ist bekannt, dass Kinder durch den Verlust von Bezugspersonen erheblich traumatisiert werden können, worauf sie mit einer Bandbreite von Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu Retardierungen und Entwicklungsverzögerungen reagieren (Bowlby, 2001).

Der Wille des Kindes hat zwar im Falle einer Umgangsverweigerung keine Bindungswirkung für das Gericht. Über das Kindeswohlprinzip fließt er aber trotzdem in den gerichtlichen Entscheidungsprozess mit ein, da er grundsätzlich als wichtiger Bestandteil des Kindeswohls gilt.

Seit der Etablierung des gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall 1998 haben Um- gangskonflikte an Häufigkeit und Schärfe zugenommen. Die gesetzliche Betonung des Umgangsrechts als Recht des Kindes hat mit der Zeit zu einer exponierten Stellung des Kindeswillens geführt, da eine offenkundige Verweigerung von Umgangskontakten durch den betreuenden Elternteil verboten ist und in letzter Konsequenz zum Entzug des Sorgerechts, im Einzelfall sogar des Kindes führen kann. Insofern steht der Wille des Kindes heute für streitende Eltern stark im Zentrum, da es ungleich schwerer ist, auf Umgang zu bestehen, wenn er vom Kind selbst abgelehnt wird.

Die Gerichte betonen heute, dass der Kindeswille für sich allein betrachtet zwar nicht ausschlaggebend für eine Entscheidung ist. Trotzdem messen sie der kindlichen Meinung, wie das Kind sie mit eigenen Worten oder – vermeintlich – über projektive Testverfahren zum Ausdruck bringt, wesentliche Bedeutung bei. Das ist vor allem darin begründet, dass sie für die Umsetzbarkeit einer Umgangsregelung eine wichtige Rolle spielt. Weigert sich das Kind strikt, den Kontakt mit einem Elternteil aufrecht zu erhalten, wird oft auch kein angeordneter Umgang gelingen.

Trotzdem herrscht heute ein überaus unbefriedigender Zustand. Wenn nicht mehr unmittelbar zu erkennen ist, ob ein Kindeswille – verbal oder nonverbal – „echt“ ist oder nicht, dann ist es weitgehend eine Sache des persönlichen Ermessens, ob ein
Richter ihm nachgibt oder gegen den kindlichen Widerstand Umgang einfach anordnet.

Das ist der Punkt! Wie kann es sein, das Gerichte mal den Kindeswillen respektieren, dann wieder ausser acht lassen ? Wie kann es sein eine persönliche Ermessenssache eines Richters das Leben einer ganzen Familie ins Wanken bringt, bzw. diese Familie auslöscht?

Stoppen Sie den Wahnsinn! Helfen Sie uns!! Helfen Sie der Kinderseele! Der Familie!!

Mütterlobby setzt sich dafür ein, die gesellschaftliche, rechtliche und finanzielle Position von Müttern, insbesondere alleinerziehenden Müttern, zu verbessern und Frauen auch mit Kindern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Juliane Möller Mütterlobby
Habe ich da was versäumt oder ist T.Schweiger Vorsitzender der Gemeinschaft der Terraner geworden? Erraner würden anders denken.
 
Was genau soll jetzt hier zur Diskussion gestellt werden?
Da hat eine Frau/Mutter offensichtlich einen öffentlichen Bettelbrief auf Till Schweigers FB-Seite gesetzt ... und was sollen wir jetzt damit?
Ohne die Hintergründe dieses Sorgerechtstreites zu kennen, kann kein Mensch irgend etwas Konstruktives zu diesem Fall sagen.

R.
 
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Was genau soll jetzt hier zur Diskussion gestellt werden?
Da hat eine Frau/Mutter offensichtlich einen öffentlichen Bettelbrief auf Till Schweigers FB-Seite gesetzt ... und was sollen wir jetzt damit?
Ohne die Hintergründe dieses Sorgerechtstreites zu kennen, kann kein Mensch irgend etwas Konstruktives zu diesem Fall sagen.

R.
Dann halt dich doch raus . Wozu schreibst du noch ?
 
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