Also doch Nichtigkeit.
Tja. Ein nichtiges Geschäft muss nicht bezahlt werden.
Für nichts gibt's auch nichts.
Selbst wenn man im voraus bezahlt hat, sollte man das
Geld erfolgreich einklagen können.
Hast du Urteile gefunden?
Am besten natürlich gar nicht erst bezahlen.
Wenn mich so ein Scharlatan anquatscht, würde
ich genauso vorgehen, um es aus Neugier mal
auszuprobieren. Zahlung versprechen und dann
nach Erbringen der Nichtleistung aufstehen und
gehen.
Ich frage mich allerdings, ob sich dieses Eso-Bigbizz
nicht doch rechtlich absichert. Die Gross-Kohle, die
von den 10.000 Astro- und Hellseher-Telefonschwätzern
jeden Tag abgesahnt wird, will sich der Eso-Clan
ja nicht wieder abklagen lassen.
Gruss LB