Energieausgleich

ich finde diese diskussion witzig... :)

bezahlen oder nicht bezahlen spielt doch eigentlich gar keine rolle. fakt ist doch, dass leute, die esoteriker im allgemeinen (heiler, kartenleger,...) aufsuchen, weil sie hilfe erwarten. sie wünschen sich doch, dass jemand für sie denkt und verantwortung übernimmt. verantwortung für ihre zukunft, verantwortung für ihre gesundheit,...

ist es nicht so, dass heute kaum noch jemand bereit ist verantwortung für sein eigenes tun und handeln zu übernehmen?

spiegeln diese von euch so verpönten scharlatane nicht genau das wieder? sie nehmen geld für dinge, die den meisten menschen lästig sind (selbst denken, fühlen,...) es geht hier doch einfach nur um angebot und nachfrage :) diese hotlines boomen, leute verschulden sich, um den ultimativen rat von irgendeinem fremden zu bekommen!? kranke welt....

natürlich müssen diese dienstleistungen bezahlt werden. ein arzt doktert doch auch manchmal ewig rum, um dann doch keine heilung vorweisen zu können.

schon mal dran gedacht, dass manche leute gar nicht gesund, erleuchtet, problemfrei,... sein wollen? aber dennoch überall hinrennen und um hilfe betteln?

liebe grüße polly
 
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Tja... das ist eben die Frage, welcher Art dieser Vertrag ist. Und ob über Zukunftsvorhersagen überhaupt gültige Verträge geschlossen werden können. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es mal ein Urteil, dass das Versprechen, die Zukunft vorherzusagen, faktisch absurd ist und der Vertrag daher ursprünglich unmöglich.
Ja, hab ich auch irgendwo gelesen. Muss mal nachforschen.

Punkt ist, dass ein Vertrag über die Bezahlung einer
objektiv unmöglich zu erbringenden Dienstleistung sittenwidrig ist.

Aus Kundensicht ist also wie folgt vorzugehen:

- nicht im voraus bezahlen
- sich "die Zukunft vorhersehen" lassen
- gehen ohne zu zahlen.

Die Bezahlung ist ja nicht einklagbar, da sittenwidrig.

Sollte die Vorhersage doch wider Erwarten zutreffen,
kann man ja so kulant sein, freiwillig doch noch zu zahlen.

Wenn man will.

Im Normalfall läuft die Sache ja genau anders herum. Dass nämlich
der enttäuschte Kunde sein Geld wieder haben will und einklagt. Ist
aber offenbar für ihn nachteilig.

Gruss
LB
 
Hallo MichaelaEngel,

Es ist einfach....läßt du dir die Karten legen und die Aussagen stimmen mit deiner Vergangenheit nicht überein, kannst du das gleich der Kartenlegerin sagen und gehen ohne zu bezahlen..denn die Wahrscheinlichkeit das die Zukunft genauso ausfallen wird ist sehr hoch.

Hast du bereits im voraus bezahlt, so wie in deinem Fall, Geschenkgutschein wirds schwierig und es kommt auf die Kulantz des Anbieters an, ob du dein Geld zurück bekommst. Garantie in Zukunftswahrsagerei ist vorallem eine, gehe nur auf Empfehlung, da ist die Wahrscheinlichkeit niedriger das du an einen Kartenleger gerätst der von seinem Fach kaum etwas versteht.

Anzeigen der Anbieter versprechen alle, sie sind fähig, davon sollte man sich nicht täuschen lassen und nur das bezahlen was es auch wert ist.

Ja, in der Hellsehereibranche gehört eine Zertifizierung her, so das die Menschen die Hilfe suchen sich leichter orientieren können...es ist eine Art Garantie, aber diese eben auch ohne Gewähr.
In der Heilerbranche gibts bereits Heileradressen von nur geprüften Anbietern...und auch da gibts leider noch schwarze Schafe. Ein Restrisiko wird immer bleiben, egal in welcher Branche.

Ich habe vor Jahren bei Questico die Dienste einer Hellseherin in Anspruch genommen, ihre Aussagen waren total daneben..habe mich bei der Line beschwert und ohne Probleme mein Geld erstattet bekommen.

Aus eigener Erfahrung und von meinem Umfeld ihrer Erzählungen waren die meisten Besuche bei Kartenlegern eher niederschmetternd. Das lehrt uns eins, der beste Seher bist du selbst. Lerne dir selbst zu vertrauen und gönn dir besser von dem Geld eine Entspannungsmassage:)) davon hast du auf alle Fälle mehr Nutzen.

Und falls du doch die Dienste eines Kartenlegern, Hellsehers in Zukunft benötigst, bezahle nur dann wenn die Aussagen mit deiner Vergangenheit übereinstimmen...d.h. stelle zuerst Fragen deine Vergangenheit betreffend, die übereinstimmen sollten, dann kannst davon ausgehen das die Zukunftsaussagen zu 50% eintreffen könnten.

Ansonsten, wir lernen aus Erfahrung beim nächsten genauer hinzuschauen, und vorallem lernen wir unsere eigenen Defizite zu erkennen...uns zu trauen dem Anbieter zu sagen, das wir mit seiner Dienstleistung unzufrieden sind und so für uns selbst einstehen können.


L.G. Seyla
 
Hallo again MichaelaEngel,

Ein HEILER zum Beispiel sollte mit Ergebnissen aufwarten können, sprich: HEILEN, oder sehe ich das falsch?

Ein Heiler der verspricht zu heilen, ist ein Scharlatan...denn heilen kannst du dich nur selbst, indem dir bewußt wird was dich krank macht. Dazu gehört die Fähigkeit eines Heilers erkennen zu können die Ursache deines Leids und dir dies mit auf den Weg geben.
Die Menschen die krank sind, wissen oft nicht warum sie krank geworden sind. Sie gehen in der Erwartung zu einem Heiler, der sie durch ein Wunder gesund macht. Dabei weiß jeder Heiler das allein die Selbstheilungskräfte aktivieren, zu keinem andauernden Heilerfolg führen kann.
Das die Ursache erkannt werden sollte und Bwußtseinsveränderung die Heilung bewirkt.
Ein Heiler kann dir deine eigenen Selbstheilungskräfte aktivieren, aber auch nur dann wenn deine Seele das auch möchte. Wenn du deine Krankheit benötigst um zu erkennen, kann kein Heiler dich heil machen.
Sonst wird aus der Erwartung eine Abhängigkeit, die die Krankheit vergrößert, anstatt sie zu lindern.
Ein Medium sollte den Verstorbenen so wiedergeben können, das Zufälle ausgeschlossen sind.

Und das ist auch kein Indiz das das Medium wirklich mit dem Verstorbenen in Kontakt ist. Denn es gibt Medien die sind einfach sehr gute Gedankenleser..d.h. die erfassen die Informationen aus deinem Energiefeld und sagen dir das was du eh schon weißt...das läuft beim einem Hellseher genauso und bei einem Karteleger auch, sie lesen in der Astralebene, wo alle Wünsche und Gedanken, Emotionen abgespeichert sind.
Das Lesen in der Seele ist eine Kunst die Wenigen Begabten in die Wiege gelegt wurde.

Ein Magier sollte das erreichen, was er angepriesen, bzw. versprochen hat.

Hmmmm, dann ist ein Magier ein Illusionist, der dem Menschen seine Wünsche und Begierden zu erfüllen versucht, außer Achtlassung was die Seele will...Scheinebene...die anscheinend funktioniert, weil die Menschen die Wirklichkeit nicht Sehen wollen/können.

Was hat das bitte mit Glauben zu tun?

Naja, hat mit Aber-Glaube zu tun. Aberglaube kann aus einer Illusion eine andere Illusion aufbauen..die scheint kurzzeitig als Wirklichkeit.

L.G. Seyla
 
So. Teil 1 meiner Suche, das Urteil finde ich auch noch. ;)

Koziol/Welser, Bürgerliches Recht (11. Auflage - leider nicht die aktuelle) I (2000), Seite 152 f

Nach § 878 (Anm: ABGB, Österreich) kann nicht Gegenstand eines gültigen Vertrages werden, "was geradezu unmöglich ist". Die heute hM versteht unter dem "geradezu Unmöglichen" das rechtlich Unmögliche und das faktisch Absurde. (...) Absurd ist eine Leistungszusage, wenn vernünftige Geschäftspartner im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Erfüllung der Verpflichtung für ausgeschlossen ansehen mußten.
(...)
Absurd ist das Versprechen, Herrn Maier das Königreich von Böhmen zu verschaffen, sich zugleich an zwei verschiedenen Orten aufzuhalten, die Zukunft vorherzusagen, jemanden gesund zu beten oder den Hippozentaurus zu liefern.
(...)
Soweit geradezu Unmögliches bedungen wurde, ist das Geschäft absolut nichtig, so daß es nicht einmal einer Anfechtung bedarf. Ein Geschäftspartner, der die Unmöglichkeit kannte oder kennen mußte, hat allerdings dem anderen Teil, wenn für diesen nicht dasselbe gilt, den verursachten Schaden (das "Vertrauensinteresse, negatives Vertragsinteresse) zu ersetzen: zB unnützen Aufwand für den Vertragsabschluß.
 
Hallo Jade1,

Es ist einfach....läßt du dir die Karten legen und die Aussagen stimmen mit deiner Vergangenheit nicht überein, kannst du das gleich der Kartenlegerin sagen und gehen ohne zu bezahlen..denn die Wahrscheinlichkeit das die Zukunft genauso ausfallen wird ist sehr hoch.

Hast du bereits im voraus bezahlt, so wie in deinem Fall, Geschenkgutschein wirds schwierig und es kommt auf die Kulantz des Anbieters an, ob du dein Geld zurück bekommst. Garantie in Zukunftswahrsagerei ist vorallem eine, gehe nur auf Empfehlung, da ist die Wahrscheinlichkeit niedriger das du an einen Kartenleger gerätst der von seinem Fach kaum etwas versteht.

Anzeigen der Anbieter versprechen alle, sie sind fähig, davon sollte man sich nicht täuschen lassen und nur das bezahlen was es auch wert ist.

Jo, NUR:
bei mir war es keine Zukunft in dem Sinne - das was sie versprach/meinte, war ja alles bereits vorhanden, und zumindest DAS hätte sie sehen MÜSSEN, denn das setze ich vorraus.

Thema Heiler:

ich war bei zweien - war alles nix!
Was nun nicht bedeutet, dass ich es für unmöglich halte, jedoch denke ich, dass die Anzahl derer, die es können, gegen das was auf dem Markt heilende Fähigkeiten anbietet, verschwindend gering ist.

Ich gehe heute weder zu Kartenlegern noch zu Heilern - denn das kann ich wirklich, wie Du bereits schriebst, am besten für mich selber.

Mich fuchst es nur, das es so wahnsinnig viele schwarze Schafe gibt, und man im Endefekt nicht viel machen kann. Leider fehlt da die qualifizierte Ausbildung, die man in allen anderen gängigen Berufen hier haben muß.

Liebe Grüße, Micha
 
*g..jeder rechtsanwalt kann da nix entgegensetzen.
Sicherlich sind solche Heilsversprechen absurd und zum Teil auch sittenwidrig (wider treu und Glauben oder so ähnlich)
Kommen wir aber noch mal aufs Kartenlegen zurück.
Der Wunsch besteht sicherlich in einer "zukunftsaussage", aber es wird objektiv ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der dann erfüllt wird wenn Karten gelegt werden . (unbenommen des Ergebnisses).
Wenn von vornerein der Wunsch nach Zukunftsblick gewünscht wird, und derjenige stimmt zu..s.o..(null+nichtig)
wenn der Wunsch nach Kartenlegen besteht, Löhnemann und Söhne (auch einklagbar von seiten des Kartenlegers)
 
*g..jeder rechtsanwalt kann da nix entgegensetzen.
Sicherlich sind solche Heilsversprechen absurd und zum Teil auch sittenwidrig (wider treu und Glauben oder so ähnlich)
Kommen wir aber noch mal aufs Kartenlegen zurück.
Der Wunsch besteht sicherlich in einer "zukunftsaussage", aber es wird objektiv ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der dann erfüllt wird wenn Karten gelegt werden . (unbenommen des Ergebnisses).
Wenn von vornerein der Wunsch nach Zukunftsblick gewünscht wird, und derjenige stimmt zu..s.o..(null+nichtig)
wenn der Wunsch nach Kartenlegen besteht, Löhnemann und Söhne (auch einklagbar von seiten des Kartenlegers)

Naja, welchen Sinn hat denn das Kartenlegen dann? Welchen Inhalt soll dieser Vertrag haben? Den, dass mir ein anderer die Karten mischt, auslegt und irgendein Gschicht`l erzählt??? Das ist doch lebensfremd. :confused:

Ich halte dagegen: wenn schon, ist es ein Werkvertrag. Geschuldet wird ein Erfolg, nämlich eine konkrete, passende Aussage zu diesem Klienten, nicht ein vages Bemühen oder bloss das Mischen und Auslegen der Karten plus eine hübsche Erzählung, die mit dem Klienten nix zu tun hat. Stimmt diese Aussage objektiv nicht, ist wohl keine Verbesserung möglich, da das Vertrauen futsch ist und der Klient nicht das geringste Interesse an einem zweiten Versuch hat.


Dieser Inhalt ergibt sich aus den normalen, allgemeinen Vertragsauslegungsregeln. Warum lässt sich jemand die Karten legen? Weil er etwas über eine bestimmte Situation wissen möchte, nicht, weil er eine kreative Geschichte anhand der Karten hören möchte. Wenn ich mir die Werbung so anschaue, wird genau mit diesem Blick in die Zukunft geworben.
Also doch Nichtigkeit. :D
 
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