Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung; Abweichungen von dieser Voraussetzung bestehen bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
Unbescholtenheit
Keine gerichtlichen Verurteilungen
Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt
Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
Bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
Kein bestehendes Aufenthaltsverbot und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
Keine Rückkehrentscheidung
Keine Rückführungsentscheidung eines anderen EWR-Staates oder der Schweiz
Keine Ausweisung innerhalb der letzten 18 Monate
Kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
Grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
Die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
Die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden