Ausländer-Wahlrecht

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Sorry, aber da hört sich der Spaß bei mir auf. Wohnt jemand lange genug in einem Land bekommt er irgendwann die Staatsbürgerschaft. Dann darf er auch wählen. Aber vorher NEIN. Wo kämen wir denn da hin? Ich kann auch nicht einfach den Präsidenten in den USA wählen. Ich würde es aber gerne können.

man sollte sich zuerst informieren und dann posten :)
eu-bürger dürfen bei gewissen wahlen sehr wohl teilnehmen
 
Werbung:
eu-bürger dürfen in deutschalnd an kommunalwahlen und an wahl des eu-parlamentes teilnehmen, aber niccht an bundestagswahlen.


shimon

deswegen schrieb ich ja an gewissen wahlen.
im gegensatz zu nicht-eu-bürgern. die können so lange hier leben wie sie wollen, haben diese rechte aber nicht.
 
Wenn man in einem Land ständigen Wohnsitz hat, z.B. deutsche Staatsbürger in Österreich und umgekehrt, sollte es möglich sein, an Parlamentswahlen teilzunehmen?

aktuelle Lage:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausländerstimm-_und_-wahlrecht

ich finde es völlig ok, wie es derzeit gehandhabt wird.
ausländer können ja die staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie das bedürfnis haben, in ihrem gastland zu wählen.
das wird ihnen - zumindest in österreich - relativ leicht gemacht.

mich würde allerdings interessieren, wie es im ausland mit dem wahlrecht aussieht.
gibt es dort eine lobby, die laut nach wahlrecht für alle ruft? oder ist das auch an gewisse voraussetzungen gekoppelt?
 
ausländer können ja die staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie das bedürfnis haben, in ihrem gastland zu wählen.
das wird ihnen - zumindest in österreich - relativ leicht gemacht.

welche der im gesetz genannten voraussetzungen genau lässt dich zu diesem schluss kommen?
 
welche der im gesetz genannten voraussetzungen genau lässt dich zu diesem schluss kommen?

Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen

Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung; Abweichungen von dieser Voraussetzung bestehen bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
Unbescholtenheit
Keine gerichtlichen Verurteilungen
Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt
Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
Bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
Kein bestehendes Aufenthaltsverbot und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
Keine Rückkehrentscheidung
Keine Rückführungsentscheidung eines anderen EWR-Staates oder der Schweiz
Keine Ausweisung innerhalb der letzten 18 Monate
Kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
Grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
Die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
Die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden
 
Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen

Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung; Abweichungen von dieser Voraussetzung bestehen bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
Unbescholtenheit
Keine gerichtlichen Verurteilungen
Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt
Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
Bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
Kein bestehendes Aufenthaltsverbot und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
Keine Rückkehrentscheidung
Keine Rückführungsentscheidung eines anderen EWR-Staates oder der Schweiz
Keine Ausweisung innerhalb der letzten 18 Monate
Kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
Grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
Die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
Die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden

das beantwortet nicht meine frage :)

nur so nebenbei, und nachdem du dir schon die mühe gemacht hast:
alleine der hier angeführte "hinreichend gesicherte lebensunterhalt" (klingt so schön einfach, nicht?) ist glaube ich im Abs.5 genau definiert. und da sieht man, dass es einem doch nicht soooo einfach gemacht wird.
und von den deutschkenntnissen könnten sich auch so manche einheimische ein stückchen abschneiden.
im eu-vergleich ist das österr. stbg eines der strengsten.
 
Werbung:
also wenn du dagegen bist, dass Ausländer wählen dürfen, dann bin ich dagegen dass Lesben wählen dürfen. Erst wenn sie sich verhalten wie normale Menschen, ohne in abartigen unnatürlichen sexuellen Orgien die Nachbarschaft zu verstören, dann sollten sie das Recht haben zu wähen...

Achso welche unnatürlichen sexuellen Orgien veranstalten denn Lesben bei dir in der Nachbarschaft?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben