K
.:K9:.
Guest
Sie scheinen, den Beschreibungen nach, irgendwann nach Deutschland geflüchtet zu sein. Wann, ist eigentlich egal. Das Strafgesetzbuch wird unabhängig davon zuschlagen. Gibt es keine Aufenthaltsgenehmigung, kann man sie vermutlich abschieben, keine Ahnung.Mir kommt es eher so vor, als wenn in den Berichterstattungen genau das Gegenteil passieren würde, es weiß zwar keiner, wer die Verbrecher waren, aber daß es auf keinen Fall Flüchtlinge gewesen sind, das anscheinend schon.![]()