Das
Untertauchen beschreibt einen Vorgang, bei dem sich eine Person an einen unbekannten Ort begibt und sich so jemandes Zugriff entzieht.
Die Bezeichnung für diesen Vorgang entstammt der
Umgangssprache und wurde beim
Aufenthaltsrecht inzwischen auch in die
Rechtssprache übernommen.
Untertauchen ist in den modernen Rechtsordnungen keine Straftat, allerdings führt das Verweigern von Kooperationspflichten mit staatlichen Stellen zu zahlreichen rechtlichen Konsequenzen.