Die Pharmaindustrie

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Bei dir auf dem Berg vielleicht. In Deutschland und, soweit ich weiß auch in Österreich ist das nicht so.
Die Schwyz dürfte dann wohl das einzige Land in Europa sein, dass Leute zwangsipft.

Durchaus auch in DE erlaubt:
Es gibt ein Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hier steht sinngemäß, dass zum Schutz anderer Personen prophylaktisch eine Impfung angeordnet werden kann. Das Grundrecht der Unversehrtheit §2 Abs2 GG wird dadurch eingeschränkt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Artikel der Fragen auf "Nein" klicken, dann verschwindet es.

Danke.

Und wo genau steht das nun, das man Medikamente wieder verabreichen darf - ohne Einwilligung des Patienten?

Steht nicht direkt drin.

Zwangsbehandlung hat viele Gesichter.

Fixierung
Isolationszelle
Medikamente - nach meines Wissens nicht drin, verneint das der Patient ausdrücklich.

Der „zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme“ muss die möglichen „Beeinträchtigungen“ also deutlich überwiegen, so das Gesetz. Nach dieser Regelung ist es nicht mehr ohne weiteres möglich, einem psychotischen Menschen gegen seinen Willen in der Klinik starke Medikamente spritzen zu lassen, nur weil er Wahngedanken hat.
 
Durchaus auch in DE erlaubt:
Es gibt ein Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hier steht sinngemäß, dass zum Schutz anderer Personen prophylaktisch eine Impfung angeordnet werden kann. Das Grundrecht der Unversehrtheit §2 Abs2 GG wird dadurch eingeschränkt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz

Zitere mal den entsprechenden Teil.

Es hat in D noch nie Zwangsinpfungen gegeben, noch hat das etwas mit den Herstellern zu tun. Dennoch zitiere mal den entsprechenden Teil des Gesetzes - besser, den entsprechenden Absatz.
 
Zitere mal den entsprechenden Teil.

Es hat in D noch nie Zwangsinpfungen gegeben, noch hat das etwas mit den Herstellern zu tun. Dennoch zitiere mal den entsprechenden Teil des Gesetzes - besser, den entsprechenden Absatz.

Die IGV (SR 0.818.103) stützt sich direkt auf Artikel 21 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation WHO, der seit Juni 2007 für alle Staaten völkerrechtlich verbindlich ist. Art. 12 ermächtigt den Generalsekretär der WHO, eine “gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite” festzustellen. Er kann darüber hinaus konkrete Massnahmen empfehlen, worunter neben Reiseeinschränkungen und Quarantänen auch Impfungen figurieren (Art. 15 i.V.m. Art. 18). Droht eine Pandemie und verkündet die WHO eine Notlage, so lässt sich eine Zwangsimpfung rechtfertigen.

Wenn die WHO eine Notlage mit Pandemiestufe 6 ausruft und eine Zwangsimpfung befiehlt, ... .

http://www.awake.to/schweizer_gesetz_betreffend_zwangsimpfung_.html
 
Die IGV (SR 0.818.103) stützt sich direkt auf Artikel 21 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation WHO, der seit Juni 2007 für alle Staaten völkerrechtlich verbindlich ist. Art. 12 ermächtigt den Generalsekretär der WHO, eine “gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite” festzustellen. Er kann darüber hinaus konkrete Massnahmen empfehlen, worunter neben Reiseeinschränkungen und Quarantänen auch Impfungen figurieren (Art. 15 i.V.m. Art. 18). Droht eine Pandemie und verkündet die WHO eine Notlage, so lässt sich eine Zwangsimpfung rechtfertigen.

Wenn die WHO eine Notlage mit Pandemiestufe 6 ausruft und eine Zwangsimpfung befiehlt, ... .

http://www.awake.to/schweizer_gesetz_betreffend_zwangsimpfung_.html

Du willst mich und andere hier wohl verarschen. Schreib das nächste Mal nicht so einen Unsinn.
 
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