Marcuss
Sehr aktives Mitglied
@Green Eireenhattest du nicht geschrieben, dass die neue Firma auf den Namen der Schwester laufen soll - und er sie hier nur vertritt ?
Wenn sie Ausländerin ist und im Ausland wohnt - dann braucht es doch für ihn eine Handlungssvollmacht für ihre Belange. Genau wie auch ein Anwalt eine Bevollmächtigung braucht, für seinen Mandanten rechtlicherseits agieren zu dürfen.
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Er ist Libanese, sie als seine Schwester dann wohl Libanesin - sie wohnt also ihrer Heimat!
Seit mehr als 25 Jahren lebt er in Deutschland, führt eine eigene Firma!
Welche Belange von ihr könnte er also hier vertreten, für die er eine Vollmacht benötigt?
Ich weiß, das seine Herkunfts-Familie nicht in Deutschland gelebt hat. Sein Vater hat auch im Libanon gelebt, und ist dort auch gestorben vor ein paar Monaten!