Laguz
Sehr aktives Mitglied
1. Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei von einem Unternehmen eingeschaltet wurde, kannst Du davon ausgehen, dass diese im Sinne des Unternehmens arbeitet.Die Ermittlungsergebnisse der Kanzlei wurden übrigens an die Staatsanwaltschaft übergeben. Auch das zeigt, dass die Ermittlungen nicht einseitig geführt oder gar manipuliert wurden.
2. Eine Kanzlei ist so oder so verpflichtet, die eigenen Untersuchungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, wenn diese eingeschaltet wurde.
Ob die Ermittlungsergebnisse vollständig weitergeleitet wurden, weiß keiner und das steht auf einem anderen Blatt.
3. Die Ermittlungen sind seitens der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.