Antisemitismus weltweit

So. Der rot-grün-rote Senat korrigiert seinen haarsträubenden Fehler, die Exmatrikulation als normalen Bestandteil des universitären Ordnungsrechts abgeschafft zu haben:
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Nach einem brutalen Angriff auf einen jüdischen FU-Studenten reagiert nun der Senat. Das Hochschulgesetz soll verschärft werden - und damit die Exmatrikulation von Studenten wieder möglich werden.

Als Konsequenz aus einem Angriff auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität will der Berliner Senat das Hochschulgesetz verschärfen. Die erst 2021 abgeschaffte Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten soll für bestimmte Fälle wieder eingeführt werden. Das teilte Senatssprecherin Christine Richter am Dienstag nach einer Senatssitzung mit.

Demnach diskutierten die Senatorinnen und Senatoren über die Lage, nachdem Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) Bericht erstattet habe. Anschließend seien der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Czyborra zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Änderung des Hochschulgesetzes erforderlich sei, so Richter. Czyborra werde nun zeitnah mit den Verantwortlichen der Universitäten und Hochschulen darüber sprechen, wie genau die neuen Regelungen aussehen sollen.

Berlin ist den Angaben zufolge das einzige Bundesland ohne Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten. Rot-Rot-Grün hatte eine solche Sanktionierung 2021 abgeschafft. Das geltende Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor.

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Komisch. Hab im Hochschulgesetz von Hessen, NRW, Bayern nachgesehen,
(um beispielhaft 3 der 15 Bundesländer zu checken, die es außer Berlin gibt)
und dabei hab ich folgendes gefunden: (das hat keine 5 Minuten gedauert)

Hessen

NRW

Bayern

Und trotzdem schreibt tagesschau.de:
"Berlin ist den Angaben zufolge das einzige Bundesland ohne Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten."
Haben die kein Internet, oder was? o_O


Gibt´s echt nirgends eine Regelung für sowas? Okay, ich guck mal noch bei Bremen.
Wow, Bremen hat tatsächlich einen Passus über Studenten, die gewalttätig werden.
Die dortige Formulierung könnte anderen Bundesländern hier gut als Vorlage dienen.


"(4) Studierende, die mehrfach oder in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung verstoßen, werden in der Regel exmatrikuliert. Gleiches gilt, wenn Gewalt, Drohungen oder sexuelle Belästigungen oder Diskriminierungen gegenüber Mitgliedern, Angehörigen oder Gästen der Hochschule ausgeübt werden oder wenn Studierende an den genannten Handlungen teilnehmen, dazu anstiften oder mindestens dreimal schuldhaft Anordnungen im Rahmen des Hausrechts zuwiderhandeln." (§ 42 BremHG)
 
Zuletzt bearbeitet:
Komisch. Hab im Hochschulgesetz von Hessen, NRW, Bayern nachgesehen,
(um beispielhaft 3 der 15 Bundesländer zu checken, die es außer Berlin gibt)
und dabei hab ich folgendes gefunden: (das hat keine 5 Minuten gedauert)

Hessen

NRW

Bayern

Und trotzdem schreibt tagesschau.de:
"Berlin ist den Angaben zufolge das einzige Bundesland ohne Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten."
Haben die kein Internet, oder was? o_O


Gibt´s echt nirgends eine Regelung für sowas? Okay, ich guck mal noch bei Bremen.
Wow, Bremen hat tatsächlich einen Passus über Studenten, die gewalttätig werden.
Die dortige Formulierung könnte anderen Bundesländern hier gut als Vorlage dienen.


"(4) Studierende, die mehrfach oder in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung verstoßen, werden in der Regel exmatrikuliert. Gleiches gilt, wenn Gewalt, Drohungen oder sexuelle Belästigungen oder Diskriminierungen gegenüber Mitgliedern, Angehörigen oder Gästen der Hochschule ausgeübt werden oder wenn Studierende an den genannten Handlungen teilnehmen, dazu anstiften oder mindestens dreimal schuldhaft Anordnungen im Rahmen des Hausrechts zuwiderhandeln." (§ 42 BremHG)
Offensichtlich hast du es nicht drauf, angemessen und zielführend zu googlen. 5 Minuten reiche halt nicht aus - in den meisten Fällen. :rolleyes:
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In NRW und Bayern ist die Exmatrikulation möglich​

In Nordrhein-Westfalen ist die Exmatrikulation als Ordnungsmaßnahme dagegen erlaubt. § 51a Abs. 1 HSG definiert auch, was ein solcher Ordnungsverstoß ist. Sanktionen muss u.a. befürchten, wer "bezweckt oder bewirkt, dass ein Mitglied der Hochschule aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, […] der Religion oder Weltanschauung […] in seiner Würde verletzt wird". Zusätzliche Voraussetzungen sind, dass durch die Tat "ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird und nach Art dieser Würdeverletzung und dieses geschaffenen Umfelds eine Behinderung des Studiums oder der sonstigen Tätigkeit dieses Mitglieds droht". Dass der Tatort auf dem Campus liegt, fordert das Gesetz dabei nicht, könnte aber für die Frage relevant sein, ob auch ein entsprechend feindseliges "Umfeld" geschaffen wird.

Auch in Bayern wäre eine Exmatrikulation nicht von vornherein ausgeschlossen. § 95 S. 3 des "Hochschulinnovationsgesetzes" stellt es ins Ermessen der jeweiligen Uni, durch Satzung weitere Exmatrikulationsgründe zu benennen. Laut Geis hat etwa seine Heim-Uni, die FAU Erlangen-Nürnberg, davon auch für den Fall von Beleidigungen und Bedrohungen unter Kommilitonen Gebrauch gemacht. Diese Regelung umfasse auch Vorfälle außerhalb des Campus.

Das niedersächsische HSG lässt die Möglichkeit der Exmatrikulation in § 19 Abs. 5 und 6 nur zu, wenn der Student wegen einer u.a. gegen das Leben oder die Freiheit gerichteten Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

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Das Statement der Tagesschau ist definitiv richtig.
 
@Tommy
Irgendwelche Zusatztexte hab ich nicht gefunden, als ich vorhin auf der Seite
"Justiz-Online, Gesetze des Bundes und der Länder" nach dem Hochschulgesetz
gesucht hab und dort nach den Paragraphen über die Exmatrikulation.

Einen Paragraph 51 finde ich beim Land NRW nicht. Du? Verlink den mal bitte.

Ist ja super, daß es solche Regelungen im Hochschulgesetz der Länder gibt,
nur sollte man sie auch finden können - dort, wo sie zu vermuten sind und
nicht in irgendwelchen Zusätzen, die sonstwo stehen ohne einen Hinweis darauf.
 
Offensichtlich hast du es nicht drauf, angemessen und zielführend zu googlen. 5 Minuten reiche halt nicht aus - in den meisten Fällen. :rolleyes:

Vor einigen Tagen hatte ich dich gefragt, ob die anderen 15 Bundesländer in solchen wie dem vorliegenden Fall die
Exmatrikulation in ihrem Hochschulgesetz geregelt haben. Du hattest es leider abgelehnt, etwas dazu zu schreiben.



 
Zuletzt bearbeitet:
@Tommy
Irgendwelche Zusatztexte hab ich nicht gefunden, als ich vorhin auf der Seite
"Justiz-Online, Gesetze des Bundes und der Länder" nach dem Hochschulgesetz
gesucht hab und dort nach den Paragraphen über die Exmatrikulation.

Einen Paragraph 51 finde ich beim Land NRW nicht. Du? Verlink den mal bitte.
Nervt langsam. Bin kein Nachhilfebüro für mangelhafte Kenntnisse im Googeln.

Aber schön und gut, here you are

 
Meldungen von der Jüdischen Allgemeinen:


In Großbritannien seien die antisemitischen Vorfälle auf dem Höchststand ... 😕
Siehe:


In der Schweiz gab es kürzlich einen Skandal, weil ein Ski- und Schlittenverleih in Davos
Juden keine Wintersportausrüstung ausleihen wollte!
Angekündigt wurde das in einem Aushang auf Hebräisch!
Siehe:

Manche haben wirklich nich mehr alle Tassen im Schrank ... 😡
 
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