Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland

Ich muß mich korrigieren. Der Artikel GG 102, der die Todestrafe für abgeschafft erklärt, ist nicht einmal mit 2/3 Mehrheit außer kraft zu setzen.


Zweifellos ist GG 102 eine Konsequenz aus dem in Artikel 2 Absatz 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Den Artikel 2 kann auch eine 2/3 Mehrheit des Bundestages nicht abschaffen. Das wiederum verbietet Artikel 19.

Artikel 19,2
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Und zweifellos ist die Wiedereinführung der Todesstrafe eine Antastung des Wesensgehalts des Todestrafenverbots, da wird man schwerlich drüber diskutieren können.
 
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30.6.64 (BVerfGE 18, 112)
Art. 102 GG verbietet nicht schlechthin die Auslieferung in einen Staat bei dort drohender Verhängung der Todesstrafe

wobei jedoch nur dann ausgeliefert wird wenn

a) das Land mit Deutschland einen Auslieferungsvertrag hat
b) der Angeklagte nach dem Recht des Auslieferlandes angeklagt ist
c) der Angeklate im Land in dem er Angeklagt ist auch die Tat begangen hat (bzw der Tat bezichtigt wird in dem Land begangen zu haben)
d) der Angeklagte im Auslieferungsland einen Gerechten Prozess zu erwarten hat

im übrigen hat das nichts mit dem Vertrag von Lisabon zu tun und war schon immer so und wird von fast jedem Land auf dieser Welt so gehandhabt :rolleyes:
 
Tommy schrieb:
Ich muß mich korrigieren. Der Artikel GG 102, der die Todestrafe für abgeschafft erklärt, ist nicht einmal mit 2/3 Mehrheit außer kraft zu setzen.

das ist nicht ganz richtig. Da gehen die Meinungen Geteilte Richtungen. Im Unterschied zu Artikel 1 und 2 des GG ist Artikel 102 nicht durch die Ewigkeitsklauses geschützt, auch wenn manche Argumentieren, dass durch Art 1 und 2 die Todesstrafe an sich unmöglich ist und daher ebenfalls der Ewigkeitsklausel unterliegt ;)
 
Ein Konflikt zwischen dem GG 102 und der Eu-Verfassung gäbe es nur, wenn im EU-Vertrag din stände: Die Todesstrafe ist wieder eingeführt.

Es steht da aber im Gegenteil:

Artikel 1 – Abschaffung der Todesstrafe

Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Also genau dasselbe wie im GG. Unter welchen Umständen könnte es also zu einer Umgehung des GGs und einer Wiedereinführung der Todesstrafe kommen?

Unter gar keinen Umständen. Dies ist formale Logik.

:rolleyes:
 
mein Lieber Condemn

das mit dem Geltungsbereich... angenommen die BRD würde sagen: in unserem Land gibt es hier und dort keinen Geltungsbereich für den Vertrag von Lisabon... dann würde in Gebieten in denen der Vertrag nicht gilt automatisch das Grundgesetz höchste Geltung haben und in dem heisst es

Artikel 102 Die Todesstrafe ist abgeschafft

:rolleyes:

Sorry, das habe ich überlesen. Genau das ist die Widerlegung der wirren Gedankenlogik der "Die Todeststrafe ist wiedereingeführt"-Behaupter. Bzw. der "Es gibt ein Hintertürchen für die Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland"-Behaupter.
 
Schlauer als zuvor bin ich noch immer nicht, denn bis heute konnte mir noch niemand erklären, wie die Machtverhältnisse letztlich sind. Soweit ich informiert bin, gilt nach, wie vor, nationales Recht, wobei dies wiederum nicht gegen den Geist des kontinentalen verstoßen darf. Die EU ist nach meinem Empfinden, und das scheine ich mit vielen Experten zu teilen, noch immer keine übergeordnete Staatsmacht, sondern nur ein Bündnis. Die Praxis scheint dies doch auch zu belegen, denn im Zweifelsfall verweigern unsere Politiker entweder die Gefolgschaft, oder sie über Druck auf EU-Ebene aus, bis die betreffenden Bestimmungen ihren Wünschen angepasst sind. DIe EU ist immer noch ein Popanz, der nicht demokratisch legitimiert ist. Er wird in der Praxis dazu benutzt, sich dahinter verstecken zu können, wenn seine Regelungen genehm sind. Ich bin davon überzeugt, dass kaum eines der Mitglieder sich ernsthaft unterwerfen wird, wenn seine Belange stark tangiert werden. Freilich würden sich die kleineren Länder, die ohnehin nur am Tropf der größeren hängen, aus rein finanziellen Gründen fast jede Kröte schlucken. Für die großen ist kein Kuhhandel zu schräg, kein Kompromiss zu faul, um den Status Quo zu retten. Erst, wenn es um die wirksame Entmachtung nationaler Regierungen ginge, würden sie sich vermutlich distanzieren. Aus diesen Gründen leben wir seit Jahr und Tag in einem Machtnebel, der nicht wirklich zu beseitigen ist.

Dass hier jemand die TS einführen möchte, halte ich derzeit für völlig ausgeschlossen; erst nach einem Systemwechsel mit dreifachem Salto rückwärts, wird dies wieder möglich sein.
 
Ich muß mich korrigieren. Der Artikel GG 102, der die Todestrafe für abgeschafft erklärt, ist nicht einmal mit 2/3 Mehrheit außer kraft zu setzen.


Zweifellos ist GG 102 eine Konsequenz aus dem in Artikel 2 Absatz 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Den Artikel 2 kann auch eine 2/3 Mehrheit des Bundestages nicht abschaffen. Das wiederum verbietet Artikel 19.

Artikel 19,2


Und zweifellos ist die Wiedereinführung der Todesstrafe eine Antastung des Wesensgehalts des Todestrafenverbots, da wird man schwerlich drüber diskutieren können.

Aber: So wie ich das verstehe, hat EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht. Laut dem 13ten Zusatz darf die Todesstrafe auch nicht in Kriegszeiten verhängt werden. Gleichzeitig ist es m.A.n. möglich, diesen Zusatz auszusetzen. Und daher halte ich es für möglich, dass der Lissabon-Vertrag die Einführung der Todesstrafe zulassen könnte.
 
Sorry, das habe ich überlesen. Genau das ist die Widerlegung der wirren Gedankenlogik der "Die Todeststrafe ist wiedereingeführt"-Behaupter. Bzw. der "Es gibt ein Hintertürchen für die Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland"-Behaupter.

Es geht nicht um Deutschland. Gesetzlich bleibt die Todesstrafe in Deutschland "unmöglich", zumindest erst mal. Aber EU-Recht macht sie m.A.n. eben doch möglich. Und wenn EU-Recht über nationalem Recht steht, dann wäre es theoretisch möglich.

Abgesehen davon: Meiner Meinung nach ist der Lissabon-Vertrag auf vielerlei Art und Weise nur ein erster Schritt. Und die ersten Versionen, und man kann ja davon ausgehen, dass die der Intention derer die ihn ausgeheckt haben am nächsten kommt, waren ja deutlich krasser.

"Der Vertrag von Lissabon reduziert die Demokratie auf Randrituale"


Der Jurist und frühere Europaparlamentarier Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg über seine Klage gegen das EU-Reformwerk

Am Dienstag und Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über mehrere Klagen gegen den EU-Reformvertrag von Lissabon, der bis Ende 2009 in Kraft treten soll. Zu den Klägern gehören neben dem CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Linksfraktion auch Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg. Stauffenberg, Jurist und jüngster Sohn des Hitler-Attentäters, war von 1972 bis 1984 CSU-Mitglied des Bundestags, von 1984 bis 1992 Mitglied des Europäischen Parlaments, dort Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Welt am Sonntag:

Graf Stauffenberg, warum halten Sie den Vertrag von Lissabon für verfassungswidrig?

Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg:

Mit anderen habe ich eine eigene Beschwerde eingereicht, weil wir meinen, dass alles, was bisher vorliegt, nicht den Kern des Problems trifft.

Was ist der Unterschied zur Klage von Peter Gauweiler?

Stauffenberg:

Gauweiler wendet sich in erster Linie gegen die grundgesetzwidrige Aushöhlung und Aufgabe der eigenstaatlichen Souveränität. Von dem, was Aufgabe eines souveränen Staates sein muss, blieben den Deutschen nur noch Reste übrig. Alles Wichtige aber werde auf ein undefinierbares neues Konstrukt übertragen.

Und Ihre Klage?

Stauffenberg:

Unsere Rechtsordnung ist nach dem Zweiten Weltkrieg aus den schrecklichen Erfahrungen mit dem Scheitern der Weimarer Republik geboren. Ihr Wesen ist, dass das Volk alles, was Staat und Obrigkeit tun, vorher legitimiert haben muss. Und dann gibt es zum Schutz der Bürger das unantastbare Prinzip der Gewaltenteilung. Beides würde Lissabon vollends beseitigen.

Aber die EU hat ein Parlament, eine Kommission und einen Gerichtshof.

Stauffenberg:

Aber es gibt keine demokratische Legitimation. In Brüssel gilt die Selbstermächtigung der Administratoren. Es gibt keine Kontrolle und auch keine Verantwortung der Hoheitswalter gegenüber den Bürgern. Gehen Sie mal nach Brüssel und bitten Sie, dass ein EU-Kommissar Ihnen Rechenschaft gibt. Das gibt er nicht. Er kann es nicht.

Das Europäische Parlament, dem Sie selbst früher angehörten, würde durch den Vertrag gestärkt.

Stauffenberg:

Ja, aber ungleich weniger als Kommission und Rat, und viel weniger als der Bundestag verliert. Das Gesamtkonglomerat der Brüsseler Machthaber würde also viel mehr Macht und Einfluss hinzugewinnen. Die Parlamentarier blieben zu Schulbuben degradiert, die ein bisschen mitspielen dürfen.

Sie halten das Europäische Parlament also nicht für ein demokratisches repräsentatives Gremium?

Stauffenberg:

Nein, weil ihm eine wesentliche Voraussetzung fehlt - das Prinzip der Repräsentation in Gleichheit. Ein Luxemburger oder Malteser hat bei der Wahl des Parlaments ungefähr zehnmal soviel Gewicht wie ein Deutscher. Von einer eigenständigen Repräsentation der Bürgerschaft Europas ist also keine Rede. Auch gibt es in Europa keine Gewaltenteilung, die den Bürger schützt vor Machtmissbrauch. Stattdessen macht das Parlament sich selbst zum Teil des anonymen Machtkartells. Deswegen hat Europa die Völker verloren.

Sie spielen auf das "Nein" der Iren zum Lissabon-Vertrag an?

Stauffenberg:

Schauen Sie auf die Reaktionen danach. Zuerst war es Schock, dann der Versuch, daraus ein irisches Problem zu machen. Meinungsumfragen in Irland vor, während und nach der Abstimmung haben gezeigt, dass die große Mehrheit der Iren für Europa ist. Sie wissen, dass sie Europa viel verdanken. Aber sie waren gegen Lissabon, weil sie nicht wussten, was es soll und was es bringt. Das ist kein irisches Problem. In Europa haben die Politiker versagt. Sie haben die versetzt, die sie legitimieren sollten.

Würden Sie jenen zustimmen, die den Vertrag von Lissabon ein "Ermächtigungsgesetz" nennen?

Stauffenberg:

Er ist ein Ermächtigungsgesetz, weil Verträge und Gesetze den Transfer von Hoheitsleistungen "Ermächtigung" nennen. Es reduziert Demokratie auf Randrituale. Mit 1933 hat dies nichts zu tun.

Befürworter von Lissabon argumentieren, mit dem Scheitern des Vertrags würde die EU geschwächt.

Stauffenberg:

Das ist falsch. Es würde ja zunächst weiterlaufen wie bisher. Aber jene, die momentan alles vorschreiben, wie es angeblich zu sein hat, müssten umdenken und umlenken, weg von der Ermächtigung der Amtlinge, hin in eine transparent funktionierende gewaltenteilige Demokratie, hin in den Dienst an den Menschen.

http://www.welt.de/wams_print/artic...reduziert-die-Demokratie-auf-Randrituale.html
 
Das ist das übliche Gesülze... Reine Polemik. Weil es ein paar Spinner gibt, willst Du hier erzählen jeder der sich um die EU-Verfassung Sorgen macht, sei ein Spinner...

Klar gibt es Vollidioten unter "Verschwörungstheoretikern". Aber es gibt eben auch verdammt viele, die sehr gute Argumente haben. Und bisher konnte ich viele davon leider nicht entkräften. Und Du... versuchst das ja nicht einmal. Du laberst nur und immer dasselbe. Daher bist Du einfach nicht ernstzunehmen, maximal unterhaltsam... aber auf eine eher ermüdende Art. Wenn es ums Wesentliche geht, kann man nüchtern sagen: Du hast einfach keinen Schimmer.


Ja, ich mache es genau so wie die Spinner.

Ich sage immer das Gleiche.
Nur das meine Aussagen mehr Sinn ergeben, indem Sie das Dummgelaber entlarven.
Wenn Du es als Polemik bezeichnest, ist das nicht mein Problem.

Aber Du darfst natürlich zu jeder Zeit um dein Leben fürchten weil Du denkst das man dich nun für irgentwelche Vergehen hinrichten könnte.

Wenns dir denn Spass macht.

Ivh sorge mich lieber darüber wie Deutschland das verschleudern von 22 Milliarden Euro verkraften soll.
 
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Ja, ich mache es genau so wie die Spinner.

Ich sage immer das Gleiche.
Nur das meine Aussagen mehr Sinn ergeben, indem Sie das Dummgelaber entlarven.
:D Genau... unglaublich entlarvend. Du tust Dir wirklich keinen Gefallen damit. ;)

Wenn Du es als Polemik bezeichnest, ist das nicht mein Problem.
Na ja... meins noch weniger. Ob Du ein Problem damit hast, wenn man Dir nen klares Feedback gibt ist leider nicht Deine Entscheidung. Du hast eins...


Aber Du darfst natürlich zu jeder Zeit um dein Leben fürchten weil Du denkst das man dich nun für irgentwelche Vergehen hinrichten könnte.
Nein.. hab ich nicht. Und dieses Thema ist für mich auch nicht entscheidend. Aber es ist ein Beispiel für so einiges, dass ich bei dem Lissabon-Vertrag sehr kritisch sehe. Und der Vertrag wiederum ist nur ein Teilstück aus einer Gesamtentwicklung die ich sehr kritisch sehe. Und der Witz ist... oder leider ist es nicht witzig: Das sind nun mal keine Verschwörungstheorien.


Wenns dir denn Spass macht.
Ich bin weder Sadomasochist noch Idealist. Aber mir macht es "Spass" (zumindest fasziniert es mich) Hintergründe zu erkennen, oder das zumindest zu versuchen. Und wenn dann jemand mit so oberflächlichem Gequatsche so scharf danebenschießt, dann gibts da auch gewisse Hintergründe die erkennbar sind. Deshalb weiß ich auch, dass Dir so eine Antwort wie diese hier gar nicht schmeckt.

Ivh sorge mich lieber darüber wie Deutschland das verschleudern von 22 Milliarden Euro verkraften soll.
Und wenn Du Dich mal fragst, wie es dazu überhaupt kommen konnte, Dich mal richtig reinhängen würdest... zumindest versuchen würdest diese Entwicklung nachzuvollziehen, würdest Du auch gleich noch erkennen, dass einiges was Du als Dummgelaber ansiehst, nicht so dummes Gelaber ist. ;)
 
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