Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland

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:rolleyes:

das kommt halt davon, wenn man ein Satiremagazin für was anderes nimmt als ein Satiremagazin :rolleyes:

Lies es Dir mal genau durch...

Protokoll Nr. 13 zur EMRK*

“Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll unterzeichnen, in der Überzeugung, dass in einer demokratischen Gesellschaft das Recht jedes Menschen auf Leben einen Grundwert darstellt und die Abschaffung der Todesstrafe für den Schutz dieses Rechts und für die volle Anerkennung der allen Menschen innewohnenden Würde von wesentlicher Bedeutung ist; in dem Wunsch, den Schutz des Rechts auf Leben, der durch die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnete Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden als «Konvention» bezeichnet) gewährleistet wird, zu stärken; in Anbetracht dessen, dass das Protokoll Nr. 6 zur Konvention über die Abschaffung der Todesstrafe, das am 28. April 1983 in Strassburg unterzeichnet wurde, die Todesstrafe nicht für Taten ausschliesst, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; entschlossen, den letzten Schritt zu tun, um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen, haben Folgendes vereinbart:

Artikel 1 – Abschaffung der Todesstrafe

Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.



Artikel 2 – Verbot des Abweichens
Von diesem Protokoll darf nicht nach Artikel 15 der Konvention abgewichen werden.
Artikel 3 – Verbot von Vorbehalten
Vorbehalte nach Artikel 57 der Konvention zu diesem Protokoll sind nicht zulässig.”
Na, hier wird doch alles klar formuliert was das BürgerInnenherz begehrt ! Die Todesstrafe ist abgeschafft, Ausnahmen sind nicht möglich und Vorbehalte sind unzulässig – also abgeschafft !!! – Wirklich abgeschafft ? Aber nicht doch… !!! (oder glauben Sie wirklich an die Rechtschaffenheit der PolitikerInnen ?) Dann muss ich Ihnen Ihren Glauben leider gleich wieder nehmen, denn im Artikel 4 des 13. Protokolls zur EMRK* heisst es dann:
“Artikel 4 – Räumlicher Geltungsbereich

1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnen, auf die dieses Protokoll Anwendung findet.

2. Jeder Staat kann jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Erklärung die Anwendung dieses Protokolls auf jedes weitere in der Erklärung bezeichnete Hoheitsgebiet erstrecken. Das Protokoll tritt für dieses Hoheitsgebiet am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Erklärung beim Generalsekretär folgt.

3. Jede nach den Absätzen 1 und 2 abgegebene Erklärung kann in Bezug auf jedes darin bezeichnete Hoheitsgebiet durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation zurückgenommen oder geändert werden. Die Rücknahme oder Änderung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt.”
 
mein Lieber Condemn

das mit dem Geltungsbereich... angenommen die BRD würde sagen: in unserem Land gibt es hier und dort keinen Geltungsbereich für den Vertrag von Lisabon... dann würde in Gebieten in denen der Vertrag nicht gilt automatisch das Grundgesetz höchste Geltung haben und in dem heisst es

Artikel 102

Die Todesstrafe ist abgeschafft.

:rolleyes:
 
mein Lieber Condemn

das mit dem Geltungsbereich... angenommen die BRD würde sagen: in unserem Land gibt es hier und dort keinen Geltungsbereich für den Vertrag von Lisabon... dann würde in Gebieten in denen der Vertrag nicht gilt automatisch das Grundgesetz höchste Geltung haben und in dem heisst es



:rolleyes:

Der "Geltungsbereich" ist auf den 13ten Zusatz bezogen und nicht auf den gesamten Vertrag. Der ursprüngliche EU-Vertrag ließ die Tür zur Todesstrafe auf und ging nicht durch. Dann sagen sie: Nix mehr Todesstrafe mit einem Zusatz und versehen den Zusatz wieder mit einem Zusatz... und die Tür ist wieder auf.
 
Der "Geltungsbereich" ist auf den 13ten Zusatz bezogen und nicht auf den gesamten Vertrag. Der ursprüngliche EU-Vertrag ließ die Tür zur Todesstrafe auf und ging nicht durch. Dann sagen sie: Nix mehr Todesstrafe mit einem Zusatz und versehen den Zusatz wieder mit einem Zusatz... und die Tür ist wieder auf.

Ganz Recht,
und das will vehement unter den Teppich gekehrt werden

Die Todesstrafe in Deutschland ist seit dem 8.9.2009 durch die Hintertür der Lissabonner Verträge wieder eingeführt worden:

http://www.mmnews.de/index.php/200909173776/MM-News/Bundestag-peitscht-Todesstrafe-durch.html

Mehr Hintergründe zur Einführung der Todesstrafe hier:

http://www.richtige-schritte.de/wiedereinfuehrung-todesstrafe-eu.html
 
Der "Geltungsbereich" ist auf den 13ten Zusatz bezogen und nicht auf den gesamten Vertrag. Der ursprüngliche EU-Vertrag ließ die Tür zur Todesstrafe auf und ging nicht durch. Dann sagen sie: Nix mehr Todesstrafe mit einem Zusatz und versehen den Zusatz wieder mit einem Zusatz... und die Tür ist wieder auf.

... vieleicht liest du nochmals was ich gepostet hab von der Wikipedia: der Vertrag von Lisabin erlaubt NICHT Grundgesetze zu streichen, nur neue hinzuzufügen :rolleyes:

aber lieber Verschwörungshyperventilieren als der Realität ins auge gucken gelle?

zumals andere Dinge an der EU gäbe die man mal kritisch beläuchten sollte

aber der Kampf gegen Windmühlen is ja auch viel lustiger gell :D
 
... vieleicht liest du nochmals was ich gepostet hab von der Wikipedia: der Vertrag von Lisabin erlaubt NICHT Grundgesetze zu streichen, nur neue hinzuzufügen :rolleyes:

aber lieber Verschwörungshyperventilieren als der Realität ins auge gucken gelle?

zumals andere Dinge an der EU gäbe die man mal kritisch beläuchten sollte

aber der Kampf gegen Windmühlen is ja auch viel lustiger gell :D

Ist ja auch nichts gestrichen worden, es ist ne Hintertür hinzugefügt worden,
um das Grundgesetz zu umgehen ;)
 
... vieleicht liest du nochmals was ich gepostet hab von der Wikipedia: der Vertrag von Lisabin erlaubt NICHT Grundgesetze zu streichen, nur neue hinzuzufügen :rolleyes:

richtig und zutreffend ...... aber, die Grundgesetze KÖNNTEN ausgehebelt werden, KÖNNTEN in Ausnahmesituationen nichtig sein.

Und nun KÖNNTE man alles durchspielen und dann KÖNNTE etwas passieren, was da und da zu führen KÖNNTE :D :D
 
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Ist ja auch nichts gestrichen worden, es ist ne Hintertür hinzugefügt worden,
um das Grundgesetz zu umgehen ;)
Meine Güte. Das Grundgesetz kann nicht umgangen werden. Die Würde des Menschen und das Recht auf Leben sind verfassungsmäßig vorgeschrieben und jeder Versuch, dagegen etwas zu unternehmen ist grundsätzlich verboten und würde spätestens vom BVG gekippt. Die Einführung der Todesstrafe widerspräche dem Wesen unserer Verfassung. Es gibt nirgends in der EU auch nur den Hauch eines Versuches, das in der Verfassung niedergeschriebene Verbot der Todesstrafe zu umgehen!! Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Diese gekünstelten Hyperinterpretationen sind das Ergebnis übermäßiger Langeweile von juristisch ungebildeten Dilettanten.

Wie kann man ernsthaft seine Zeit mit so einer hirnlosen Scheiße vermplempern? Kann mir einer von den gläubigen Schwachköpfen bitte sagen, wer konkret jetzt ernsthaft Angst vor dem Henker haben muss?

Das ist so dämlich...
 
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