Unglaublich

Hi Sunny!

Ich hab jetzt noch einmal genauer nachgelesen. Demnach betrifft diese "Rauchentwöhnungsmaßnahme" die Harz4ler 50+, also wohl eher die Damen und Herren, deren Kinder bereits Erwachsen sind. Dann macht diese Maßnahme für mich noch weniger Sinn........Und weiters würde mich der juristische Hintergrund interessieren....Ist diese "Einladung" überhaupt rechtens und mit dem Grundgesetz vereinbar?

LG
Juppi

Aja, da hast Du recht...

Abgesehen jetzt vom juristischen Hintergrund wäre ein Angebot zur Raucherentwöhnung wohl für jede Altersgruppe von Vorteil, je früher, je besser, würde ich meinen.
 
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Wenn die Beitragsempfänger nicht von allein über das Geld verfügen dürfen, also nachweisen müssen, wofür das Geld ausgegeben wird, dann gibt es doch sicher darüber einen entsprechenden Paragraphen, der diese Regelung zwingend vorschreibt? Insbesondere darüber, was gekauft werden darf und was nicht. Wenn es darüber aber keine juristisch hinterlegte Regelung gibt, ist die Vorgabe (ob z.B. Tabak konsumiert werden darf) doch wohl gar nicht zulässig?:rolleyes:

LG

Nein gibt es nicht, es gibt nur diesen Warenkorb mit Vorgaben, angeblich statistisch erhoben, im Durchschnitt, was ein Mensch braucht.

Sie haben nicht den Durchschnitt genommen, sondern erheblich nach unten gerechnet.

Hier eine verkürzte aktuelle Fassung, Tabak, Allohol wurden schon rausgerechnet:

http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html

und hier detailliert die Gegenüberstellung:

http://www.binsenbrenner.de/wordpress/2011/04/28/hartz-iv-regelsatz-was-der-mensch-braucht-2011/

Und es geht genau um die Verfassungsmäßigkeit und die ist nicht gegeben. Durch hinundherrechnen.

Die Armutsgrenze gilt eigentlich bei der Pfändungsgrenze, einige Schlaumeier (ich sage jetzt nicht die Liberalen, nein, nein), meinen beim Steuergrundfreibetrag und der ist ja noch weniger als Hartz4, unterschlagen dabei aber, dass zu dem Grundfreibetrag noch Steuerfreibeträge kommen, womit dann wieder die Pfändungsgrenze erreicht wird und diese Pfändungsgrenze liegt gut 200 Euro über Hartz4 Satz. Man hat also eine zusätzliche Armutsgrenze unter der bisherigen geschaffen und versucht die noch zu drücken, mit erfundenen Vorgaben, siehe Warenkorb.

Und um gleich vorzubeugen, wenn jemand arbeitet und gepfändet wird, kann er all seine Ausgaben für die Arbeit noch obendrauf rechnen.

Es wird nur mit Zahlen gespielt, getäuscht, um unten noch weiter zu drücken. Mit Auswirkungen für alle im Endeffekt, denn an Hartz4 ist das ganze soziale System mit angeschlossen.
Und wer da für Sparen ist, sägt sich in Zukunft seinen Ast selber ab :lachen:
 
gestze sind in dem fall irrelevant... die herren unf frauen sachbearbeiter bei job-center können scheinbar machen, was sie wollen... "wo kein kläger, ist auch kein richter")



shimon a.


Ich denke nicht, daß die Herren und Damen dort "machen dürfen, was sie wollen." Es gibt Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Und so viel ich weiß, gibt es ein Sozialgesetz, worin alles geregelt ist. Zumindest habe ich das so in Erinnerung, weil mir vor Jahren mal eine Mitarbeiterin vom Sozialamt berichtete, daß viele Leistungsempfänger - sozusagen mit dem Sozial-Gesetzbuch in der Hand - auf bestimmte Leistungen bestanden. Die wussten genau Bescheid, was geht und was nicht. Anderseits ist das Amt auch an Vorlagen gebunden.


LG
Urajup
 
Aja, da hast Du recht...

Abgesehen jetzt vom juristischen Hintergrund wäre ein Angebot zur Raucherentwöhnung wohl für jede Altersgruppe von Vorteil, je früher, je besser, würde ich meinen.

Sicher ist eine Rauchentwöhnung optimal. Aber hier ist die Teilnahme zwingend, ansonsten wird die Leistung gekürzt. Ich finde so etwas nicht richtig bzw. was hat überhaupt eine Gesundheitsberatung mit der Sozialleistung zu tun - die bei Nichtinanspruchnahme der Beratung - gekürzt wird??

LG
Juppi
 
Muss jetzt nicht unbedingt nur H4-Familien betreffen, aber was ich aus den Diskussionen gehört habe, doch überwiegend...

Das hat schon unsere Supermami alles eingeleitet, die Zusammenarbeit Jugendamt, Sozi und Jobcenter. Irgendein Verstoß, worunter Kinder leiden können und Jugendamt kann sofort eingreifen.

Nur, wo ist nun der Unterschied zu einer Familie die grad über Hartz4-Satz verdient ?

Abgesehen jetzt vom juristischen Hintergrund wäre ein Angebot zur Raucherentwöhnung wohl für jede Altersgruppe von Vorteil, je früher, je besser, würde ich meinen.

Gar nicht mit anfangen, denn Rauchen macht von Anfang an süchtig und nach ein paar Jahrzehnten, hat man da garantiert den Gegenwert eines Hauses verqualmt.

Nur, nun beisst sich wieder die Katze in Schwanz, dass meiste an den Kosten einer Ziggi-Schachtel sind Steuern.
 
Ich denke nicht, daß die Herren und Damen dort "machen dürfen, was sie wollen." Es gibt Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Und so viel ich weiß, gibt es ein Sozialgesetz, worin alles geregelt ist.

Nennt sich Dienstanweisungen, die das SGB regelmäßig aushölen. Das macht es für Klagende so schwer, seit Jahren.

Ein Katz und Maus-Spiel
 
Das wäre eine Zwangsmaßnahme, und momentan noch ist sowas gesetzlich verboten. Da muss man nicht hingehen!

Die machen das einfach und wer es verhängt, ist in der Regel noch Beamter ....... nicht antickerbar.

Was jetzt kommt, ist, mehrere Sanktionen, mehrere Klagen dagegen und irgendwann nimmt wieder ein hoher Richter des BSG den Hörer auf und faltet jemand aus dem Arbeitsministerium zu Recht, weil die Richter keine Lust mehr haben.

:D
 
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