Das, worum es hier geht, nennt sich im Gesetzesjargon "passive Sterbehilfe". Wobei das so passiv m.M.n. nicht ist, denn immerhin mixt der Helfer den Cocktail und geht dann aus dem Zimmer (oder muss gehen).
Für mich ist das nichts anderes als Gummiparagraph. Und es drängt sich auch die Frage auf... Wenn der Helfer aus dem Zimmer gehen muss und der Patient es allein nicht schafft, den Becher zu nehmen und zum Mund zu führen - heisst das dann im Umkehrschluss, dass diese Menschen von dieser Art Sterbehilfe ausgenommen sind?