Die Links sind von 2003 und 2004, von daher nicht relevant.
Im Iran gibt es für den Vollzug von Steinigungen
ein de-facto Moratorium.
Dokumentiert sind - laut AI (nach wikipedia) - zwei
Steinigungen aus dem Jahre 2003.
Ich erwarte, dass hier jeder einzelne Fall nachgewiesen wird.
Ansonsten gilt: im Zweifel für den Angeklagten!
Schon mal gehört? Hat was mit unserer Rechtskultur
zu tun, an die sich - immer nur - die anderen gefälligst
anzupassen haben. Man selber steht da natürlich drüber.
Und darf grundlos beschuldigen und beleidigen.
So, jetzt brüllt weiter und rüttelt an eurem Gitter.
Ich steh davor und amüsiere mich nur über soviel
Dummheit.
LB