M
Marie-Christin
Guest
Was mich wundert - wieso hat eigentlich noch niemand geklagt gegen die Politikerpensionen?
Wenn ich z.B. 45 Jahre meine Beiträge einzahle und Hausnummer 1000,- Euro Pension kriege und Politiker nur ein paar wenige Jahre einzahlen und dann 2000,- Pension kriegen (und das ist ja nun wenig, wie man "sieht") - müsste das doch einklagbar sein, dass ich "gleich" behandelt werde.
Es gibt ja Regelungen, wonach zuerst genügend (!) Beiträge eingezahlt werden müssen, dann gibts Pensionsgeld.
Vielleicht eine Sammelklage? Ich wär dabei.
Lg
Reinfried
Liebe Reinfried!
Was die Politiker angeht, gebe ich dir völlig recht! Was aber die Pensionsregelung anbelangt, da kommt es immer darauf an wie viele Beitragsmonate (das sind die Monate die man tatsächlich gearbeitet hat) und wieviele Versicherungsmonate (wo man lediglich versichert war: Karenzurlaub, Arbeitslosengeld usw.) zur Berechnung herangezogen werden müssen!
Die Höhe der jeweiligen Pension richtet sich natürlich auch nach dem jeweiligen Verdienst. Daher ist es auch logisch, dass man z.B. keine Pension von 2.000.-Euro bekommen kann, wenn man vorher möglicherweise "nur" 1000,,-Euro verdient hat, den man hat nur Anspruch auf ca. 70-75% des jeweils errechneten Durchschnittsverdienstes!
Geht jemand aber früher in Pension (aus welchen Gründen auch immer), so werden dafür nochmals prozentuelle Abzüge fällig! Das ist nun mal unsere ASVG-Pensionsregelung, welche für alle ASVG-Versicherten gilt!
LG
feuervogel