Absolute Mehrheit

wie meinen?

absolute mehrheit und verfassungsmehrheit sind 2 ganz verschiedene paar schuhe, das war vor 2000 genau so wie nachher.

absolute mehrheit im parlament = mehr als die hälfte der abgeordneten

verfassungsmehrheit = mindestens als 2/3 der abgeordneten

relative mehrheit = stimmen/mandatsstärkste partei, aber unter 50%





Das ist so nicht ganz richtig, wie Du an die Sache heran gehst.

Aber ich kann Dir hier behilflich sein.

Es kommt nicht von einem unterschiedlichen Verständnis der Wähler,
sondern von einem sonderbaren Verhalten im Hohen Haus,
für zwei verschiedene Praktiken die gleichen Begriffe zu verwenden,
für zwei unterschiedliche Schuhe – wie Du es bezeichnen würdest.

Zwei Hinweise setze ich an den Anfang:

Wir lassen die Vorzugsstimmen bei den Wahlen einmal außen vor,
und dann stellen wir die 2/3-Mehrheit für Verfassungsgesetze als oberste Maxime fest.

Für die Erstellung von Gesetzen benötigt eine Partei oder Koalition wie bisher:

Die Stimmen der eigenen Partei oder Koalition, vorzugsweise handelt es sich dabei um die einfache Mehrheit,
sucht sich im Parlament die erforderliche relative Mehrheit,

oder hat in sich schon die relative Mehrheit um solche Gesetze durchzusetzen,
mit mehr als 50 % der Wahlanteile,

oder eine Partei oder Koalition hat mehr als 2/3 der Wahlanteile gesammelt,
ist damit in der Lage Verfassungsgesetzesvorlagen zu bestätigen,
und darum wird hier von einer absoluten Mehrheit gesprochen,

anderseits müsste man sich so eine verfassungsbildende Mehrheit erst suchen im Parlament,
und dann wird in keiner Weise von einer absoluten Mehrheit gesprochen.

Wie gesagt, das betrifft die Gesetzgebung.

Davor spielt sich jedoch etwas anderes ab im Parlament, und dabei handelt es sich um die Gestaltung desselbigen,
wer darf als Mandatar in das Parlament, und vor allem wer wird Kanzler/Kanzlerin?

Das hat nichts mit den Gesetzen selbst direkt zu tun,
aber ohne Mandatare wird kein einziges Gesetzt eingebracht.

So gesehen ist es sehr wohl wie schon dargestellt ein wenig „hoppatatschig“,
in den diversen Ausschreibungen zur Festlegung der Mandatare,
so wie beim Erfordernis der Verfassungsgesetze, davon zu sprechen,
es handelt sich um die Notwendigkeit einer absoluten Mehrheit.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer!

Nebenbei bemerkt heißt es bei der Festlegung von Mandataren:

„… wenn 1/3 der schon vorhandenen Mandatare im Parlament anwesend ist,
dann genügt die einfache Mehrheit,
aber sobald die Hälfte der Mitglieder des Parlamentes anwesend sind,
ist sogar die relative Mehreit von mehr als 50 % aller anwesenden Teilnehmer erforderlich,
und das wird wegen dem ungewöhnlich hohen Anteils fälschlich auch als „absolute Mehrheit“ bezeichnet …“.

Und genau diese „absolute Mehrheit“ vertritt nun die relative Mehrheit in der breiten Öffentlichkeit,
wenn es sachlich nicht mehr um einen neuen Mandatar sich handelt,
also um eine einzelne Person im Parlament,

sondern ganz einfach um die Gesetze und Verfassungsgesetze des jeweiligen Landes.


Im Klartext:

Ich habe die Möglichkeit einen neuen Mandatar allein aus meiner Partei zu wählen,
und ich bezeichne das gleichzeitig als absolute Macht allein aus meiner Partei (oder Koalition) Verfassungsgesetze zu erlassen.


Das kann nicht der Sinn einer wirklich transparenten Politik sein?

Gut, in Deutschland hat sich das nach der Koalitionsbildung nun relativiert.
Aber grundsätzlich ist diese parallele Formulierung verwerflich.



Also, darum mit Ketten an den Pranger damit!





und ein :regen:
 
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Aber gut, Hagall, warum nicht?

Soll bei der Bestimmung eines Abgeordneten zum Parlament für die größte mögliche Abstimmung
in diesem Fall der Terminus „absolute Mehrheit“ verwendet werden.
Und genau so – mit gleichem Inhalt, etwas mehr als 50 % der vorhandenen Wahlanteile –
wird mit „absoluter Mehrheit“ ein wenig mehr als die Hälfte der Wahlanteile bei der Nationalratswahl selbst verwendet.

Genau, und die Steigerung von absolut, die 2/3-Mehrheit, ist „nur“ mehr das Dunkelschwarz von Schwarz. ;)

Könnte es sein die politischen Parteien suhlen sich in einer selbst geschaffenen Befindlichkeit,
wie das vor dem Jahr 2000 nachvollziehbar in Verwendung stand,
im Vorfeld des EU-Beitrittes von Österreich zu beobachten gewesen ist,
und nun allein mit dem Inhalt, den abgegebenen Stimmen, gleichgestellt wurde,
wie bei den Abgeordnetenbestimmungen so auch bei den Nationalratswahlen,
weil doch ganz einfach mit der Zeit „das Gros-“ abhanden gekommen war?

Stillschweigend, versteht sich, und nicht etwa mit einer parlamentarischen Erklärung, dazu.

Ich werde mich einmal mit Conrads darüber unterhalten – oder wie der heißt!?



und ein :cool:
 
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Ein ist ein psychologisches Gesetz, dass viele dazu neigen, das zu tun, was alle tun.
 
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