Absolute Mehrheit

Teigabid

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Kommt nicht von ungefähr, diese Handlungsweise in unserem Denken.

Ist durchtränkt von einem demokratischen Empfinden,
das wir gewohnt sind an die oberste Stelle zu placieren.

Wie sieht es nun in diesem künstlichen Konstrukt unserer Gesellschaft selbst aus, zum Vergleich?
Nehmen wir also das Management der modernen Zeit her,
dann haben wir die Grundlage vorliegend,
eine politische Partei könne bei Wahlen

eine einfache Mehrheit, oder
eine relative Mehrheit, oder
eine absolute Mehrheit,

gewinnen.

Das bedeutet, die einfache Mehrheit ist gleich mit der stimmenstärksten Partei gemeint,
was üblicher Weise in Prozenten dargestellt wird;
die relative Mehrheit an Stimme davon abgeleitet und steigernd ist ein alleiniger Prozentsatz von mehr als 50 %;
und als absolute Mehrheit gilt theoretisch das Erreichen einer 2/3-Mehrheit,
was mit 66-67% angegeben wird, und im Parlament die Möglichkeit einer Verfassungsänderung bedeutet,
innerhalb dieser damit bezeichneten wahlwerbenden Partei oder Gruppe.


Was geschieht nun in der manipulierenden Berichterstattung der diversen TV-Sendungen?

Sobald eine Partei oder eine Gemeinschaft von Parteien mehr als 50 % erreicht, also die relative Mehrheit erzielt,
wird verkündet, das sei nun die ABSOLUTE MEHRHEIT an Stimmen bei dieser Wahl.

Dagegen erhebt keine Partei Einspruch, gegen eine solche falsche Darstellung.
Weder die selbst betroffene, noch irgendeine Oppositionspartei.
Auch nicht andere Medien, etwa eine Zeitung.
Nein, im Gegenteil, die Vorgabe wird sogar noch übernommen,
als wolle man dies sogar noch bestätigen.

Also, stillschweigend und nachahmend zugleich.

So wird der breiten Masse etwas Beruhigendes vorgegaukelt, was gar nicht vorhanden ist,
eine vertrauende Stärke in eine Organisation und in ein System,
von dem der Darsteller selbst abhängig ist, eigentlich.
Vom jeweiligen Management sowieso, und indirekt von den Mittel sammelnden Konstruktionen,
von denen die steuerbeschaffende und danach deren Verteilung die grundlegenste sein dürfte.
Existenzbegründend eigentlich, und existenzgefährdend in den eventuellen negativen Auswirkungen?

Wem wundert es daher noch, dass sich Religions-Gemeinschaften in ihrem Betriebswesen ähnlich verhalten,
so wie jene, die wissen wie es Religionsorganisationen besser machen sollten?

Gemeint ist hier die Beeinflussung des Volkes in der Vorgabe einer Befindlichkeit,
die gar nicht vorhanden ist,
so wie die Goldabsicherung beim Geld, zum Beispiel.
Dem ist nun auch sogar noch die Abdeckung durch Devisen abhanden gekommen.
(Devisen sind Geldforderungen an andere Staaten und deren vermeintlichen Goldschatz,
was man sich bei einem Dollar oder Euro so gar nicht mehr vorstellen kann, im engeren Sinn.)

Und weiter geht´s, nun im römisch-griechischen Stil.




und ein :weihna2
 
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es geht ja auch darum regeln zu erschaffen um eine regierbarkeit überhaupt erst zu ermöglichen. bei zu strengen regeln würde eine regierbarkeit nicht zustande kommen können.
und ich sags dir ganz ehrlich: ich bin froh, das sich überhaupt immer so viele finden, die auch noch halbwegs intelligent sind und sich die arbeit des regierens mit all den pausenlosen streitereien und rechtfertigungen intern, und gegenüber der öffentlichkeit mit allen medien antun wollen.

bei der entkoppelung des goldgegenwerts bin ich aber genau bei dir, das hätten sie lieber lassen sollen, dann wär die westliche welt nicht in so einem schuldensumpf gelandet.
mfg
 
Um das Verständnis für die Politiker geht es gar nicht, flori776,
vielleicht mache ich es in ähnlicher Situation ebenso,
niemand ist fehlerfrei. ;)

Trotzdem ist es komplett falsch, wenn man von einer relativen Mehrheit ganz einfach behauptet, es wäre eine absolute.
Das einzige was dabei absolut ist, ist die fehlerhafte politische Berichterstattung.
Egal, ob von den Medien oder den Politikern.

Es liegt wohl einerseits am Wort „relativ“ mit dem eine Abhängigkeit oder eine Bezüglichkeit zum Ausdruck gebracht wird.

Anderseits hat es wirklich eine „Große Koalition“ gegeben,
wenn sich die Roten und die Schwarzen zusammengeschlossen hatten zu einer Regierungsbildung,
mit einer tatsächlich Zweidrittelmehrheit im Parlament.

Sagen wir einmal Vranitzky-Mock, im Jahre 1986,
mit mehr als 84 % der Stimmen hat man damals richtig von einer absoluten Mehrheit sprechen können, von einer satten.

Die Anteile sind geschmolzen, weniger geworden seither,
aber geblieben ist das Wort „absolut“.

Hat damals das Erstemal grünes Licht bekommen,
ist ein wenig später dann in der allgemeinen Volksverdummung gelandet.

Ein Schelm, wer da Beziehungen herstellen will.







und ein :weihna1
 
51% ist nun mal die geringste absolute Mehrheit, weil das so bei den "Aktien an der Boerse" gehandhabt wird. Absolute Mehrheit ist nicht = Absolute Macht.

Relative Mehrheit waeren 40% z.B., wenn die zweite Mehrheit nur auf 20 kaeme und alle anderen sich den Rest teilen. Bei einer relativen Mehrheit, gibt es noch die Chance, zusammenzuschmeissen und die hoechste Mehrheit gemeinsam auszustechen.

Bei der absoluten Mehrheit ists nicht mehr moeglich, da koennen die anderen mit ihren 49% jonglieren wie sie wollen.

Und Teigabid: Wenn alle ja sagen, dann sind 100% keine absolute Mehrheit, weil es dann keine Minderheit gibt.

Deine Aussage hat also einen Knoten.
 
51% ist nun mal die geringste absolute Mehrheit, weil das so bei den "Aktien an der Boerse" gehandhabt wird. Absolute Mehrheit ist nicht = Absolute Macht.

Relative Mehrheit waeren 40% z.B., wenn die zweite Mehrheit nur auf 20 kaeme und alle anderen sich den Rest teilen. Bei einer relativen Mehrheit, gibt es noch die Chance, zusammenzuschmeissen und die hoechste Mehrheit gemeinsam auszustechen.

Bei der absoluten Mehrheit ists nicht mehr moeglich, da koennen die anderen mit ihren 49% jonglieren wie sie wollen.

Und Teigabid: Wenn alle ja sagen, dann sind 100% keine absolute Mehrheit, weil es dann keine Minderheit gibt.

Deine Aussage hat also einen Knoten.




Leider nicht!

Meine Beschreibung hat bestimmt keine Ungenauigkeit.

Deine 40%-Darstellung ist einfach Topfen. Dabei handelt es sich nur um die einfache Mehrheit, und sonst gar nichts.

Das Beispiel 1986 in Österreich zeigt uns sehr schön worum es geht:
Mit einem Stimmenanteil der Koalition über 80% war es möglich Verfassungsgesetze zu ändern,
etwa einen EU-Beitritt zu ermöglichen für Volk und Land.
Dazu musste eben diese absolute Mehrheit vorhanden sein um ein solches oder ähnliches Gesetz auf Schiene zu bringen.

Einfache Gesetze hingegen kann man mit der relativen Mehrheit allein mühelos bewirken,
und das ist der eigentliche Sinn worum es sich bei dieser Qualifizierung handelt.

Bestimmt nicht um Aktien, Nüsse, oder was weiß ich.

Aufgefallen ist mir dieser Schwachsinn in der Berichterstattung bei den Wahlen in Österreich,
aber wenn Du im Netz suchst und „absolute mehrheit politik“ eintippst,
kannst Du leicht feststellen der gleiche Blödsinn wird genau so in Deutschland verzapft.

Da heißt es Frau Merkel habe knapp die absolute Mehrheit bei der Wahl im Herbst 2013 verpasst. :confused4
Mit 41% und ein paar zerquetschte Kommastellen.

In der darauf folgenden Koalition hat sie nun ein Potential von über 67%.


Was ist das nun?

Soll das eine Absolute Mehrheit sein,
oder eine relative Mehrheit mit der Qualität Verfassungsgesetzte zu beschließen,
oder was?

Es ist doch so, dass sogar in einem großen Deutschland die einzelnen wahlwerbenden Parteien selbst weit davon entfernt sind,
aus den eigenen Reihen eine absolute Mehrheit zu erlangen.

Wird aber etwa in der Vergangenheit ein EU-Beitritt durch eine solche 2/3-Mehrheit an Stimmen in Österreich bewirkt,
und bezeichnet man das richtigerweise als die absolute Mehrheit,
dann kann ich keine nachfolgenden ändernden Richtlinien in die Welt setzen oder übernehmen,
und vor allem für die jungen nachkommenden Wähler behaupten,
mit einer Stimmensumme von knapp über 50% hat man eine absolute Mehrheit bei einer Wahl erreicht.

Damit verfälscht man Werte aus der Vergangenheit,
und gaukelt demnach etwas vor was man dann nicht wirklich bestätigen kann,
wenn die praktische Durchführung auf der Tagesordnung steht.

Ansonst wäre es einfach, Änderung kein Problem,
heute heiße ich Max, und morgen nenne ich mich Moritz – warum nicht?

In Österreich ist es ganz einfach falsch und irreführend,
und in Deutschland widerspricht es „nur“ den guten Usancen.


Darum!




und ein :reden:
 
In Österreich ist es ganz einfach falsch und irreführend,
und in Deutschland widerspricht es „nur“ den guten Usancen.


Darum!




und ein :reden:

Teigy: Du bleibst immer noch bei deinem Knoten haengen. Es gibt nicht nur deshalb tausende Beispiele anzufuehren, weil es vielerorts so gehandhabt wird, sondern auch weil die Fuelle der Prozentzahl zu unterschiedlichen Aspekten auch unterschiedlich gehandhabt wird. Das Beispiel mit den Aktien ist ein Fakt an der Boerse, genauso wie in Firmen, was Stimmrecht betrifft, genauso wie es den anderen vereinbarten Prozentsatz in deinem Beispiel mit den 80% gibt.

Absolut ist grundsaetzlich der vereinbarte Prozentsatz, der erzielt werden muss. Dieser gilt jedoch nicht pauschal fuer alles.

Und weil es tausende Unterschiede in der Prozentfestlegung gibt, wirst du auch so wuschig, wenn du pauschal die Google Suche betaetigst. Ist mir klar, dass du EINS fuer alles willst oder dir vorschwebt, doch so ist es nicht.

Mein Beispiel vom Aktienpaket stimmt mit dem Deutschen Bundestag ueberein.

Insgesamt 631 Sitze

311 - CDU
320 - Rest

Es heisst: Der Union fehlten 5 Sitze zur absoluten Mehrheit.

dann waere:

316 - CDU
315 - Rest

Mit diesem 1 Sitz mehr ist es keine einfache Mehrheit sondern die Absolute.

Dein Beispiel mit den 80% der Verfassungsgesetze ist eine andere Prozentgesetzgebung.

Das kannst du nicht einfach fuer dich umreimen, damit es so fuer dich besser ins Bild passt.

Was die Verfassungsgesetzgebung in Deutschland betrifft, gilt eine andere Regelung, die der in Oesterreich aehnlich ist,

doch diese nennt sich:

Einfache Zweidrittelmehrheit

und

Qualifizierte Zweidrittelmehrheit

- deshalb zaehlen deine 80% zur Absoluten Mehrheit.


Teigabid, bitte: Bleib bei den Geschichten der historischen Religion, da zieh ich den Hut vor dir, doch in Sachen Politik bist du zu schwach., sorry.:)
 
...

Was die Verfassungsgesetzgebung in Deutschland betrifft, gilt eine andere Regelung, die der in Oesterreich aehnlich ist,

doch diese nennt sich:

Einfache Zweidrittelmehrheit

und

Qualifizierte Zweidrittelmehrheit

- deshalb zaehlen deine 80% zur Absoluten Mehrheit.


Teigabid, bitte: Bleib bei den Geschichten der historischen Religion, da zieh ich den Hut vor dir, doch in Sachen Politik bist du zu schwach., sorry.:)



Also was nun,

1)

kann man in Deutschland mit etwas mehr als 50%

absolut

alles machen, einfache Gesetze, und sogar Verfassungsgesetze?
Und die Medien überschlagen sich da mit der Behauptung von absolut?


Oder geht das nicht?


und

2)

Gab es in Österreich nun eine Änderung,
vor 2000 war die absolute Mehrheit eine 2/3-Mehrheit,
für die Erlassung von Verfassungsgesetzen,
und nach 2000 ist nun die absolute Mehrheit bei den Wahlen etwas mehr als 50% ?



Aber es ist schön, dass Du meine anderen Aktivitäten bemerkt hast,
obwohl Du absolut keinen Hut trägst.

Jaja, und die Baisse von den letzten Wahlen hat sich nun in eine Hausse verwandelt, nicht wahr?



und ein :weihna2
 
Also was nun,

1)

kann man in Deutschland mit etwas mehr als 50%

absolut

alles machen, einfache Gesetze, und sogar Verfassungsgesetze?
Und die Medien überschlagen sich da mit der Behauptung von absolut?


Oder geht das nicht?

Deutschland hat wie Amerika nur ein Verfassungsgesetz. Oesterreich hat unzaehlige.
Dennoch, bei einfachen gesetzen zaehlt in Deutschland die einfache Mehrheit der Abstimmenden, nur bei verfassungsaendernden Gesetzen gilt immer noch die zweidrittel Mehrheit der Leute vom Bundestag.

2)

Gab es in Österreich nun eine Änderung,
vor 2000 war die absolute Mehrheit eine 2/3-Mehrheit,
für die Erlassung von Verfassungsgesetzen,
und nach 2000 ist nun die absolute Mehrheit bei den Wahlen etwas mehr als 50% ?

Wichtig zum Unterscheid fuer Oesterreich ist dieser Aspekt:

In Österreich ist es – im Gegensatz zu vielen anderen Staaten – notwendig, eine große Zahl von Vorhaben als "Verfassungsgesetz" zu beschließen. Das ist oft mit schwierigen politischen Verhandlungen verbunden, da es für ein Verfassungsgesetz immer eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat braucht.

Dafür gibt es drei Gründe: Erstens war es lange Zeit üblich, etwas als Verfassungsgesetz zu beschließen, damit es nach einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse und einem Regierungswechsel nicht so einfach ist, bestehende Regelungen zu ändern. Ein Beispiel dafür war lange die Schulorganisation.

Zweitens sieht das B-VG vor, dass der Nationalrat oder ein Landtag nur das beschließen darf, wozu er "ermächtigt" ist. Man nennt das die "Kompetenzbestimmungen" des B-VG. Seit langem wird über eine Reform dieser Bestimmungen diskutiert. Solange keine Reform gelingt, ist es immer wieder notwendig, einzelne Kompetenzbestimmungen in eigenen Gesetzen zu beschließen.

Und drittens gibt es noch eine Reihe von Gesetzen wie z. B. das Parteiengesetz, in denen Teilen des Gesetzes "Verfassungsrang" zukommt, weil sie Angelegenheiten regeln, die Grundlagen von Staat und Demokratie betreffen.

Daher braucht Oesterreich auch die hohen Prozente.

obwohl Du absolut keinen Hut trägst.

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Du darfst in der Politik nicht 1+1=2 rechnen.
 
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Na wunderbar.

In Deutschland braucht man für eine verfassungsrechtliche Änderung,
so wie in Österreich im Hohen Haus eine 2/3-Mehrheit.

Kann dann absolut alles machen.

An den politischen Inhalten ändert sich bei meiner Kritik gar nichts.
Jedoch die jeweilige Berichterstattung wird immer mehr „hoppatatschig“.

So als wolle man mit einer Art Bibel das römisch-katholische Christentum neu erfinden.

Anderseits ist es mit Dir vorzüglich solche Dinge zu diskutieren und anzusprechen.
Dafür bedanke ich mich, JacquesDeMolay.


und ein :sekt:
 
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