Wie geht unsere Gesellschaft mit Systemkritik um?

Jupp, verstehe. Das trifft mitten ins Schwarze dessen, worum es hier geht......:cool:
Nee eben nicht. Ich kann und darf unsympathisch finden, wen ich will,das ist einfach mein gutes Recht. Und gerade bei Precht wurde zumindest ich nicht enttäuscht.


Und du wirst es nicht glauben, aber auch dann gibt es ein respektvolles miteinander, selbst wenn man sich nicht instant in den Armen liegt.
 
Werbung:
Habe ich bei Precht auch noch nicht gesehen. Dass er emotional wird bei einer Sache schon, aber gegen Menschen direkt kann ich mich nicht dran erinnern.
Und wenn, dann fände ich es genauso blöd bei ihm wie bei anderen auch.

Ich kann mich erinnern, dass persönlich werden früher zumindest in der Politik eher Nebensache war.
Man machte das auch, aber man hing sich daran nicht so auf, man blieb nicht dabei stehen.
Man war auf die Haltung von jemandem ernsthaft sauer, und hat sich erbittert teils und lange mit den Leuten gestritten.
Man erinnere sich an die legendären Schlachten von Strauß und Wehner. Die waren auch unter der Gürtellinie teils, aber es ging doch immer um die Sache..

Diese persönliche Niedermach-Ebene gehörte eher so in die Wochenzeitungen meiner Oma, in der Klatschpresse machte man das.
Und durch die Medien-Überpräsenz hat sich das sehr gewandelt, das Niveau ist weit abgerutscht.
Was ein Drama.
Schau es dir an oder lass es.
Deine Entscheidung.
 
Da schlussfolgere ich tatsächlich anders. Eingeräumt zu haben, "schlampig" gearbeitet zu haben, ist ja nun reichlich vage. Es müsste doch schon sehr konkret darum gehen, was die besagte "Schlampigkeit" beinhaltete. Und dazu ist es wiederum nötig zu prüfen, welches Ausmaß die Plagiate hatten um zu entscheiden, ob die Kündigung berechtigt war.

Ach herrje, ich glaube man will mich missverstehen.

Es war hier im Thread die Rede von "Verurteilung". Darauf bezog ich mich.

Nicht Frau Guérot wird angeklagt, sodass sie verurteilt werden könnte, sondern sie schleppt die Uni Köln mit einer Kündigungsschutzklage vor das Arbeitsgericht. Da steht Geld im Vordergrund.

Dass plagiert wurde steht ja außer Zweifel.
 
Nicht Frau Guérot wird angeklagt, sodass sie verurteilt werden könnte, sondern sie schleppt die Uni Köln mit einer Kündigungsschutzklage vor das Arbeitsgericht. Da steht Geld im Vordergrund.
So weit ich gelesen habe, hat das niemand angezweifelt. (Abgesehen davon, dass es sich um die Uni in Bonn handelt.)
 
Um ihre Kündigung anzufechten, müsste (ich bin kein Rechtsexperte) Guérot belegen, dass sie nicht plagiiert hat - bzw. das Gericht untersucht/lässt untersuchen, ob die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen
und damit auch die Kündigung seitens der Uni rechtens ist.
Im Fall ja - bleibt abzuwarten, inwieweit dies auch finanzielle Konsequenzen hat (Gehalt ect.)

*AngabenohneGewähr
Zitat:
„Die Unschuldsvermutung (auch Präsumtion der Unschuld) ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, welches besagt, dass jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, solange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist. Das Gegenstück dazu ist die Schuldvermutung.

Die Unschuldsvermutung bildet ein Erbe der europäischen Rechtsphilosophie und gilt seit der Aufklärung als ein fester Bestandteil eines modernen Rechtsstaats. Die meisten Länder in Europa erkennen den Grundsatz der Unschuldsvermutung an“
 
Die Performance innerhalb eines Themas zeigt öfter auch Inhaltliches. Also wie Gesellschaft z.b. mit Systemkritik umgeht.
Diese Lesart des Performativen liegt etwas neben der Lesart des Propositionellen.
 
Werbung:
Zurück
Oben