Wie geht unsere Gesellschaft mit Systemkritik um?

So wäre die Rechtslage, wenn die Uni gegen Frau Guérot geklagt hätte und ein Gericht darüber jetzt zu entscheiden hätte.

Die Sachlage ist aber hier anders: Die Uni hat Frau Guérot entlassen, und nun hat sie dagegen eine Klage angestrengt. D.h. tatsächlich muss sie hier dem Gericht nahelegen, dass die Kündigung unverhältnismäßig wäre o.ä. Die Unschuldsvermutung gilt ja für den Angeklagten, also in diesem Fall die Uni.
Es gilt also die Vermutung, dass der Kündigungsgrund verhältnismäßig war – obwohl es bisher gar keine „amtliche“ Bestätigung für die vermeintlichen Plagiate seitens der Klägerin gibt?

Dann würde ja in der Tat vom Gericht gegenwärtig (unbewiesenermaßen) einfach vermutet, dass Guérot – halt per se plagiiert hat und wegen dieses Eigenverschuldens eben auch vollkommen zu Recht entlassen wurde – falls sie nicht selbst das Gegenteil beweisen kann.

Besser fände ich es allerdings, wenn auch für sie die Unschuldsvermutung gelten würde, und ganz im Gegenteil also – ihr ihre Schuld zuerst nachgewiesen werden müsste, um ihren Rauswurf „im Namen des Volkes“ offiziell wirksam zu rechtfertigen – „Klägerin“ hin oder her ...
 
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Es gilt also die Vermutung, dass der Kündigungsgrund verhältnismäßig war – obwohl es bisher gar keine „amtliche“ Bestätigung für die vermeintlichen Plagiate seitens der Klägerin gibt?

Dann würde ja in der Tat vom Gericht gegenwärtig (unbewiesenermaßen) einfach vermutet, dass Guérot – halt per se plagiiert hat und wegen dieses Eigenverschuldens eben auch vollkommen zu Recht entlassen wurde – falls sie nicht selbst das Gegenteil beweisen kann.

Besser fände ich es allerdings, wenn auch für sie die Unschuldsvermutung gelten würde, und ganz im Gegenteil also – ihr ihre Schuld zuerst nachgewiesen werden müsste, um ihren Rauswurf „im Namen des Volkes“ offiziell wirksam zu rechtfertigen – „Klägerin“ hin oder her ...

Zum einen ist da glaube ich ein Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht. Die Unschuldsvermutung ist vor allem im Strafrecht verankert. Ich weiß jetzt nicht, ob die Klage von Frau Guérot vor einem Zivil- oder einem Strafgericht verhandelt wird - ich vermute aber, dass es ein Zivilgericht ist. Und ja, es ist tatsächlich Frau Guérot, die in ihrer Klage zeigen muss, dass die Uni rechtswidrig bzw. unverhältnismäßig gehandelt hat.

Frau Guérot bestreitet nicht einmal, dass die plagiiert hat - DAS ist außer Frage. Die Streitfrage ist, ob die fristlose Kündigung als Reaktion verhältnismäßig war/ist, bzw. wie stark der Verstoß im Kontext populärwissenschaftlicher Publikationen ist.

PS: Die Kündigung ist ja keine Klage, die erst vor Gericht entschieden werden müsste. Die Kündigung ist eine Handlung der Uni, die von der Uni entschieden wurde. Wenn ein Gericht auch DAS entscheiden müsste, hättest Du Recht, dass dann für Frau Guérot die Unschuldvermutung gelten müsste. So aber ist es so, dass Frau Guérot geklagt hat und nun zeigen muss, dass diese Kündigung rechtswidrig war.
 
Frau Guérot bestreitet nicht einmal, dass die plagiiert hat - DAS ist außer Frage. Die Streitfrage ist, ob die fristlose Kündigung als Reaktion verhältnismäßig war/ist, bzw. wie stark der Verstoß im Kontext populärwissenschaftlicher Publikationen ist.

PS: Die Kündigung ist ja keine Klage, die erst vor Gericht entschieden werden müsste. Die Kündigung ist eine Handlung der Uni, die von der Uni entschieden wurde. Wenn ein Gericht auch DAS entscheiden müsste, hättest Du Recht, dass dann für Frau Guérot die Unschuldvermutung gelten müsste. So aber ist es so, dass Frau Guérot geklagt hat und nun zeigen muss, dass diese Kündigung rechtswidrig war.
Verstehe - Hatte die Geschichte aktuell nicht mehr weiter mitverfolgt – und dachte daher, sie würde es immer noch mit potentiell verharmlosenden Worten – in weite Ferne zu einem „echten“ Plagiat rücken. :)

Zitat:
„In der Wissenschaft kann ein Plagiat gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Zwischen rechtswidrigen Übernahmen fremder geistiger Leistungen und der legitimen Übernahme freier oder frei gewordener Ideen gibt es eine Grauzone, wo ein Plagiat zwar als legal, nicht aber als legitim gilt.“

 
Verstehe - Hatte die Geschichte aktuell nicht mehr weiter mitverfolgt – und dachte daher, sie würde es immer noch mit potentiell verharmlosenden Worten – in weite Ferne zu einem „echten“ Plagiat rücken. :)

Zitat:
„In der Wissenschaft kann ein Plagiat gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Zwischen rechtswidrigen Übernahmen fremder geistiger Leistungen und der legitimen Übernahme freier oder frei gewordener Ideen gibt es eine Grauzone, wo ein Plagiat zwar als legal, nicht aber als legitim gilt.“


Sie sagt, soweit ich weiß, dass die fraglichen Plagiate in populärwissenschaftlichen Publikationen stattfanden, die sie in Eile und unsorgfältig zusammengeschustert hat. Da geht es dann auch darum, ob sie indirekte oder direkte Rede verwendet hat, bzw. wie gut sie das als Zitat gekennzeichnet hat. Ihrer Auffassung nach hätte eine kleine Rüge als Reaktion der Uni vollkommen ausgereicht, während die fristlose Kündigung eben ihrer Meinung nach unverhältnismäßig gewesen wäre.
 
Ich würde gerne mal den Ursprung kennen, wo sie das mit dem Arzt und mit dem "Scheidenherpes" nach der Lanz-Sendung erwähnt haben soll.

Beim Standard.at heißt es, es sei im Interview mit Petra Führich gewesen.
Ehrlich gesagt, ich hab mir nur den ersten Teil des Interviews angehört, dort fiel mir nichts dergleichen auf.
Aber es gibt auch einen zweiten Interview-Teil. Den kenne ich noch nicht.
@Joey, @Sonne25 und wen es sonst noch interessiert ...

Ich hab mal die Transskripte aus den beiden Interview-Teilen rauskopiert und hier angehängt (siehe unten). Die wichtigen Aussagen, die die Lanz-Sendung betreffen, sind rot markiert.
Womöglich bin ich blind, aber ich selbst hab darin keine Textstelle gefunden, die irgendwie mit dem Inhalt des Satzes "Ich bin aus dieser Sendung raus und hatte tatsächlich einen Herpes an der Scheide" aus dem Standard.at-Artikel über Ulrike Guérot übereinstimmt.

D.h., entweder hat hier der Standard.at-Autor übertrieben und eine Satire hinterlassen - schließlich läuft der Artikel sogar unter der Textart "Glosse" (das steht etwas unauffällig drüber, siehe Screenshot), da darf man das Stilmittel der Übertreibung verwenden und einen satirischen Artikel hinterlassen - oder er hat das irgendwo anders abgeschrieben.

Screenshot Standard.at:
Standard-Glosse_Guerot.JPG


Das Problem ist nur, kein Schwein erkennt wirklich, dass der Beitrag unter der Bezeichnung "Glosse" läuft. o_O
Sprich: Alle - auch andere Medien - nehmen ihn ernst !!!
Und damit ist der Artikel vom Standard.at und alle, die ihm inhaltlich folgen, - meines Erachtens - als rufschädigend einzustufen ...
Sorry Leute ...


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Zuletzt bearbeitet:
@Joey, @Sonne25 und wen es sonst noch interessiert ...

Ich hab mal die Transskripte aus den beiden Interview-Teilen rauskopiert und hier angehängt (siehe unten). Die wichtigen Aussagen, die die Lanz-Sendung betreffen, sind rot markiert.
Womöglich bin ich blind, aber ich selbst hab darin keine Textstelle gefunden, die irgendwie mit dem Inhalt des Satzes "Ich bin aus dieser Sendung raus und hatte tatsächlich einen Herpes an der Scheide" aus dem Standard.at-Artikel über Ulrike Guérot übereinstimmt.

D.h., entweder hat hier der Standard.at-Autor übertrieben und eine Satire hinterlassen - schließlich läuft der Artikel sogar unter der Textart "Glosse" (das steht etwas unauffällig drüber), da darf man das Stilmittel der Übertreibung verwenden und einen satirischen Artikel hinterlassen - oder er hat das irgendwo anders abgeschrieben.

Das Problem ist nur, kein Schwein erkennt wirklich, dass der Beitrag unter der Bezeichnung "Glosse" läuft. o_O
Sprich: Alle - auch andere Medien - nehmen ihn ernst !!!
Und damit ist der Artikel vom Standard.at und alle, die ihm inhaltlich folgen, - meines Erachtens - als rufschädigend einzustufen ...
Sorry Leute ...

Sie hat die Aussage wirklich getroffen. Zumindest gibt es auf Twitter einen entsprechenden Video-Ausschnitt zu sehen:
 
Verstehe - Hatte die Geschichte aktuell nicht mehr weiter mitverfolgt – und dachte daher, sie würde es immer noch mit potentiell verharmlosenden Worten – in weite Ferne zu einem „echten“ Plagiat rücken. :)

Zitat:
„In der Wissenschaft kann ein Plagiat gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Zwischen rechtswidrigen Übernahmen fremder geistiger Leistungen und der legitimen Übernahme freier oder frei gewordener Ideen gibt es eine Grauzone, wo ein Plagiat zwar als legal, nicht aber als legitim gilt.“

In dem speziellen Fall ist es wohl so, dass die entsprechenden Bücher die die Plagiate enthalten, nach Aussage der Uni, mit Gründe waren, warum sie eingestellt wurde. Das ist vergleichbar, mit einer Werbefirma die einen Designer einstellt und dann nachträglich erfährt, dass die Mustermappe mit einer KI gemacht wurde bzw, die Bilder und Ideen kopiert wurden.

Auf einer Seite ist jetzt das Vertrauensverhältnis gestört, weil die Uni prinzipiell davon ausgehen muss, dass die Frau nochmal plagiatieren würden, wenn sie es für notwendig findet und auf der anderen darf die Uni jetzt die angebliche grundsätzliche Expertise der Frau infrage stellen. Das sind alles durchaus berechtigte Gründe für eine ordentliche und fristgerechte Kündigung. Alles andere drumherum ist nur das Sahnehäubchen, dass aber für die eigentliche Kündigung gar nicht mehr notwendig ist und wahrscheinlich auch nicht aufgezählt wurden, wenn die Uni einen einigermaßen intelligenten Anwalt hat.
 
Ihrer Auffassung nach hätte eine kleine Rüge als Reaktion der Uni vollkommen ausgereicht, während die fristlose Kündigung eben ihrer Meinung nach unverhältnismäßig gewesen wäre.
Ok, damit sagt sie ja gewissermaßen selbst, dass, ihrer Meinung nach, auch ihre vermeintlich rein privaten Werke – durchaus berufliche Konsequenzen nach sich ziehen „dürfen“ – Und es soll nun also nur noch gerichtlich entschieden werden, wie teuer der „Spaß“ nun tatsächlich letztlich für sie werden soll. :cautious:
 
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@Laguz: Schau Dir mal genau die Sekunden 8:15 bis 8:20 im ersten Interview-Teil an. Da ist ein offensichtlicher Schnitt bei etwa 8:18 enthalten, wo Guérots rechter Arm einen Sprung macht. Ich vermut stark, dass die Aussage über den Herpes da aus dem Interview rausgeschnitten wurden.
 
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