Soll Griechenland raus aus Euro...

Griechenland raus aus Eurozone?

  • Ja

    Stimmen: 72 66,1%
  • Nein

    Stimmen: 23 21,1%
  • Weiß nicht

    Stimmen: 14 12,8%

  • Umfrageteilnehmer
    109
Gabi0405 schrieb:
Ja und? Was willst du jetzt damit sagen?
Ist doch alles schon 100mal durchgekaut....

Denk nach. Wenn du meine Beiträge nicht verstehen kannst, ist das nicht mein Problem.

Warum schreibst du dann immer noch hier, wenn eh schon alles 100mal durchgekaut ist und es dich offenbar langweilt? Liegt nur an dir, sowas aber auch. :rolleyes:
 
Werbung:
Denk nach. Wenn du meine Beiträge nicht verstehen kannst, ist das nicht mein Problem.

Warum schreibst du dann immer noch hier, wenn eh schon alles 100mal durchgekaut ist und es dich offenbar langweilt? Liegt nur an dir, sowas aber auch. :rolleyes:
Deine Wadenbeißerei langweilt - wäre das Thema für mich uninteressant, würde ich nicht schreiben.
Beschäftige dich lieber mit Inhalten (Soll Griechenland raus aus dem Euro) als mit mir.
 
Nochmal, du brauchst nicht darauf zu antworten. Lass es einfach, es liegt nur an dir. Tut mir leid, wenn dir meine Beiträge nicht gefallen, das beruht durchaus auf Gegenseitigkeit. ;)
 
Wie bei anderen Mahngeschichten: 30 Jahre. Die Gläubiger müssen allerdings dann schon noch klar und juristisch einwandfrei schriftlich ihre Ansprüche fordern.

Abgesehen davon wurde eine Hälfte von Deutschland einfach ausgeplündert nach dem Krieg, wollen wir das gegenrechnen?

Es gibt um Kriegsschulden immer wieder Meinugsverschiedenheiten und die drolligsten Forderungen auch 70, 100, 300 Jahre später, weil irgendwer gerade in Geldnot wäre und so eine Geldquelle grad gut gebrauchen könnte. So haben in den USA Leute, denen mal weite teile Manhattens als Land gehörten, auch nach 150 Jahren versucht, ihre Ansprüche auf Grundeigentum durchzusetzen. Natürlich vergeblich.

Die Aufrechnung von Kriegs- und Kreditschulden würde auch weder juristisch noch politisch funktionieren. Und hier geht es nciht im Thema um Kriegsschulden, sondern Kreditschulden.

LG
Any

Also bist Du der Ansicht, dass Kredite mit über 30jährigen Laufzeiten nicht mehr bedient werden brauchen? Und Dir ist schon klar, dass die Ansprüche bis zu einem Friedensvertrag gestreckt wurden und Deutschland beweisbar unsauber agiert hat, indem sie Griechenlands Anwesenheit vermieden und das Ding nie offiziell Friedensvertrag genannt haben? Ist das juristisch sauber? Wie würdest Du als Griechin darüber denken, wenn Du wüsstest dass Griechenland Deutschland Schulden erlassen hat, nachdem Deutschland über Griechenland hergefallen war, Massaker verübte, das Land in Schutt und Asche gelegt hatte und als dann ein Friedensvertrag zustande kam sich um Verträge drückte? Und nur mal nebenbei: Noch heute leben direkte Opfer des Krieges und v.a. leben noch Nachkommen der Opfer... Ich verstehe wirklich nicht wie man das so einseitig sehen kann.


Was meine Frage betrifft Du die so verzweifelt nicht beantworten möchtest... nehme ich mal an, dass der Grund ist, dass Du sehr genau weißt dass ich weder denke noch irgendwo schrieb, was Du behauptest.
 
Also bist Du der Ansicht, dass Kredite mit über 30jährigen Laufzeiten nicht mehr bedient werden brauchen?

Es geht um Ansprüche, die irgendwann verjähren, wenn sie nicht rechtlich korrekt angemeldet werden. Natürlich muss es sich um justiziable Ansprüche handeln und nicht um: "Da hat mal irgendwer im Gepspräch, der gar nicht Zusagen machen durfte, wer versprochen, dass...", oder: "Ich wünsch mir, derjengie möge bitte Geld überweisen.".
 
Werbung:
Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag abgeschlossen, der die deutschen Kriegsschulden abschließend regeln sollte.

Problem ist hierbei, dass die Teilnahme u.a. Griechenlands an diesen 2+4 Gesprächen vermieden wurde und Griechenland deshalb als Vertragspartei nicht dabei war. Der damalige Außenminister Herr Hans-Dietrich Genscher hat dazu in seinem Buch ausgeführt, dass man die Bezeichnung „Friedensvertrag“ bewusst vermieden und den Vertrag als „2+4 Vertrag“ getauft habe, um etwaigen Reparationsforderungen zu entgehen. Dies deckt sich mit den SPIEGEL-Informationen und Unterlagen aus dem Revolutionsjahr 1989/90, die der SPIEGEL ausgewertet hat. Danach hielt der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und sein Außenminister Hans-Dietrich Genscher bei den Verhandlungen Länder wie Griechenland vom Verhandlungstisch fern und vermieden bewusst Formulierungen, aus denen sich Entschädigungen hätten ableiten lassen. „Kohls Unterhändler sorgten demnach zudem dafür, dass der Begriff „Friedensvertrag“ nicht verwendet wurde, der vermutlich zu griechischen Forderungen geführt hätte.“ und „An einem „Friedensvertrag“ könne man „aus finanziellen Erwägungen kein Interesse haben“, erklärte Staatssekretär Friedrich Voss.“ (http://www.spiegel.de/politik/deuts...ste-bei-reparationsforderungen-a-1019588.html). Der „2+4 Vertrag“ wird heute als „Meisterwerk der Diplomatie“ bezeichnet. (http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag).

Heute argumentiert Berlin, die Griechen hätten ihre Forderungen 1990 vorbringen müssen. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, wann Griechenland eigentlich seine Forderungen hätte geltend machen sollen, wenn nach dem Londoner Schuldabkommen von 1952 die Kriegsschuldforderungen bis zur Wiedervereinigung zurückgestellt wurden, während mit dem „2+4 Vertrag“ 1990 eine abschließende Regelung ohne die Teilnahme Griechenlands an den Verhandlungen getroffen worden sein soll. Damit wäre weder zwischen 1952 und 1990 noch nach 1990 die Geltendmachung möglich gewesen. Das Argument, dass Griechenland seine Forderungen 1990 hätte geltend machen müssen, dürfte deshalb aus tatsächlichen Gründen aber auch aus juristischen Gründen wohl unhaltbar sein, denn ein Vertrag zu Lasten Dritter in dessen Abwesenheit ist rechtlich nicht möglich bzw. wirksam. Eine etwaige nachträgliche Zustimmung zum „2+4 Vertrag“ kann dabei nur als eine Zustimmung zur Wiedervereinigung Deutschlands aber nicht als Verzicht auf etwaige eigene Forderungen bewertet werden.

http://www.rechtsanwalt-griechenlan...anspruch-rueckzahlung-zwangsanleihe-von-1942/
 
Zurück
Oben