Wie bei anderen Mahngeschichten: 30 Jahre. Die Gläubiger müssen allerdings dann schon noch klar und juristisch einwandfrei schriftlich ihre Ansprüche fordern.
Abgesehen davon wurde eine Hälfte von Deutschland einfach ausgeplündert nach dem Krieg, wollen wir das gegenrechnen?
Es gibt um Kriegsschulden immer wieder Meinugsverschiedenheiten und die drolligsten Forderungen auch 70, 100, 300 Jahre später, weil irgendwer gerade in Geldnot wäre und so eine Geldquelle grad gut gebrauchen könnte. So haben in den USA Leute, denen mal weite teile Manhattens als Land gehörten, auch nach 150 Jahren versucht, ihre Ansprüche auf Grundeigentum durchzusetzen. Natürlich vergeblich.
Die Aufrechnung von Kriegs- und Kreditschulden würde auch weder juristisch noch politisch funktionieren. Und hier geht es nciht im Thema um Kriegsschulden, sondern Kreditschulden.
LG
Any