lichthelfer
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Einspruch!
Alles, was wir aus freiem Willen tun, egal ob magisch oder nicht magisch, beeinflusst unser eigenes und das Schicksal unseres Umfeldes. Wo ziehe ich dann die Grenze? Ist es legitim, jemanden mit Worten zu manipulieren (welch böses Wort - man könnte ja auch von "überzeugen" sprechen) aber nicht durch Magie? Wer zieht mit welchem Recht wo welche Grenzen? Übrigens ja keine Frage, die auf den Einsatz von Magie beschränkt ist. Wer zieht die Grenze zwischen einem charismatischen Redner und einem Populisten? Wer ist die moralische Instanz und wodurch ist diese legitimiert?
Warum also darf ich mit "normalen" Mitteln (Blumen, Gedichten, weiblichen Reizen - aber ebenso Kreditkarte und Porsche) Einfluß auf die Gefühle anderer nehmen, aber nicht mit Magie?
Wer also besitzt das Recht, dies als "Vergewaltigung" anzuprangern?
nur mal so zum drüber nachdenken.
Grüße
S.
Das kann man eigentlich ganz leicht unterscheiden. Wenn eine Frau einem Porsche "unterliegt", dann hat sie den Porsche gesehen und akzeptiert. Bei der Partnerrückführung weiß sie nix davon. Wenn doch, dann wirkt die Rückführung ja schon nicht mehr
Ich möchte hiermit aber auch zu bedenken geben, dass man für alles, was einem im Leben wiederfährt, auch irgendwann selbst die Ursache gesetzt hat und es damit anzieht. Wenn man also durch eine PRF manipuliert wird, dann geschieht das auch nicht ohne Grund. Man könnte also auch sagen, alles ist gut, so wie es ist..... mein Lieblingssatz!!!
Alles Liebe
Hannes