H
Hellequin
Guest
Das wird schwierig, zumal in den meisten Fällen die Abschiebung kein bestimmtes Schicksal, sondern ein Risiko bedeutete. Man müsste folglich ein konkretes Strafmaß am Risiko messen, Opfer eines Verbrechens zu werden, und das jeweilige Risiko müsste auch erst ermittelt werden. Außerdem würfe es im Falle schwerer bis tödlicher Gewaltkriminalität die Frage auf, ob man denn wirklich jedem Werwolf und jedem Psychopathen Arabiens und Afrikas in einem der mildesten Rechtsstaaten der Welt auf Dauer Obdach gewähren wolle. (Das ist ein Extrembeispiel, aber relevant, da es zeigt, dass auf Ausnahmen nicht pauschal verzichtet werden kann.)Bei der Strafe muss der Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung gewahrt bleiben - die Härte der Strafe darf nur von der Schwere der Schuld abhängen. Wenn die Abschiebung in der Härte gleichwertig ist wie das Strafmaß der Tat, bin ich auch dafür.
Dein Grundsatz wäre bis zu einem bestimmten Punkt gerecht, aber seine Umsetzung bräuchte mit Sicherheit Jahre und würde früher oder später zulasten unbescholtener Flüchtlinge gehen. Das glaube ich, weil ich davon ausgehe, dass die Obergrenze kommt (und dann nur anders heißt, damit die SPD mitmacht).
Ich tendiere zur Meinung, man solle Gewalttäter entweder abschieben oder gezielt umerziehen. Letzteres ist allerdings nur dann möglich, wenn man einsieht, dass aggressive junge Männer anders behandelt werden müssen als Kleinkinder.