Joey
Sehr aktives Mitglied
(...) und das tut man, illegaler Migration und ihren Folgen/Kosten das Wort redet...
Und wie sieht "legale" Migration aus? Haben Menschen in Krisengebieten realistische Chancen auf "legale" Migration?
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(...) und das tut man, illegaler Migration und ihren Folgen/Kosten das Wort redet...
Sorry, das ist ein Vorschlag, der an Naivität kaum zu überbieten ist. Wie soll das laufen?
"Ihr Antrag wird geprüft... in 4 Wochen halten sie bescvheiod. So lange werden sie sicher noch Verfolgung, Folter, Todesbedrohung etc. aushalten."![]()
Drittstaatenrregelung, Dublin-Abkommen. Pacta sunt servanda! (Aber das zählt in Europa ja nichts)Und wie sieht "legale" Migration aus? Haben Menschen in Krisengebieten realistische Chancen auf "legale" Migration?
Wiki schrieb:Menschen, die Asyl in der Bundesrepublik Deutschland suchen, aber über fremde Länder einreisen, in denen keine politische Verfolgung stattfindet, haben seit 1993 keine Möglichkeit mehr, als Asylberechtigte anerkannt zu werden. Die entsprechende Regelung (Artikel 16a Grundgesetz) wurde 1993 in Deutschland angesichts sehr hoher Asylbewerberzahlen (400.000 pro Jahr) eingeführt.
...
Im Bereich der Europäischen Union galt ab März 1995 das Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ),[3] seit dem 1. September 1997 ist an die Stelle der Durchführungsverordnung das Dubliner Übereinkommen (DÜ)[4] getreten. Hiernach soll in den sogenannten „Dublin-Staaten“ nicht derjenige für die Prüfung eines Asylantrages zuständig sein, in dem der Asylsuchende einen Antrag stellt, sondern derjenige, in dem er die Außengrenze überschritt, ein Familienangehöriger Asyl erhalten hat oder aber, für den ihm eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum erteilt wurde.[5] Faktisch führte dies auch auf europäischer Ebene eine Drittstaatenregelung ein. Neben den EU-Staaten gehören Island und Norwegen zu den sogenannten „Dublin-Staaten“, auch mit der Schweiz besteht ein entsprechendes Übereinkommen seit 2004, weshalb auch diese die Grundsätze des Dubliner Übereinkommens anwendet. Mit der EG-Verordnung EG-VO 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003[6] („Dublin II“) wurde dieses Übereinkommen am 1. September 2003 seinerseits abgelöst.
http://www.faz.net/aktuell/wirtscha...osten-bis-zu-10-milliarden-euro-13758770.htmlIn manchen Ländern werden auch schon Rufe nach Steuererhöhungen laut. In manchen Ländern werden auch schon Rufe nach Steuererhöhungen laut. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) forderte, der Staat müsse „die Einnahmeseite verbessern“, also neue Steuern einführen oder alte erhöhen. Das Geld für die Flüchtlingshilfe sollten vor allem die Reichen aufbringen. Heinold würde die Erbschaftsteuer erhöhen. Auch bei der Finanztransaktionssteuer sehe sie Potential. Außerdem solle der Solidaritätszuschlag bestehen bleiben und zur Deckung der Asylkosten genutzt werden.
1.Die Bearbeitung solcher Anträge in den ZielBotschaften würde nicht Wochen oder Monate dauern, sondern Jahre .... denn zu den Flüchtlingen, deren Anträge jetzt abzurabeiten sind würden sich weltweit vielleicht noch mehrere Milliarden (1-3?), in jedem Fall mehrere hundertmillionen Anträge derer, die nicht fliehen konnten gesellen...
Das ist ein Vorschlage der ehemaligen Ausländerbeauftragen Barbara John:Sorry, das ist ein Vorschlag, der an Naivität kaum zu überbieten ist. Wie soll das laufen?
"Ihr Antrag wird geprüft... in 4 Wochen halten sie bescvheiod. So lange werden sie sicher noch Verfolgung, Folter, Todesbedrohung etc. aushalten."![]()
Drittstaatenrregelung, Dublin-Abkommen. Pacta sunt servanda! (Aber das zählt in Europa ja nichts)
Legal können Asylanten imho nur über die internationalen Flug- und Seehäfen in dieses Land kommen. Jeder, der über Land kommt, dringt illegal ein und hat damit im Grunde seinen Anspruch schon verwirkt. Dazu gab es mal einen Beitrag in der Presse (Irgendwas im Zusammenhang mit der Grenze bei Passau... ich find's nimmer...). Man weiß, daß die Flüchtlinge hier illegal sind, geht aber nicht juristisch dagegen vor. Ich nenne das Rechtsbeugung.
Wirtschaftsmigration erzeugt eh keinen Asylanspruch.
https://de.wikipedia.org/wiki/Drittstaatenregelung
LG
Grauer Wolf
Wie stellst du dir es denn weiter vor: jedes Jahr 800 000 Menschen aufzunehmen, wo die Kapazitäten schon jetzt kaum reichen?Was stellst du dir denn konkret vor?
Drittstaatenrregelung, Dublin-Abkommen. Pacta sunt servanda! (Aber das zählt in Europa ja nichts)
Legal können Asylanten imho nur über die internationalen Flug- und Seehäfen in dieses Land kommen. Jeder, der über Land kommt, dringt illegal ein und hat damit im Grunde seinen Anspruch schon verwirkt. Dazu gab es mal einen Beitrag in der Presse (Irgendwas im Zusammenhang mit der Grenze bei Passau... ich find's nimmer...). Man weiß, daß die Flüchtlinge hier illegal sind, geht aber nicht juristisch dagegen vor. Ich nenne das Rechtsbeugung.
Wirtschaftsmigration erzeugt eh keinen Asylanspruch.