Vor allem: Warum soll für die Kirche ein Sonderrecht gelten - wenn sie wie andere Kliniken auch finanziert wird - und nicht etwa nur von Kirchensteuern?
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Geld für Krankenhäuser
Kirchliche Krankenhäuser werden nicht aus Kirchensteuermitteln finanziert, sondern so wie andere Kliniken auch. Die Investitionskosten für den Bau der Krankenhäuser zahlen die Bundesländer, die Behandlungskosten für die Patienten, die dort versorgt werden, tragen die Krankenkassen.