Chefarzt verklagt Kirche - Es geht um AbtreibungsVerbot

Und nicht nur schwangere Frauen, sondern auch Ärzte und Ärztinnen, die eben aus Gewissensgründen unter bestimmten Umständen keine Abtreibung vornehmen wollen, haben ein Recht auf Entscheidungsfreiheit.
Haben sie die? So viel ich weiß, sind Ärzte nicht befugt Frauen eine Abtreibung zu verweigern, weil sie persönlich es in diesem oder jenen Fall nicht angemessen finden.
 
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Haben sie die? So viel ich weiß, sind Ärzte nicht befugt Frauen eine Abtreibung zu verweigern, weil sie persönlich es in diesem oder jenen Fall nicht angemessen finden.
Die gesetzliche Grundlage, auf der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland die Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch verweigern dürfen, ist § 12 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG).
https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__12.html

Allerdings gilt das auch nur, wenn nicht Leib und Leben in Gefahr ist. Und soweit ich weiß, müssen Ärzt* innen schon beratend zur Seite stehen und auf entsprechende Stellen verweisen.
 
Wenn der Arzt im katholischen Unternehmen keine Abtreibung vornehmen darf, okay, Kirche als Träger, ihre Entscheidung.

Aber privat in seinem eigenem Institut!? Strange...

Nur Ich denke hierbei an die sogenannte Konkurrenzklausel, gibt es in der Privatwirtschaft sehr wohl.
Ebenso, dass man gut beraten ist, wenn Nebentätigkeiten im bestehenden Unternehmen gemeldet werden. Abhängig vom Arbeitsvertrag.

So zumindest in Österreich..
 
Interessant ist dass auch in der Facharztausbildung für Gynäkologie der Abbruch kein Pflichtbestandteil ist . Viele Kliniken bieten auch keine praktische Erfahrung an. Soweit ich weiß, ist das eine seperate Fortbildung....
 
Die gesetzliche Grundlage, auf der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland die Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch verweigern dürfen, ist § 12 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG).
https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__12.html

Allerdings gilt das auch nur, wenn nicht Leib und Leben in Gefahr ist. Und soweit ich weiß, müssen Ärzt* innen schon beratend zur Seite stehen und auf entsprechende Stellen verweisen.
Ja, das schon. Aber die verpflichtende Beratung nimmt ja nicht der Arzt vor, der ggf. auch die gewünschte Abtreibung durchführt. Den Schein, dass die Beratung stattgefunden hat muss man vorlegen. Der Arzt ist nicht befugt, die Frau noch einmal einzubestellen, um nachzuforschen, ob er ihre Gründe akzeptabel findet.
 
Nur Ich denke hierbei an die sogenannte Konkurrenzklausel, gibt es in der Privatwirtschaft sehr wohl.
Ebenso, dass man gut beraten ist, wenn Nebentätigkeiten im bestehenden Unternehmen gemeldet werden. Abhängig vom Arbeitsvertrag
In rheinländischen Stellenanzeigen konnte ich vor noch zehn Jahren lesen, dass katholische ErzieherInnen mit pfarramtlichen gesucht werden, die beruflich wie privat nach den Vorstellungen der Kirche leben. - Mit zunehmenden Fachkräftemangel stieg die Toleranz..
 
Ja, das schon. Aber die verpflichtende Beratung nimmt ja nicht der Arzt vor, der ggf. auch die gewünschte Abtreibung durchführt. Den Schein, dass die Beratung stattgefunden hat muss man vorlegen. Der Arzt ist nicht befugt, die Frau noch einmal einzubestellen, um nachzuforschen, ob er ihre Gründe akzeptabel findet.
Nee, ich rede auch nicht von den unsäglichen Beratungsschein. Sondern um medizinische Beratung. Wenn man beispielweise zum Gynäkologen oder zur Gynäkologin geht, und Fragen zur Abtreibung hätte, dann müssten diese Ärzte auch beraten.
 
.. Was diesen speziellen Arzt angeht, hätte er ja das Thema gleich bei der Übernahme der Klinik klären können
und dann eben ggf. kündigen und sich auf seine eigenen Klinik beschränken müssen. ..

Eben. Und schon wäre Ruhe im Karton. Die Klinik würde verfahren, wie sie es für richtig hält,
und der Arzt hätte in seiner eigenen Praxis munter so viel abgetrieben, wie er gewollte hätte.
Wenn die Nachfrage nach Abtreibungen in dem Bezirk hoch ist, würde seine Praxis zum Renner.
Aber er will ja bei der Klinik angestellt bleiben, und da gelten eben die Regeln des Arbeitgebers.

Ich frage mich eh, ob es dem Arzt vornehmlich ums Abtreiben und um die Frauen geht,
oder ob er nicht vielmehr der große Hero werden will, der die Kirche in die Knie zwingt.
Träumen darf er ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eben. Und schon wäre Ruhe im Karton. Die Klinik würde verfahren, wie sie es für richtig hält,
und der Arzt hätte in seiner eigenen Praxis munter so viel abgetrieben, wie er gewollte hätte.
Wenn die Nachfrage nach Abtreibungen in dem Bezirk hoch ist, würde seine Praxis zum Renner.
Aber er will ja bei der Klinik angestellt bleiben, und da gelten eben die Regeln des Arbeitgebers.

Ich frage mich eh, ob es dem Arzt vornehmlich ums Abtreiben und um die Frauen geht,
oder ob er nicht vielmehr der große Hero werden will, der die Kirche in die Knie zwingt.
Träumen darf er ja.

Ich möchte da mal was auseinander dröseln, weil die Dualität der Ereignisse für mich auch hier kein Zufall sind.

Ja, auch ein katholisches Krankenhaus ist ein Tendenzbetrieb. In diesem darf der Arbeitgeber wert darauf legen, dass die Beschäftigten den christlichen Glauben und in dem Fall auch die katholische Lehre in ihrem Berufsethos leben.
Das was hier so dermaßen übel und fehlgeleitet aufstößt ist die Tatsache dass auch die Kirche nicht über gültige Rechtslage in Deutschland entscheidet, aber hier versucht, vertraglich geregelt genau das durchzusetzen.

Der Arzt will ja mit der Durchführung der Schwangerschaftsabbrüche in seiner Praxis genau das erreichen. Der aus Sicht der Kirche nicht erwünschte Eingriff passiert nicht in ihrem Haus.

Die Kirche will aber gar keine Abtreibung, sie sagt: das Leben des Ungeborenen ist auch vor der Geburt und in jedem vorgeburtlichem Zeitpunkt gleichwertig zum Leben der Frau. Das kollidiert aber mit der schon jetzt gültigen,wenn auch unglücklichen Rechtslage zum Thema Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Da ist eine Schwangerschaft nach Beratung und aus bestimmten Gründen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt straffrei aber trotzdem rechtswidrig.

Diese seltsam unglückliche Situation versucht den Spagat zwischen den beiden Lagern pro/contra Schwangerschaftsabbruch zu glätten und erzeugt dabei das genaue Gegenteil. Das ist widersinnig zu sagen " Du du,böse,böse, :nudelwalk eigentlich darfst das nicht, es ist verboten,aber unter bestimmten Umständen darfst Du das Tun liebes medinisches Personal und liebe Frauen."

Welcher rechtschaffene Mensch will schon wissentlich verbotene Dinge tun in beruflichem Kontext. Dieses Gesetz verlagert die Auslegung der Rechtslage und die Übernahme von rechtlicher Verantwortung in die Hände des Klinikpersonals. Dabei werden Gesetze doch eigentlich geschrieben um klare Handlungen vorzugeben ohne dabei in moralische, gesellschaftliche und weltanschauliche Konflikte zu kommen.

Und die Kirche spricht mit dieser Haltung ihr Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper und ihre Lebensentscheidungen ab.

Nichts anderes ist- um dann mal zu schon angedeuteten Dualität der Ereignisse zu kommen im Zusammenhang mit den Kampagnen gegen Frau Brosius- Gersdorf passiert,wo die von Ihr gut und anschaulich erklärte Haltung fehlinterpretiert und falsch wiedergegeben wurde und wirft auch noch einmal ein Schlaglicht auf diese unsägliche Gesetzeslage.

Hier ein Artikel zum Vorgang: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...ge-abtreibungsverbot-katholisches-krankenhaus

Ich hoffe der Arzt geht in die nächste Instanz. Diese Aussage über die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers, die der Geschäftsführer nach der Verhandlung von sich gibt ist in diesem Zusammenhang doch der blanke Hohn. Er stellt damit seine Rechte über die Persönlichkeitsrechte der Frauen und auch über die unternehmerische Freiheit des Arztes für seine Privatpraxis.
Aber wer weiß vielleicht will die Kirche auf diese Weise eine billige Lösung für eine Auflösung des Arbeitsvertrages für diesen Klinikchef erreichen.
 
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