Eben. Und schon wäre Ruhe im Karton. Die Klinik würde verfahren, wie sie es für richtig hält,
und der Arzt hätte in seiner eigenen Praxis munter so viel abgetrieben, wie er gewollte hätte.
Wenn die Nachfrage nach Abtreibungen in dem Bezirk hoch ist, würde seine Praxis zum Renner.
Aber er will ja bei der Klinik angestellt bleiben, und da gelten eben die Regeln des Arbeitgebers.
Ich frage mich eh, ob es dem Arzt vornehmlich ums Abtreiben und um die Frauen geht,
oder ob er nicht vielmehr der große Hero werden will, der die Kirche in die Knie zwingt.
Träumen darf er ja.
Ich möchte da mal was auseinander dröseln, weil die Dualität der Ereignisse für mich auch hier kein Zufall sind.
Ja, auch ein katholisches Krankenhaus ist ein Tendenzbetrieb. In diesem darf der Arbeitgeber wert darauf legen, dass die Beschäftigten den christlichen Glauben und in dem Fall auch die katholische Lehre in ihrem Berufsethos leben.
Das was hier so dermaßen übel und fehlgeleitet aufstößt ist die Tatsache dass auch die Kirche nicht über gültige Rechtslage in Deutschland entscheidet, aber hier versucht, vertraglich geregelt genau das durchzusetzen.
Der Arzt will ja mit der Durchführung der Schwangerschaftsabbrüche in seiner Praxis genau das erreichen. Der aus Sicht der Kirche nicht erwünschte Eingriff passiert nicht in ihrem Haus.
Die Kirche will aber gar keine Abtreibung, sie sagt: das Leben des Ungeborenen ist auch vor der Geburt und in jedem vorgeburtlichem Zeitpunkt gleichwertig zum Leben der Frau. Das kollidiert aber mit der schon jetzt gültigen,wenn auch unglücklichen Rechtslage zum Thema Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Da ist eine Schwangerschaft nach Beratung und aus bestimmten Gründen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt straffrei aber trotzdem rechtswidrig.
Diese seltsam unglückliche Situation versucht den Spagat zwischen den beiden Lagern pro/contra Schwangerschaftsabbruch zu glätten und erzeugt dabei das genaue Gegenteil. Das ist widersinnig zu sagen " Du du,böse,böse,

eigentlich darfst das nicht, es ist verboten,aber unter bestimmten Umständen darfst Du das Tun liebes medinisches Personal und liebe Frauen."
Welcher rechtschaffene Mensch will schon wissentlich verbotene Dinge tun in beruflichem Kontext. Dieses Gesetz verlagert die Auslegung der Rechtslage und die Übernahme von rechtlicher Verantwortung in die Hände des Klinikpersonals. Dabei werden Gesetze doch eigentlich geschrieben um klare Handlungen vorzugeben ohne dabei in moralische, gesellschaftliche und weltanschauliche Konflikte zu kommen.
Und die Kirche spricht mit dieser Haltung ihr Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper und ihre Lebensentscheidungen ab.
Nichts anderes ist- um dann mal zu schon angedeuteten Dualität der Ereignisse zu kommen im Zusammenhang mit den Kampagnen gegen Frau Brosius- Gersdorf passiert,wo die von Ihr gut und anschaulich erklärte Haltung fehlinterpretiert und falsch wiedergegeben wurde und wirft auch noch einmal ein Schlaglicht auf diese unsägliche Gesetzeslage.
Hier ein Artikel zum Vorgang:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...ge-abtreibungsverbot-katholisches-krankenhaus
Ich hoffe der Arzt geht in die nächste Instanz. Diese Aussage über die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers, die der Geschäftsführer nach der Verhandlung von sich gibt ist in diesem Zusammenhang doch der blanke Hohn. Er stellt damit seine Rechte über die Persönlichkeitsrechte der Frauen und auch über die unternehmerische Freiheit des Arztes für seine Privatpraxis.
Aber wer weiß vielleicht will die Kirche auf diese Weise eine billige Lösung für eine Auflösung des Arbeitsvertrages für diesen Klinikchef erreichen.