Ausschaffungsinitiative

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Der SVP-Präsident findet, dass Diebstahl zur Ausschaffung führen soll, weil kriminell. Demzufolge müsste ein Jugendlicher, der eine Schachtel Zigis oder eine Schachtel Kaugummis klaut auch ausgeschafft werden, wenn's dumm läuft - oder?

Polemik, weil sicher niemand wegen sowas ausgewiesen wird, also unnötiger Aufstand von Deiner Seite. In der Usa wird jemand bei mehrmaligen auch kleinen Delikten weggeschlossen. Dann kommst Du und tust so, man sei so brutal streng in der Schweiz. Da ich mich aber richtig informiere, weiss ich auch von denen die im Strafvollzug sind, dass die Gesetze zu larsch sind.
Also wird sicher nie jemand wegen einfachen Ladendiebstahls ausgewiesen.
Aber wenn er ein unverbesserlicher Wiederholungstäter ist, weshalb sollte man Ihn oder Sie dann nicht ausweisen?
Also lieber noch mit Sozialhilfe und Staatsgeldern, das Fehlverhalten unterstützen, ... ?
lg
Cyrill
 
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Initiative

Mit einer Annahme der Initiative verlieren Ausländer das Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie eines der folgenden Delikte begehen: vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung oder ein anderes schweres Sexualdelikt, Raub, Menschenhandel, Drogenhandel oder Einbruch. Die Täter müssen vom Gericht aufgrund dieser Delikte verurteilt worden sein – eine Anklage alleine reicht nicht aus. Ebenso führt der missbräuchliche Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe zu einem Verlust des Aufenthaltsrechts.

Wenn ein Ausländer aufgrund eines dieser Delikte verurteilt worden ist, wird er aus der Schweiz ausgeschafft und mit einem Einreiseverbot von 5-15 Jahren belegt. Im Wiederholungsfall dauert das Verbot 20 Jahre. Personen, die das Einreiseverbot missachten und illegal in die Schweiz einreisen, machen sich strafbar.
http://www.vimentis.ch/d/publikation/190/+Abstimmung+28.11.2010:+Ausschaffungsinitiative.html
lg
Cyrill
 
Das mit dem Mädchen, das fast ausgewiesen wurde, habe ich hautnah miterlebt. Das ist weder Polemik noch Erfindung.

Traurig, aber wahr.
 
Also lies genau und höre auf mit Deiner Polemik, bleibt bei den Tatsachen wie es hier geschrieben wird, ... .
Raub ist kein einfacher Ladendiebstahl, ... !
lg
Cyrill
 
@Cleopatra,
vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung oder ein anderes schweres Sexualdelikt, Raub, Menschenhandel, Drogenhandel oder Einbruch.
Das genau schützt Du mit Deiner Argumentation, dh. das ist in Ordnung und soll durch Sozialhilfe bezahlt werden, ... .

Die Täter müssen vom Gericht aufgrund dieser Delikte verurteilt worden sein !

Also auch keine Willkür, weil mein ja nur Verurteilte ausweisen kann, ... .
Dh. jeder hat eine faire Gerichtsverhandlung und hat hier alle gesetzlichen Möglichkeiten, dass heisst er kann weiter gehen, aber wenn er eine Straftat beginnt, dann ist er rechtskräftigt verurteilt und also weshalb denn nicht ausweisen?
Das sind keine Kavaliersdelikte die hier aufgeführt sind, also weshalb nicht konseqeunt sein und die Bevölkerung schützen vor solchen Verbrechen, dh. wenn sie ausgewiesen sind, ist die Wiederholungsgefahr nicht mehr vorhanden innerhalb der schweizerischen Bevölkerung.
Jetzt argumentiere mal mit Fakten vor Meinungen, stützt Du diese Verbrechen und findest es in Ordnung, dass man sowas macht?
lg
Cyrill
 
@Cleopatra,
vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung oder ein anderes schweres Sexualdelikt, Raub, Menschenhandel, Drogenhandel oder Einbruch.
Das genau schützt Du mit Deiner Argumentation, dh. das ist in Ordnung und soll durch Sozialhilfe bezahlt werden, ... .

Die Täter müssen vom Gericht aufgrund dieser Delikte verurteilt worden sein !

Also auch keine Willkür, weil mein ja nur Verurteilte ausweisen kann, ... .
Dh. jeder hat eine faire Gerichtsverhandlung und hat hier alle gesetzlichen Möglichkeiten, dass heisst er kann weiter gehen, aber wenn er eine Straftat beginnt, dann ist er rechtskräftigt verurteilt und also weshalb denn nicht ausweisen?
Das sind keine Kavaliersdelikte die hier aufgeführt sind, also weshalb nicht konseqeunt sein und die Bevölkerung schützen vor solchen Verbrechen, dh. wenn sie ausgewiesen sind, ist die Wiederholungsgefahr nicht mehr vorhanden innerhalb der schweizerischen Bevölkerung.
Jetzt argumentiere mal mit Fakten vor Meinungen, stützt Du diese Verbrechen und findest es in Ordnung, dass man sowas macht?
lg
Cyrill

Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, ist mir zu anstrengend. Zuviel bla, bla, sorry Schlangi.

Aber sei dir sicher, ein Einbruch kann sehr wohl ein Kavaliersdelikt sein kann. Je nachdem, wie es ausgelegt wird.

Und somit verabschiede ich mich von der Dikussion, weil sie beginnt, sich im Kreise zu drehen.

Vielen Dank an alle, die sich daran beteiligt haben.:danke:

Schönen Abend noch.
 
Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, ist mir zu anstrengend. Zuviel bla, bla, sorry Schlangi.

Aber sei dir sicher, ein Einbruch kann sehr wohl ein Kavaliersdelikt sein kann. Je nachdem, wie es ausgelegt wird.

Und somit verabschiede ich mich von der Dikussion, weil sie beginnt, sich im Kreise zu drehen.

Vielen Dank an alle, die sich daran beteiligt haben.:danke:

Schönen Abend noch.

Einbruch ist nie und nimmer ein Kavalliersdelikt und das was Du hier hineinprojizierst wäre dann Behördenwillkür. Wenn jemand verurteilt wird, dann gibt es ein ordentliches Verfahren, ebenfalls wer das STGB kennt weiss es gibt dort genaue Unterscheidungen.
lg
Cyrill
 
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Argumente der Befürworter der Initiative

Die Befürworter der Initiative argumentieren, dass die Initiative Klarheit schaffe. Denn die Tatbestände, die zu einer Ausschaffung führen, seien klar aufgelistet.

Des Weiteren würden durch die Initiative gezielt kriminelle Ausländer bestraft. Rechtschaffende Ausländer seien in keiner Art und Weise davon betroffen.

Ausserdem führe sie zur noch besseren Integration der integrationswilligen und rechtschaffenden Ausländer, weil man sich weniger mit den kriminellen beschäftigen müsse.

Zudem würden die Schweizer Sozialwerke gestärkt werden, da Sozialbetrüger von den Bezügen ausgeschlossen würden.

Weiter argumentieren sie, der Gegenvorschlag sei zu schwammig. Die Formulierung „Grundprinzipien des Völkerrechts“ sei zu wenig aussagekräftig. Sie befürchten, dass damit gerechtfertigte Ausschaffungen letztlich verhindert würden.

Der Vorteil der Initiative gegenüber dem Gegenvorschlag liege zudem darin, dass beim Strafmass nicht Richter via Ermessen über eine Ausschaffung entscheiden können, sondern das begangene Verbrechen den Grund für die Ausschaffung darstellt.
http://www.vimentis.ch/d/publikation/190/+Abstimmung+28.11.2010:+Ausschaffungsinitiative.html
Das ist jetzt sachlich argumentiert und hier stehen die Vorteile, das ist eine neutrale politische Plattform der Schweiz.
lg
Cyrill
 
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